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Gast
(Gelöschter Account)
Unkraut vergeht ned, nur hat mi das reale Leben die vergangenen Tage fest im Würgegriff gehabt...und da hab i absolut keinen Gedanken an den Stammi verschwenden können....an euch hab´i schon gedacht, das schlechte Gewissen hat mi geplagt.
Dafür kann i die NÖ. Bauordnung 1996 bald auswendig, besonders die §§ 33, Abs 1, 23 und 15 galt es genauestens zu studieren. Und ich kam zur Erkenntnis, dass i mit den genannten allesamt nix am Hut hab...haben muss. Auch wenn mein geschätzter Herr Bürgermeister in seinem Schreiben sie mir wärmsten ans Herz gelegt hat. Aber wahrscheinlich hat er einfach in den Kellern des Gemeindeamtes meine Baubewilligung samt Niederschrift vom Juni 1989 nicht gefunden. Und hätte ihm seine Gemeindedame ned die Seite des ABGB mit dem § 858 verschmissen, hätte der Herr Bürgermeister den Herrn Bausachverständigen ned sekkieren müssen, dass er die Aufforderung, dass i den schon in die Jahre gekommenen Holzzaun innerhalb von sechs Wochen instandsetze, unterschreibt.
Hat halt mehr Gewicht, wenn zwei Experten mich aufmerksam machen, dass der Zaun mich beim Unkraut jäten erschlagen könnte, da er sich bedrohlich zu MEINEM Grundstück neigt. Meiner lieben Nachbarin, die ist ebenfalls Gemeindebedienstete, muss ich ja wirklich dankbar sein, dass sie sich derart um meine Gesundheit sorgt. Ihr selbst können die morschen Bretteln nach menschlichem Ermessen ned schaden....außer vielleicht dadurch, dass sie Augenkrebs bekommt.
Besonders begeistert mich, wie engagiert und besonnen unser Herr Bürgermeister sein Amt gebraucht - Schulter an Schulter mit dem Herrn Dipl.-HTL-Ing. - damit sich auch niemand einen Schiefer einziehe.
mahhh leiwand die herrn da draussn bei dir na die tät i ma moi gern zur brust nehmen