Nackt im Garten!

Mitglied #47297

Aktives Mitglied
Registriert
12.11.2006
Beiträge
712
Reaktionen
1.225
Punkte
161
Checks
1
Ein anderer Beitrag im Forum hat mich auf eine Frage gebracht, die mich schon längere Zeit beschäftigt.

Als überzeugte FKKler verbringen meine Frau und ich unsere Zeit nicht nur am FKK-See sondern auch zu Hause nackt.

Ich habe wenig Bedenken mich auch nackt im Garten zu zeigen, allerdings drängt sich mir schon die Frage auf, ob ich deswegen nicht auch mal Ärger bekommen könnte, da unsere Nachbarn - mild ausgedrückt - schwierig sein können. Unser Garten ist größtenteils kaum einsehbar und nur an wenigen Stellen, könnte man mich ungehindert beobachten. Besonders, daß die - gerade erst eingezogenen - unmittelbaren Nachbarn links von uns ungehindert den gesamten Garten überblicken können, wenn sie sich im oberen Stock aufhalten, macht mir Kopfzerbrechen. Nicht, daß es mich stören würde, beobachtet zu werden, aber ich mache mir Sorgen, ob ich mit einer Anzeige rechnen muß, wenn sich jemand daran "stößt".

Ein Bekannter hat mir mal gesagt, daß es völlig ok ist, solange man auch woanders hinsehen könnte und ich mich nicht regelrecht "präsentiere".

Vielleicht ist ja ein Jurist unter uns oder jemand, der damit schon mal Erfahrung hatte und mir sagen kann, was unser geliebter Gesetzgeber in Niederösterreich dazu sagt.

Vielen Dank gleich mal im Voraus.

Liebe Grüße, Christian!
 
warum? Du und deine Frau könne auf eurem Grund tun und lassen was ihr wollt.
Sollten die Nachbarn "spechteln" so müssen die mit einer Anzeige rechnen weil es eure Privatsphäre stört.
Aber da wird ein Anwalt euch das besser erklären können.
 
" Du und deine Frau könne auf eurem Grund tun und lassen was ihr wollt."
Na ganz so einfach ist es natürlich nicht - es muß natürlich Anstand und Sitte gewahrt bleiben :lehrer:
Und diese Begriffe sind halt sehr dehnbar !
 
War von Anfang an als solche gedacht - oder hast du irgend etwas anderes zwischen den Zeilen heraus gelesen ??? :hmm:
 
Also eigentlich habe ich auf klare Antworten gehofft. :lehrer:

Vermutungen kann ich selbst auch anstellen. :fragezeichen:

Wenn das hier aber genauso zur Diskussion darüber ausartet, was man in seinem Garten tun DÜRFEN SOLLTE oder nicht, dann soll es mir auch recht sein. Ist bestimmt nicht uninteressant. :p
 
Hallo

Hier mal was aus Wiki

In Deutschland ist die öffentliche Nacktheit wie in den meisten Ländern nicht explizit verboten. Durch gerichtliche Entscheidungen ist die „Nacktheit in Strandnähe“ in Deutschland faktisch legalisiert. Anderswo kann die Nacktheit als Ordnungswidrigkeit („Erregung öffentlichen Ärgernisses“) geahndet werden. Die Nacktheit in freier Natur gilt als juristischer Grenzfall – faktisch kommt es darauf an, ob jemand behauptet belästigt zu werden und deswegen Strafverfolgung verlangt, was jedoch selten ist. Hingegen ist Nacktheit in der eigenen Wohnung,so wie auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich erlaubt, auch bei Einsehbarkeit der Wohnung z.B. durch fehlende Vorhänge.
 
Falls dir noch nicht aufgefallen ist Zinzan hat das Österreichischen Fahnderl kein Deutsches, die österr. und dt. Rechstlage mag zwar ähnlich sein aber dass alles ganz gleich ist, ist zu bezweifeln.

Ne is mir nicht aufgefallen :roll:
Aber es gibt auch in einschlägigen Rechtsforen keine klaren Beispiele dafür, jedenfalls konnte ich keine finden.
Und das deutsche Strafgesetz ist dem österreichischen doch sehr ähnlich

Anscheinend hat sich noch kein Gericht wirklich ernsthaft damit beschäftigen müssen ( wo kein Kläger da kein Richter )

Die dafür geltenden Paragraphen sind auch sehr dehnbar.

-Erregung öffentl. Ärgernisses = Ist ein Privatgründstück öffentlich noch dazu wenn es nicht einsehbar ist ?
-Exhibitionismus = gilt hier wahrscheinlich auch nicht ?

Würd mich jetzt wirklich interessieren was hier wirklich Sache ist :confused:
 
Und das deutsche Strafgesetz ist dem österreichischen doch sehr ähnlich
Tja, aber leider nützt das nichts. Gar nichts! ;)


Würd mich jetzt wirklich interessieren was hier wirklich Sache ist :confused:
Gesucht habe ich auch! :mrgreen: Und ebenso nichts gefunden.

Mutmaßungen will Zinzan nicht hören, also lass ich´s mal sein, zumal Rechtsberatung im Forum sowieso nicht gern gesehen wird, weil eben auch viel falsch erklärt und gedeutet wird.
Notfalls wendet man sich an den RA seines Vertrauens.

Ich will aber gerne noch was loswerden:
Zinzan sollte nicht die Gefahr unterschätzen, die davon ausgeht, dass Bilder von ihm und seiner Frau gemacht werden und uU via Internet verbreitet werden. ;) Klar, kann man dagegen rechtlich vorgehen etc. aber das macht die Bilder und die Verbreitung derer nicht wieder rückgängig. ;)

Notfalls hilft aber auch ein offenes Wort mit dem Nachbarn. ;)
 
...zumal Rechtsberatung im Forum sowieso nicht gern gesehen wird, weil eben auch viel falsch erklärt und gedeutet wird.
Notfalls wendet man sich an den RA seines Vertrauens.

...korrekt!
 
Lies den aktuellen Gewinn, da ist ein Artikel drinnen betreffend Nachbarn und Belästigung - dreht sich zwar grundsätzlich um Kinder, Lärm und Grillrauch - streift aber auch dieses Thema am Rand und ist nicht uninteressant. Die österreichische Rechtsprechung kennt einen Begriff wie "ortsüblich" ist es bei Euch in der Gegend ortsüblich nackt im Garten zu sein kann nix passieren, lebst aber nicht in einer solchen Gegend wirds schwer werden zu erklären.

Aus meiner Sicht würd ich ohne viel Lärm einfach tun, wenn die Nachbarn "normal" sind werden sie dich drauf ansprechen wenns sie stört. Wenns net normal sind dann zeigen sie an - was aber m.E. schlimmer wäre das sie sich über euch in der nachbarschaft das maul zerreissen ... das ist unangenehmer als ne finziell zu regelnde Anzeige wegen erregung öffentlichen ärgernisses - zumal einer solchen eine offizielle Verwarnung vorhergehen muß
 
Aus meiner Sicht würd ich ohne viel Lärm einfach tun, wenn die Nachbarn "normal" sind werden sie dich drauf ansprechen wenns sie stört.


Ich hätt' ja einen ganz blöden und komplizierten Vorschlag: ich würde die in Frage kommenden Nachbarn einfach fragen, ob es sie stört und ob sie sich dadurch belästigt fühlen. Wenn nein, wär's gut. Wenn ja, würde ich halt im Garten Badebekleidung anlegen.

lg
Steirerbua
 
Zinzan sollte nicht die Gefahr unterschätzen, die davon ausgeht, dass Bilder von ihm und seiner Frau gemacht werden und uU via Internet verbreitet werden. ;) Klar, kann man dagegen rechtlich vorgehen etc. aber das macht die Bilder und die Verbreitung derer nicht wieder rückgängig. ;)

Notfalls hilft aber auch ein offenes Wort mit dem Nachbarn. ;)

Punkt 1: Daß eventuell Bilder von uns gemacht werden könnten, ist mir klar, bei der Art von Nachbarn, die ich habe (z.B. mit dem Feldstecher von der Terrasse aus in unsere Küche blickend) ist das sogar zu erwarten. Stört mich aber nicht im geringsten. Sollten Bilder von mir und/oder meiner Frau herumflattern - ob IRL oder im Netz - geht mir/uns das grob gesagt am Allerwertesten vorbei.

Punkt 2: So etwas wie eine vernünftige Konversation kennen hier die wenigsten im näheren Umkreis. Fragt mich nicht woran es liegt. Teilweise kenne ich die Gründe, zum größten Teil aber ist es mir bis heute ein Rätsel und mir auch gleichgültig. Von einer unmittelbaren Nachbarin, die nebenbei bemerkt seit 40 Jahren nur ihr Wochenend-Hexenhäuschen hier hat, habe ich mal zu sagen bekommen, daß wir jung sind und deshalb das zu tun haben, was sie sagt. :mauer: Nun, ich will euch meine "charmante" Antwort, die daraufhin folgte, ersparen. (Achtung: Ironie) :mrgreen:
 
Wenns net normal sind dann zeigen sie an - was aber m.E. schlimmer wäre das sie sich über euch in der nachbarschaft das maul zerreissen ... das ist unangenehmer als ne finziell zu regelnde Anzeige wegen erregung öffentlichen ärgernisses - zumal einer solchen eine offizielle Verwarnung vorhergehen muß

Das Maul zerreißen sie sich sowieso schon seit Jahren über uns. Amüsant und gleichzeitig ärgerlich, was dabei so für "Wahrheiten" über uns ans Tageslicht kommen. Man bekommt im Laufe der Zeit eine dicke Haut und ich denk mir sogar inzwischen, daß diese Leute sowieso nicht mehr lange hier wohnen werden, da der Altersdurchschnitt irgendwo bei 65 liegt.
 
So etwas wie eine vernünftige Konversation kennen hier die wenigsten im näheren Umkreis. Fragt mich nicht woran es liegt. Teilweise kenne ich die Gründe, zum größten Teil aber ist es mir bis heute ein Rätsel und mir auch gleichgültig.

Da haben sich scheint's die Richtigen gefunden :roll:

Ich ziehe meinen Vorschlag mit Bedauern zurück. :cool:
 
hi,
habe nach langer zeit wieder hereingeschaut, aber egal wie aktuell oder nicht, dazu will ich auch meinen senf dazugeben:
es ist sehr wichtig ob kinder oder jugendliche (vom nachbarn) euch ebenfalls sehen koennen, denn dann kann es passieren dass ihr im ernstfall eine verurteilung bekommt, im gegenzug dazu koennt ihr aber eine klage wegen verletzung der intimsphaere einreichen. hoffentlich kommt es nicht so weit.
vielleicht ladet ihr einmal die nachbarn zu einem netten sonnenanbeternachmittag ein ;-)
 
Zurück
Oben