Da das
Wiener Prostitutions Gesetz, § 5 - Artikel 1, die Ausübung der Prostitution in Wohnungen ausdrücklich untersagt,
Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass ein eventuelles "Nichtvorhandensein" der Kontrollkarte genau daraus resultiert! Nicht die eventuell betroffene SexarbeiterIn ist schuldig, sondern die Gesetzgebung fördert den Graubereich. Wenn ich in einer Wohnung arbeite und als Kontrollprostituierte registriert bin, ist der Beweis für meine Verwaltungsübertretung bereits erbracht....
Weiters: Die Polizei ist Aufsichtsbehörde und deshalb auch berechtigt die Karte zu kontrollieren (so sie vorhanden ist) - Sie darf die Räumlichkeiten in welchen Prostitution stattfindet betreten (ohne Durchsuchungsbefehl) um die Karten zu prüfen. Darf dabei sogar Sachen beschädigen, falls der Zutritt verwehrt wird (Türe gewaltsam öffnen)
Wenn aber an einem Ort keine Prostitution (offiziell) stattfindet (als Beispiel eine Wohnung (da ja dort verboten)), dann wäre ein Hausdurchsuchungsbefehl notwendig um die Örtlichkeit betreten zu dürfen. Da jedoch "Geheimprostitution" strafrechtlich nicht relevant ist, sondern eine Verwaltungsübertretung darstellt - wie etwa Schwarzfahren -, ist es nahezu ausgeschlossen, dass ein Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt wird.
Warum viele SexarbeiterInnen es vorziehen sich nicht amtlich als Kontrollprostituierte zu registrieren liegt auch an der gesetzlichen Lage in ihren Heimatländern. In manchen Ländern ist Prostitution verboten und strafbar - somit drohen im Falle eines Informationsflusses zwischen Österreich und dem Heimatland Strafen. Ob dem so ist, oder nicht, ist ein eigenes Thema - die Frauen glauben es - und diese Thematik nützen auch subversive Elemente aus um Druck zu machen. Hier fehlen eindeutige Informationen bzw. Aufklärung! Nach wie vor ist auch die Geschichte "jeder Polizist weiß dann, was ich mache" im Umlauf. Auch dies ist nicht gerade förderlich.
Das die Zwangsuntersuchung in der jetzigen Form selbst auch nicht akzeptabel ist - und auch Nichts bringt, würde jetzt wahrscheinlich zu weit führen. Nur als kleines Beispiel: Deutschland - Dort hat sich gezeigt, dass nach der Abschaffung der Registrierungspflicht (und somit auch der Zwangsuntersuchung) keinerlei negative Auswirkungen festzustellen waren.
Zusammenfassend: Es gibt Grauzonen - keine Frage. Aber meines Erachtens ist die Gesetzgebung daran schuld. Wenn ich mit der Registrierung als Kontrollprostituierte (dies ist der korrekte Ausdruck dafür) nur Nachteile habe, dann kann ich es zumindest verstehen, dass man die Geschichte (wenn möglich) auslässt.
Es gilt (auch im Sinne der Kunden) die Forderung zu unterstreichen: Klare nachvollziehbare exekutierbare und auch praxisbezogene Gesetze! Die Experten zum Thema (also auch die SexarbeiterInnen selbst) müssen bei der Erstellung zumindest einbezogen werden!
Es gehören (wenn überhaupt eine Untersuchung von Nöten ist (Laut unseren Erfahrungen ist sie es nicht)) auch folgendes Argument durchdiskutiert: Warum muss eine SW in Wien zum Amtsarzt (1 Untersuchungsstelle in Wien die überlastet ist)? Warum kann hier nicht der Arzt seines Vertrauens aufgesucht werden? Die derzeitigen Zustände bei der Kontrolluntersuchung sind nicht erfreulich - dies liegt jedoch nicht an den MitarbeiterInnen der Untersuchungsstelle, sondern am nicht funktionierenden System). Wenn man die Zustände kennt, dann wundert man sich nicht, dass manche SexarbeiterInnen sagen:
Hier wäre es vielleicht angebracht, dass Kunden von SexarbeiterInnen sich mit den Betroffenen solidarisieren - im Sinne eines erfreulichen und auch gesunden Sexbusinesses.
Christian