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Immer wieder die Diskussion wo man denn überall nackt sein darf!
Nackt sein ist ein Grundrecht des Menschen und solange man nichts anstößiges macht darf man es auch überall sein. Eine Erektion oder Handlungen an den Genitalien wäre da schon anstößig!
So... wo sind jetzt die Juristen zum diskutieren? Und wenn ein Einspruch jetzt kommt dann bitte mit dem Paragraphen aus dem ABGB der es verbietet!
Nackt sein ist so ein "Grundrecht", wie Kacken gehen. Das ist auch völlig natürlich, jeder tut es und es ist absolut nichts anstößiges dabei. Und dennoch sind unsere geltenden Konventionen nun mal so, dass es die wenigsten gern sehen, wenn einer auf den Bahnsteig scheißt. Selbst, wenn er ein Sackerl für sein Gackerl dabei hat.