Nackt sein ist ein Grundrecht?

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Immer wieder die Diskussion wo man denn überall nackt sein darf!

Nackt sein ist ein Grundrecht des Menschen und solange man nichts anstößiges macht darf man es auch überall sein. Eine Erektion oder Handlungen an den Genitalien wäre da schon anstößig!

So... wo sind jetzt die Juristen zum diskutieren? Und wenn ein Einspruch jetzt kommt dann bitte mit dem Paragraphen aus dem ABGB der es verbietet!
 
Immer wieder die Diskussion wo man denn überall nackt sein darf!

Nackt sein ist ein Grundrecht des Menschen und solange man nichts anstößiges macht darf man es auch überall sein. Eine Erektion oder Handlungen an den Genitalien wäre da schon anstößig!

So... wo sind jetzt die Juristen zum diskutieren? Und wenn ein Einspruch jetzt kommt dann bitte mit dem Paragraphen aus dem ABGB der es verbietet!
Ich hätte gerne den Paragraphen der es erlaubt
 
Und wenn ein Einspruch jetzt kommt dann bitte mit dem Paragraphen aus dem ABGB der es verbietet!
Hast Du überhaupt gesucht und selbst nachelesen.

Oder willst Dir da die Arbeit abnehmen lassen, weil Du es nicht gefunden hast bzw. nicht suchen kannst. :D
Wenn es zweiteres ist wird Dir keine rechtliche Erkenntnis helfen können, wenn es ersteres ist hilft Dir keiner beim Suchen.

Wenn man etwas fundiert zu einer Untermauerung wissen will, sollte man sich nicht bemühen.
 
Immer wieder die Diskussion wo man denn überall nackt sein darf!

Nackt sein ist ein Grundrecht des Menschen und solange man nichts anstößiges macht darf man es auch überall sein. Eine Erektion oder Handlungen an den Genitalien wäre da schon anstößig!

So... wo sind jetzt die Juristen zum diskutieren? Und wenn ein Einspruch jetzt kommt dann bitte mit dem Paragraphen aus dem ABGB der es verbietet!
Falsch
 
Immer wieder die Diskussion wo man denn überall nackt sein darf!

Nackt sein ist ein Grundrecht des Menschen und solange man nichts anstößiges macht darf man es auch überall sein. Eine Erektion oder Handlungen an den Genitalien wäre da schon anstößig!

So... wo sind jetzt die Juristen zum diskutieren? Und wenn ein Einspruch jetzt kommt dann bitte mit dem Paragraphen aus dem ABGB der es verbietet!
Na dann...geh doch ganz einfach mal nackert durch Salzburg. Und dann nimmst dir einen Anwalt der dein vermutetes Grundrecht durchsetzt. Und wenn du dann den Einspruch gegen die Bestrafung (oder die Einlieferung in die Klapse) gewonnen hast, kannst uns ja ganz genau die entsprechenden Paragrafen mitteilen!

Das Leben kann so einfach sein...🤗
 
Immer wieder die Diskussion wo man denn überall nackt sein darf!

Nackt sein ist ein Grundrecht des Menschen und solange man nichts anstößiges macht darf man es auch überall sein. Eine Erektion oder Handlungen an den Genitalien wäre da schon anstößig!

So... wo sind jetzt die Juristen zum diskutieren? Und wenn ein Einspruch jetzt kommt dann bitte mit dem Paragraphen aus dem ABGB der es verbietet!

Was meinst du zu § 81 SPG in diesem Zusammenhang?
 
Naja, polizeiliches Gesetz bei der Fahrzeugkontrolle „ bist du nackt „ sind in Niederösterreich bis zu 1000€ , Wien 500€ und im Burgenland 350€ an Strafe fällig.
Öffentliche Verkehr hat eine Beförderungsordung, Supermärkte und Handel haben Hausordnungen.

Viel Spaß beim austesten 😎
 
Immer wieder die Diskussion wo man denn überall nackt sein darf!

Nackt sein ist ein Grundrecht des Menschen und solange man nichts anstößiges macht darf man es auch überall sein. Eine Erektion oder Handlungen an den Genitalien wäre da schon anstößig!

So... wo sind jetzt die Juristen zum diskutieren? Und wenn ein Einspruch jetzt kommt dann bitte mit dem Paragraphen aus dem ABGB der es verbietet!
Du darfst sogar auf deiner Eingefriedeten Liegenschaft Nackt sein , wenn sie irgendwo eine Lücke hat wo man sehen könnte das du Nackt bist , wird die Behörde nach einer Anzeige Automatisch verlangen das du diese Lücke schließt und das auch beweisen kannst .

Viel Glück dabei , dein Bart wird länger und dein Anwalt Reicher .
 
Herrlich - wieder einmal das übliche Muster. Einstiegsbeitrag mit selbstbewusst vorgetragenem Unfug und danach unsichtbarem TE.

Funktioniert immer!
 
§ 218 StGB.

Aber im Grunde gebe ich dem OP Recht. Reines Nacktsein (ohne sexuelle Aktivitäten versteht sich) sollte mE überall möglich und erlaubt sein. Grund, warum in unserer Gesellschaft hier ein Problem besteht sind veraltete (teilweise religiöse) Ansichten, die im Gesetz Niederschlag finden.
 
§ 218 StGB.

Aber im Grunde gebe ich dem OP Recht. Reines Nacktsein (ohne sexuelle Aktivitäten versteht sich) sollte mE überall möglich und erlaubt sein. Grund, warum in unserer Gesellschaft hier ein Problem besteht sind veraltete (teilweise religiöse) Ansichten, die im Gesetz Niederschlag finden.
Das passt schon so. Es ist ein menschliches Grundrecht nicht überall schiache, nackte Menschen sehen zu müssen.

Die meisten sind selbst angezogen optisch kaum erträglich.
 
Es hat halt irgendwann in der Menschheitsgeschichte die Sozialisierung eingesetzt, dass man gewisse Teile des Körpers verhüllt....natürlich ist es ja eigentlich nicht, Tiere tun es auch nicht. Aber es wurde halt zu einem gewissen gesellschaftlichen Grundkonsens, dass man in der Öffentlichkeit nicht nackt ist - je religiöser geprägt eine Gesellschaft ist, umso mehr Körperteile müssen verhüllt sein, um kein Ärgernis zu erregen. Was bei uns als gesellschaftlich akzeptiert gilt (Mini, Top, bauchfrei bei Frauen und Shorts bei Männern) ist anderswo immer noch anstößig. Ist einfach so wie es ist....grundsätzlich fände ich reine Nacktheit (ohne sexuelle Handlungen) auch total normal und natürlich, aber es gibt eben nur gewisse Orte, an denen sie toleriert wird, und daran hält man sich einfach.
 
Ok § 81 SPG ist iW das Gleiche wie § 218 StGB. Ändert mE nichts an der Eingangsfrage.
 
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