... wenn man die wöchentliche kontrolluntersuchung auslässt, aus welchem grund auch immer gibt es seit 1.6.2007 eine neue verfügung, die da lautet: wird der vorgeschriebene wöchentliche untersuchungstermin (visittag) im gesundheitsamt der stadt wien nicht eingehalten, so darf ab sofort die tätigkeit als prostituierte nicht ausgeübt werden! wird die wöchentliche untersuchung im gesundheitsamt öfter als 1-mal versäumt, muss dies zuvor rechtzeitig der kontrollstelle gemeldet werden (urlaub, krankenstand). bei nichteinhalten droht die anzeige wegen "nichtvornahme der wöchentlichen amtsärztlichen untersuchung".
diese meldung bei der kontrollstelle kann folgendermassen erfolgen:
persönliche meldung in der kontrollstelle mit abgabe der kontrollkarte und anschliessender untersuchung im gesundheitsamt. bei einer urlaubsdauer ab 3 monaten muss unbedingt vor urlaubsantritt die amtsärztliche untersuchung vorgenommen werden!
schriftliche meldung: postkarte, fax oder email an die kontrollstelle senden wobei unbedingt die urlaubsdauer angegeben werden muss!
krankenstand: die meldung muss schriftlich oder persönlich in der kontrollstelle erfolgen. über die art der erkrankung sind keine angaben erforderlich.
nach beendigung des krankenstandes oder urlaubes ist vor wiederaufnahme der tätigkeit als prostituierte die untersuchung im gesundheitsamt durchführen zu lassen!
hoffe, den interessierten hier ein wenig licht ins dunkel gebracht zu haben - yvonne!