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Gast
(Gelöschter Account)
Vor einiger Zeit war dort täglich eine etwas stärkere blonde Dame mit großem busen und die konnte ausgezeichnet blasen, ist aber jetzt schon länger nicht mehr hier .. weiß jemand etwas ?
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Also ab heute ab 20 Uhr erlaubt.Wieder einmal:
Straßenprostitution ist in der Zone Einzingergasse verboten:
vom 1. November bis 28. (bzw. 29.) Februar, von 7 bis 19 Uhr,
vom 1. März bis 30. April und vom 1. bis 31. Oktober, von 6 bis 20 Uhr,
vom 1. Mai bis 30. September, von 6 bis 22 Uhr
Wieder einmal:
Straßenprostitution ist in der Zone Einzingergasse verboten:
vom 1. November bis 28. (bzw. 29.) Februar, von 7 bis 19 Uhr,
vom 1. März bis 30. April und vom 1. bis 31. Oktober, von 6 bis 20 Uhr,
vom 1. Mai bis 30. September, von 6 bis 22 Uhr
Also ab heute ab 20 Uhr erlaubt.
... für die Brunner kann ich das alte Posting nicht mehr verwenden ...
In Dunkel lässt sich gut munkeln.Manche glauben vielleicht, dass in der warmen Jahreszeit die erlaubte Zeit früher beginnt ... (weil's eh noch hell ist).
???........
........
Er wollte was schreiben, aber dann kam die Herrin ... ... und übrig blieben nur ein paar Pünktchen ...
in der Einzinger gelten die ursprünglich im WPG festgesetzten Zeiten.warum gibts verschiedene? Also Brunner und Einzinger?
Ja, so ungefähr. Die "längeren" Zeiten waren zwar nicht im WPG, aber für Einzinger und Brunner gleich durch VO festgelegt. Jetzt unterscheiden sich die beiden VO.in der Einzinger gelten die ursprünglich im WPG festgesetzten Zeiten.
Diese können jedoch von den Behörden weiter eingeschränkt werden. Was eben in der Brunner so geschehen ist, offenbar aufgrund der vielen Beschwerden. Aus meiner Sicht eine Vorstufe zum gänzlichen Verbot.
Wieder einmal die rechtliche Kausalkette:
*) Wieso der unbewohnte Wienerwald im 14. Bezirk Verbotszone und im 17. Bezirk Erlaubniszone ist, weiß ich auch nicht ...
- Die StraßenProstitution ist zulässig ...
- ... außer in Wohngebieten (und Friedhöfen, Schrebergärten und Haltestellenbereichen).
- Die Trennung Wohn-/Nicht-Wohn folgt weitgehend dem Flächenwidmungsplan und ist erkennbar an der Farbe auf den Bezirksplänen hier.*) Siehe auch Par 2 Z 8.
- Durch Verordnung können zusätzliche Erlaubniszonen (in Wohngebieten) nach Par 9 WPG geschaffen werden. Gibt's aber nicht.
- Andererseits kann die StraProst in Nichtwohngebieten verboten oder eingeschränkt werden. Es gibt eine Verbotszone (Wurschtlprater) und zwei Einschränkungszonen (Einzinger und Bru/Perf). Überall sonst außerhalb von Wohngebieten darf man anbahnen (also zB Volksprater, Gütenbachtal, Krapfenwaldlparkplatz). Par 10 WPG.
- Die LPDion Wien kann die Bru/Perf unter den Voraussetzungen des Par 10 zur Verbotszone erklären oder dort die StraProst zB auf Dienstag 23.59-24.00h einschränken.
- Dies alles gilt für die Anbahnung. Der Vollzug ist in der Öffentlichkeit verboten, in Gebäuden nur in ProstLokalen sowie in Wohnung/Haus/Hotelzimmer des Freiers erlaubt.
- Die Fickbusse sind Grauzone - rundum geschlossen, daher nicht öffentlich. Wohnmobil mit verhängten Fenstern wohl ebenso (muss nicht in einer erlaubten Zone stehen, wenn davor nicht angebahnt wird). Normales Auto ist einsehbar, daher dort verboten (auch im Gütenbachtal usw).
ja, genau. Über dieses Detail bin ich in der Schnelle meiner Antwort "drübergestolpert"Die "längeren" Zeiten waren zwar nicht im WPG, aber für Einzinger und Brunner gleich durch VO festgelegt
Gibts Asia girls auch?War gerade dort zurzeit sind 6 Mädels dort...
Nein waren keine dortGibts Asia girls auch?
Schade, ich steh auf asiatische nuttenNein waren keine dort