Wenn man jetzt einmal die Fiktion beiseite lässt, das die Sexpuppen das Laufhaus "betreten", ergibt sich dennoch eine interessante Frage.
Puppen zur Verfügung zu stellen, damit Freier mit ihnen (brrr ...) Sex haben können, ist ja nicht Prostitution, da die Puppe nicht "dulden" oder "vornehmen" kann. Angeboten werden sie aber in einer Einrichtung, die (in anderen Zeiten) der Ausübung der Prostitution dient. Das Angebot ist auch (anders als die Zimmer an die Mädchen zum Wohnen zu vermieten) ziemlich nahe am Kerngeschäft des LH.
Ist es Freiern jetzt verboten, das LH zu betreten, um Sex mit einer Puppe zu haben und hat vice versa der LH-Betreiber die Verpflichtung, das nicht zuzulassen?
Die weiteren Gedanken dazu schreib ich jetzt hier nicht hin, aber aber im Kern geht es wahrscheinlich um die Frage, warum letztlich Prostitutionseinrichtungen betretungsverboten sind:
- wegen der Ansteckungsgefahr der Mädchen untereinander (Studios!),
- zwischen Damen und Freiern (alle Prost-Einrichtungen) oder
- zwischen den Freiern (bzw allen Anwesenden) untereinander (Laufhausgänge, Saunaclubs).
Ich rufe den Herrn Hofrat aber nicht an.