Straßenstrich Mädls auf der Einzingergasse 1210...

Vor einiger Zeit war dort täglich eine etwas stärkere blonde Dame mit großem busen und die konnte ausgezeichnet blasen, ist aber jetzt schon länger nicht mehr hier .. weiß jemand etwas ?
 
Wieder einmal:
Straßenprostitution ist in der Zone Einzingergasse verboten:
vom 1. November bis 28. (bzw. 29.) Februar, von 7 bis 19 Uhr,
vom 1. März bis 30. April und vom 1. bis 31. Oktober, von 6 bis 20 Uhr,
vom 1. Mai bis 30. September, von 6 bis 22 Uhr
Also ab heute ab 20 Uhr erlaubt.
 
Wieder einmal:
Straßenprostitution ist in der Zone Einzingergasse verboten:
vom 1. November bis 28. (bzw. 29.) Februar, von 7 bis 19 Uhr,
vom 1. März bis 30. April und vom 1. bis 31. Oktober, von 6 bis 20 Uhr,
vom 1. Mai bis 30. September, von 6 bis 22 Uhr

Also ab heute ab 20 Uhr erlaubt.

Wie oft haben wir das schon gehabt.
Das wiederholt sich mindestens alle 3 seiten.
Ja gut die Jahreszeiten wechseln da auch mitunter.
Da sieht man wer Lesen kann ist klar in Vorteil.
 
Manche glauben vielleicht, dass in der warmen Jahreszeit die erlaubte Zeit früher beginnt ... (weil's eh noch hell ist).
 
Hab eine Frage - von den Zeiten weiß ich, aber warum gibts verschiedene? Also Brunner und Einzinger?
 
warum gibts verschiedene? Also Brunner und Einzinger?
in der Einzinger gelten die ursprünglich im WPG festgesetzten Zeiten.
Diese können jedoch von den Behörden weiter eingeschränkt werden. Was eben in der Brunner so geschehen ist, offenbar aufgrund der vielen Beschwerden. Aus meiner Sicht eine Vorstufe zum gänzlichen Verbot.
 
in der Einzinger gelten die ursprünglich im WPG festgesetzten Zeiten.
Diese können jedoch von den Behörden weiter eingeschränkt werden. Was eben in der Brunner so geschehen ist, offenbar aufgrund der vielen Beschwerden. Aus meiner Sicht eine Vorstufe zum gänzlichen Verbot.
Ja, so ungefähr. Die "längeren" Zeiten waren zwar nicht im WPG, aber für Einzinger und Brunner gleich durch VO festgelegt. Jetzt unterscheiden sich die beiden VO.
Totalverbot im Nicht-Wohngebiet schwierig, weil nur unter den Bedingungen des Par 10 möglich (siehe Wurschtlprater)
Wieder einmal die rechtliche Kausalkette:
  • Die StraßenProstitution ist zulässig ...
  • ... außer in Wohngebieten (und Friedhöfen, Schrebergärten und Haltestellenbereichen).
  • Die Trennung Wohn-/Nicht-Wohn folgt weitgehend dem Flächenwidmungsplan und ist erkennbar an der Farbe auf den Bezirksplänen hier.*) Siehe auch Par 2 Z 8.
  • Durch Verordnung können zusätzliche Erlaubniszonen (in Wohngebieten) nach Par 9 WPG geschaffen werden. Gibt's aber nicht.
  • Andererseits kann die StraProst in Nichtwohngebieten verboten oder eingeschränkt werden. Es gibt eine Verbotszone (Wurschtlprater) und zwei Einschränkungszonen (Einzinger und Bru/Perf). Überall sonst außerhalb von Wohngebieten darf man anbahnen (also zB Volksprater, Gütenbachtal, Krapfenwaldlparkplatz). Par 10 WPG.
  • Die LPDion Wien kann die Bru/Perf unter den Voraussetzungen des Par 10 zur Verbotszone erklären oder dort die StraProst zB auf Dienstag 23.59-24.00h einschränken.
  • Dies alles gilt für die Anbahnung. Der Vollzug ist in der Öffentlichkeit verboten, in Gebäuden nur in ProstLokalen sowie in Wohnung/Haus/Hotelzimmer des Freiers erlaubt.
  • Die Fickbusse sind Grauzone - rundum geschlossen, daher nicht öffentlich. Wohnmobil mit verhängten Fenstern wohl ebenso (muss nicht in einer erlaubten Zone stehen, wenn davor nicht angebahnt wird). Normales Auto ist einsehbar, daher dort verboten (auch im Gütenbachtal usw).
*) Wieso der unbewohnte Wienerwald im 14. Bezirk Verbotszone und im 17. Bezirk Erlaubniszone ist, weiß ich auch nicht ...
 
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