Outdoor Lobau 2019

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jo er hat sein beidl in der öffentlichkeit herzeigt =)
Um 22h bei Dunkelheit, nach einer Animation, er hat ihn nur mit der Taschenlampe gesehen.
Hier nochmals mein damaliges Erlebnis zum schmunzeln.
Polizei er hat ein wenig animiert und dann den Block herausgeholt
Mist erwischt, erst ist er zwei mal vorbeigegangen, vor mir kurz stehen geblieben und hat mir auf die Leibesmitte geschaut, als ich dann den Schwanz her-ausgeholt habe hat er seine Taschenlampe raus geholt auf meinen Schwanz geleuchtet, sich als Polizist ausgewiesen und die Strafe wegen Anstandsverletzung ausgestellt, es war um 22,09h in einer stockdunklen Nacht unten beim Wasser!!!!!!!!!
 
Ja das geht...aber am besten nicht zahlen und Anzeige abwarten da steht dann das selbe drinnen aber halt doppelt so hoch ..dann dagegen Beschwerde einreichen ...wird mit Sicherheit abgewiesen...naja dann bleibt noch der Weg zum vwgh offen ...der das ganze aber auch nicht beheben wird
 
Ja das geht...aber am besten nicht zahlen und Anzeige abwarten da steht dann das selbe drinnen aber halt doppelt so hoch ..dann dagegen Beschwerde einreichen ...wird mit Sicherheit abgewiesen...naja dann bleibt noch der Weg zum vwgh offen ...der das ganze aber auch nicht beheben wird
er hats damals ja schon bar bezahlt.
 
Ja das geht...aber am besten nicht zahlen und Anzeige abwarten da steht dann das selbe drinnen aber halt doppelt so hoch ..dann dagegen Beschwerde einreichen ...wird mit Sicherheit abgewiesen...naja dann bleibt noch der Weg zum vwgh offen ...der das ganze aber auch nicht beheben wird
Ganz so ist es ja auch wieder nicht. Man kann sich schon erfolgreich gegen Polizeiwillkür wehren, die (Verwaltungs-)Gerichte haben da schon in ganz anderen Fällen Strafen aufgehoben. Im Fall von @Mitglied #466394 hätte man gleich mehrere Argumente gegen eine Bestrafung anführen können, so war die Öffentlichkeit nicht gegeben, und unten am Wasser ist sowieso FKK.

Nur stellt sich die Frage, ob man sich das antun will. Eine Beschwerde würde bedeuten, den Fall unter Nennung des Namens vor dem Landesverwaltungsgericht behandeln zu lassen, sich evtl. für eine mündliche Verhandlung Zeit nehmen zu müssen, usw. Das ist den meisten zuviel Aufwand und Risiko im Vergleich zum moderaten Betrag der Organstrafverfügung, weshalb der Polizeiwillkür in der Lobau leider Tür und Tor geöffnet ist.
 
Ganz so ist es ja auch wieder nicht. Man kann sich schon erfolgreich gegen Polizeiwillkür wehren, die (Verwaltungs-)Gerichte haben da schon in ganz anderen Fällen Strafen aufgehoben. Im Fall von @Mitglied #466394 hätte man gleich mehrere Argumente gegen eine Bestrafung anführen können, so war die Öffentlichkeit nicht gegeben, und unten am Wasser ist sowieso FKK.

Nur stellt sich die Frage, ob man sich das antun will. Eine Beschwerde würde bedeuten, den Fall unter Nennung des Namens vor dem Landesverwaltungsgericht behandeln zu lassen, sich evtl. für eine mündliche Verhandlung Zeit nehmen zu müssen, usw. Das ist den meisten zuviel Aufwand und Risiko im Vergleich zum moderaten Betrag der Organstrafverfügung, weshalb der Polizeiwillkür in der Lobau leider Tür und Tor geöffnet ist.
Danke für deine Antwort, du hast damit genau ins Schwarze getroffen, und ich hätte es nicht besser erklären können, was noch dazu kommt ist das man sich dann ja auch outen müsste, oder eben ge-outet würde, und wenn man in einer Beziehung lebt wie der Großteil hier ist das eigentlich unmöglich, und das wissen sie.
 
Danke für deine Antwort, du hast damit genau ins Schwarze getroffen, und ich hätte es nicht besser erklären können, was noch dazu kommt ist das man sich dann ja auch outen müsste, oder eben ge-outet würde, und wenn man in einer Beziehung lebt wie der Großteil hier ist das eigentlich unmöglich, und das wissen sie.
Was es gibt Männer hier, die in einer Beziehung sind?:hss:
 
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