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Wenn jemand von der Staatsanwaltschaft als Zeugin in einem Prozess gegen Zuhälterkriminalität nominiert wird, dann weiß die Staatsanwaltschaft schon von den polizeilichen Erhebungen her, dass diese Zeugin die Angeklagten belasten wird ... diesen Inhalt der Aussage zu vermuten, schafft man auch ohne Kristallkugel. (Sonst hätten sie ja die Anwälte der Beschuldigten nominiert.)
Wenn jemand von der Staatsanwaltschaft als Zeugin in einem Prozess gegen Zuhälterkriminalität nominiert wird, dann weiß die Staatsanwaltschaft schon von den polizeilichen Erhebungen her, dass diese Zeugin die Angeklagten belasten wird
Was ich geschrieben habe, waren nicht meine Vermutungen, sondern eine Zusammenfassung der Presseberichte über "Simona" ... und daran anschließend Fragen an das Forum. Dass die Presseberichte auf Vermutungen der Journalisten basieren könnten, ist natürlich nicht ausgeschlossen - auch wenn die Journalisten Details aus dem Akt (z.B. Anzahl der ZeugInnen) mitteilen, die sie wohl nur direkt vom Staatsanwalt haben.
Da @more fun die Diskussion wieder aktualisiert hat, ist unten ist ein Link zu einem Pressebericht aus 2011 zum oben erwähnten Prozess, wo die Zustände im Babylon Thema waren: "Um 2 Uhr nachts sei Nina damals in Wien eingetroffen. Agenturchef Tamarjan hatte versprochen, die beiden Mädchen, mit denen er angereist war, in einem Hotel unterzubringen. Doch die vermeintliche Herberge entpuppte sich als Hintereingang des Luxusbordells Babylon in der Wiener Innenstadt. Zu diesem Zeitpunkt, sagt Nina, sei sie 17 Jahre alt gewesen. Minderjährig. 'Wir mussten sofort zu arbeiten beginnen', erzählt die junge Rumänin. 'Mir wurde der Pass abgenommen. Den behielt der Babylon-Chef. Ich durfte den Club nicht mehr verlassen.' Über zwei Jahre lang, sagt Nina, sei sie unentwegt zwischen den drei Babylon-Filialen hin und her gependelt."