Nackt sein ist ein Grundrecht?

Immer wieder die Diskussion wo man denn überall nackt sein darf!

Nackt sein ist ein Grundrecht des Menschen und solange man nichts anstößiges macht darf man es auch überall sein. Eine Erektion oder Handlungen an den Genitalien wäre da schon anstößig!

So... wo sind jetzt die Juristen zum diskutieren? Und wenn ein Einspruch jetzt kommt dann bitte mit dem Paragraphen aus dem ABGB der es verbietet!

Nackt sein ist so ein "Grundrecht", wie Kacken gehen. Das ist auch völlig natürlich, jeder tut es und es ist absolut nichts anstößiges dabei. Und dennoch sind unsere geltenden Konventionen nun mal so, dass es die wenigsten gern sehen, wenn einer auf den Bahnsteig scheißt. Selbst, wenn er ein Sackerl für sein Gackerl dabei hat.
 

Da geht´s um sexuelle Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen, was mit der ursprünglichen Frage nichts zu tun hat.

Reines Nacktsein (ohne sexuelle Aktivitäten versteht sich) sollte mE überall möglich und erlaubt sein. Grund, warum in unserer Gesellschaft hier ein Problem besteht sind veraltete (teilweise religiöse) Ansichten, die im Gesetz Niederschlag finden.

Es gibt auch bereits bekleidet hinreichend viele Belästigungen. Zudem wäre es nett, wenn du die genannten Ansichten (veraltet, tlw. religiös) belegen könntest.

Meines Erachtens geht es bei vielen Gesetzen darum, den Schwächeren zu schützen. Ich hätte bspw. nicht mit meinen Töchtern im Kindesalter mit einer vollen Bahn fahren wollen, wenn da etliche Nudeln vor deren Gesichtern gebaumelt wären. Und nein, ein "fahr halt nicht mit der Bahn, wenn dir das nicht passt" ist kein Argument.
 
Da geht´s um sexuelle Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen, was mit der ursprünglichen Frage nichts zu tun hat.
Sorry ich versteht dich offenbar nicht. OP fragt, welche gesetzliche Norm Nacktsein in der Öffentlichkeit in Österreich verbietet und ich nenne den Paragraf, der es verbietet (es gibt wie ich gelernt habe noch einen anderen) und ich krieg als Antwort, dass der Paragraf nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun hat? Wenn jmd nackt im Prater spaziert, gilt das potentiell als Erregung öffentlichen Ärgernisses und ist daher strafbar. Irrwitzigerweise auch, wenn null sexuelle Handlungen erfolgen, sondern die Person einfach so rumläuft, wie sie geschaffen wurde.

Nennst du mir sonst den Paragrafen, der Nacktheit in der Öffentlichkeit verbietet? Vlt bin ich tatsächlich zu deppat;)
 
Sorry ich versteht dich offenbar nicht. OP fragt, welche gesetzliche Norm Nacktsein in der Öffentlichkeit in Österreich verbietet und ich nenne den Paragraf, der es verbietet (es gibt wie ich gelernt habe noch einen anderen) und ich krieg als Antwort, dass der Paragraf nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun hat? Wenn jmd nackt im Prater spaziert, gilt das potentiell als Erregung öffentlichen Ärgernisses und ist daher strafbar. Irrwitzigerweise auch, wenn null sexuelle Handlungen erfolgen, sondern die Person einfach so rumläuft, wie sie geschaffen wurde.

Ausgangsfrage:

solange man nichts anstößiges macht [...]. Eine Erektion oder Handlungen an den Genitalien wäre da schon anstößig!

§ 218 StGB = "Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen" und geht somit an der Ausgangsfrage vorbei.

§ 81 SPG = "Störung der öffentlichen Ordnung" - die ist vermutlich subjektiv und Abhängig vom allgemeinen gesellschaftlichen Konsens.

Daher bin ich der Meinung, dass Nacktheit im öffentlichen Raum unter den 81er fällt.
Nennst du mir sonst den Paragrafen, der Nacktheit in der Öffentlichkeit verbietet?

Den gibt es nicht, trotzdem muss diese Aussage immer wieder mal als Pseudoargument herhalten (der wäre auch nicht notwendig, da es andere Paragrafen gibt, s.o.).

Vlt bin ich tatsächlich zu deppat;)

Ähm, ja, äh, nun... :mrgreen:
 
Ausgangsfrage:



§ 218 StGB = "Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen" und geht somit an der Ausgangsfrage vorbei.

§ 81 SPG = "Störung der öffentlichen Ordnung" - die ist vermutlich subjektiv und Abhängig vom allgemeinen gesellschaftlichen Konsens.

Daher bin ich der Meinung, dass Nacktheit im öffentlichen Raum unter den 81er fällt.


Den gibt es nicht, trotzdem muss diese Aussage immer wieder mal als Pseudoargument herhalten (der wäre auch nicht notwendig, da es andere Paragrafen gibt, s.o.).



Ähm, ja, äh, nun... :mrgreen:

§ 81 SPG = "Störung der öffentlichen Ordnung" - die ist vermutlich subjektiv und Abhängig vom allgemeinen gesellschaftlichen Konsens.
also kommt es darauf an wie die "Menge an anwesenden Personen" reagiert?
Bestimmt da dann die Mehrheit ob ich nakt spazieren gehen darf?
 
§ 218 StGB.

Aber im Grunde gebe ich dem OP Recht. Reines Nacktsein (ohne sexuelle Aktivitäten versteht sich) sollte mE überall möglich und erlaubt sein. Grund, warum in unserer Gesellschaft hier ein Problem besteht sind veraltete (teilweise religiöse) Ansichten, die im Gesetz Niederschlag finden.

Da mokierst du dich über "die Gesellschaft", die veraltet ist und religiöse Ansichten vertritt und blindest deine Genitalien auf deinen Fotos? Willst uns frotzeln, oder sind die so schirch, dass dich genierst? Weil normal isses hier absolut. Und erlaubt isses natürlich auch.

Ich liebe solche Blender und Kasperl.
 
Da mokierst du dich über "die Gesellschaft", die veraltet ist und religiöse Ansichten vertritt und blindest deine Genitalien auf deinen Fotos? Willst uns frotzeln, oder sind die so schirch, dass dich genierst? Weil normal isses hier absolut. Und erlaubt isses natürlich auch.

Ich liebe solche Blender und Kasperl.
Weil ich mich hier zum Teil anonymisiere, damit mein Gesicht nicht für alle Ewigkeit im Netz verewigt wird (wie fast jeder), darf ich nicht meine Meinung zu Nacktheit in der Öffentlichkeit kundtun?
 
Weil ich mich hier zum Teil anonymisiere, damit mein Gesicht nicht für alle Ewigkeit im Netz verewigt wird (wie fast jeder), darf ich nicht meine Meinung zu Nacktheit in der Öffentlichkeit kundtun?

Du trägst deine Genitalien im Gesicht? Alles klar. "Sackgesicht" erhält eine neue Bedeutung.
 
Na eben nirgends..Fakt ist, dass strafrechtlich Paragraf 218 droht, wenn man nackt in der Öffentlichkeit spaziert, weil "sexuelle Belästigung" weit auslegbar ist..
218 StGB verlangt eine aktive geschlechtliche Handlung oder eine Berührung einer anderen Person an intimen Stellen des Körpers...nicht nur reines Nacktsein! 😉
 
Aber nur wenn nicht unmittelbar neben Schule/KiGa/Kirche/öffentliche Versammlungsplätze. - dann bräuchtest a Riesenmauer rundherum
Kommt auf die Laune der Behörde an , da liegt ja der Hund begraben , ich jab das vor 15 Jahren schon durch , danke .
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe .
 
Da Nacktheit Teil der Sexualität des Menschen ist, ist jede nicht einvernehmliche Nacktheit grundsätzlich eine sexuelle Belästigung.
 
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