Nackt sein ist ein Grundrecht?

Da Nacktheit Teil der Sexualität des Menschen ist, ist jede nicht einvernehmliche Nacktheit grundsätzlich eine sexuelle Belästigung.

Die Nacktheit von kleinen Kindern ist nicht Teil unserer Sexualität, sondern Teil einer Natürlichkeit im Einklang mit Konvention.

Ich glaub, ich muss raus hier. Das wird immer haarsträubender.
 
Naja es gibt tatsächlich Menschen die im Bikini in die Sauna gehen weil sie sich genieren.
Somit ist die Nacktheit zwar in der Hausordnung ev. Bekannt gemacht .
Eine Bekanntmachung bedingt nicht Automatisch eine Zustimmung, jedoch auch keinen Tatsächlichen Widerspruch.
Deswegen die Frage .
 
nackte menschen schauen grösstenteils scheisse aus, alte nackte menschen sind noch schlimmer anzusehen.

damit ist nacktsein eine belästigung anderer und kann dadurch kein grundrecht sein.
 
nackte menschen schauen grösstenteils scheisse aus, alte nackte menschen sind noch schlimmer anzusehen.

damit ist nacktsein eine belästigung anderer und kann dadurch kein grundrecht sein.
Es gibt auch junge die schlecht für die Augn sind , somit is des auf gut Deutsch a bissl Unfug .
 
Naja es gibt tatsächlich Menschen die im Bikini in die Sauna gehen weil sie sich genieren.
Somit ist die Nacktheit zwar in der Hausordnung ev. Bekannt gemacht .
Eine Bekanntmachung bedingt nicht Automatisch eine Zustimmung, jedoch auch keinen Tatsächlichen Widerspruch.
Deswegen die Frage .

Einerseits ist es wohl Konsens, dass man in einer Sauna nackt sein darf, andererseits gilt das Hausrecht des Betreibers (zugegeben, ich habe nie die in einer Sauna gültige Hausordnung gelesen) und somit gilt die Nacktheit als einvernehmlich. Wenn sich dann trotzdem jemand unwohl fühlt, gibt es unterschiedliche Lösungsansätze, die am hiesigen Thema vorbeiführen.
 
218 StGB verlangt eine aktive geschlechtliche Handlung oder eine Berührung einer anderen Person an intimen Stellen des Körpers...nicht nur reines Nacktsein! 😉
§ 218 StGB heißt "Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen". In Österreich fällt Exhibitionismus unter den Tatbestand der "Sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen".
 
§ 218 StGB heißt "Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen". In Österreich fällt Exhibitionismus unter den Tatbestand der "Sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen".

Wobei das Ausgangsposting immer noch folgendes beinhaltet:
man nichts anstößiges macht

Irgendwie dreht sich das hier im Kreis und ich weiß immer noch nicht, wann und wo ich meine Schokokekse bekomme :vorsichtig:
 
Zurück
Oben