- Registriert
- 12.11.2006
- Beiträge
- 712
- Reaktionen
- 1.225
- Punkte
- 161
- Checks
- 1
Ein anderer Beitrag im Forum hat mich auf eine Frage gebracht, die mich schon längere Zeit beschäftigt.
Als überzeugte FKKler verbringen meine Frau und ich unsere Zeit nicht nur am FKK-See sondern auch zu Hause nackt.
Ich habe wenig Bedenken mich auch nackt im Garten zu zeigen, allerdings drängt sich mir schon die Frage auf, ob ich deswegen nicht auch mal Ärger bekommen könnte, da unsere Nachbarn - mild ausgedrückt - schwierig sein können. Unser Garten ist größtenteils kaum einsehbar und nur an wenigen Stellen, könnte man mich ungehindert beobachten. Besonders, daß die - gerade erst eingezogenen - unmittelbaren Nachbarn links von uns ungehindert den gesamten Garten überblicken können, wenn sie sich im oberen Stock aufhalten, macht mir Kopfzerbrechen. Nicht, daß es mich stören würde, beobachtet zu werden, aber ich mache mir Sorgen, ob ich mit einer Anzeige rechnen muß, wenn sich jemand daran "stößt".
Ein Bekannter hat mir mal gesagt, daß es völlig ok ist, solange man auch woanders hinsehen könnte und ich mich nicht regelrecht "präsentiere".
Vielleicht ist ja ein Jurist unter uns oder jemand, der damit schon mal Erfahrung hatte und mir sagen kann, was unser geliebter Gesetzgeber in Niederösterreich dazu sagt.
Vielen Dank gleich mal im Voraus.
Liebe Grüße, Christian!
Als überzeugte FKKler verbringen meine Frau und ich unsere Zeit nicht nur am FKK-See sondern auch zu Hause nackt.
Ich habe wenig Bedenken mich auch nackt im Garten zu zeigen, allerdings drängt sich mir schon die Frage auf, ob ich deswegen nicht auch mal Ärger bekommen könnte, da unsere Nachbarn - mild ausgedrückt - schwierig sein können. Unser Garten ist größtenteils kaum einsehbar und nur an wenigen Stellen, könnte man mich ungehindert beobachten. Besonders, daß die - gerade erst eingezogenen - unmittelbaren Nachbarn links von uns ungehindert den gesamten Garten überblicken können, wenn sie sich im oberen Stock aufhalten, macht mir Kopfzerbrechen. Nicht, daß es mich stören würde, beobachtet zu werden, aber ich mache mir Sorgen, ob ich mit einer Anzeige rechnen muß, wenn sich jemand daran "stößt".
Ein Bekannter hat mir mal gesagt, daß es völlig ok ist, solange man auch woanders hinsehen könnte und ich mich nicht regelrecht "präsentiere".
Vielleicht ist ja ein Jurist unter uns oder jemand, der damit schon mal Erfahrung hatte und mir sagen kann, was unser geliebter Gesetzgeber in Niederösterreich dazu sagt.
Vielen Dank gleich mal im Voraus.
Liebe Grüße, Christian!