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nur weil ich nakt bin belästige ich jemanden?
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Bitte tu uns den Gefallen und lies mal NICHT NUR die Überschrift...§ 218 StGB heißt "Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen". In Österreich fällt Exhibitionismus unter den Tatbestand der "Sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen".
Wie gehst du damit um, wenn du dich im Adamskostüm im Spiegel erblickst?alte nackte menschen sind noch schlimmer anzusehen.
Ich bin (praktizierender) Jurist, du auch? Exhibitionismus (ob eine individuelle Handlung darunter fällt ist natürlich von Fall zu Fall auszulegen) fällt dennoch unter § 218 StGB, tut mir leid..Bitte tu uns den Gefallen und lies mal NICHT NUR die Überschrift...
Leider wenn alle nackt wären wäre es schon toll und einfach
Wie gehst du damit um, wenn du dich im Adamskostüm im Spiegel erblickst?
Könnte möglicherweise sein. Irgendwer fühlt sich gestört und 133, schon wirst aufgefordert dich zu kleidennur weil ich nakt bin belästige ich jemanden?
Wenn dein Grundstück an einem stark frequentiertem Schulweg liegt, neben dem Dorf/Versammlungsplatz, oder neben einer Kirche, muss dein Gartenzaun blickdicht sein, möchtest du dich nackt im Garten aufhaltenKommt auf die Laune der Behörde an , da liegt ja der Hund begraben , ich jab das vor 15 Jahren schon durch , danke .
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe .
Also solltest du wider Erwarten tatsächlich Jurist sein, dann solltest du auch den Unterschied zwischen "einfach nackt herumlaufen" und "Exhibitionismus" wohl kennen...Ich bin (praktizierender) Jurist, du auch? Exhibitionismus (ob eine individuelle Handlung darunter fällt ist natürlich von Fall zu Fall auszulegen) fällt dennoch unter § 218 StGB, tut mir leid..
Und nein - ich bin kein Jurist. Ich hab allerdings 26 Jahre in einem Beruf gearbeitet, bei dem die Anwendung der aktuell gültigen Gesetzeslage in der Akutphase einer der Hauptbestandteile war.Ich bin (praktizierender) Jurist, du auch? Exhibitionismus (ob eine individuelle Handlung darunter fällt ist natürlich von Fall zu Fall auszulegen) fällt dennoch unter § 218 StGB, tut mir leid..
CobraUnd nein - ich bin kein Jurist. Ich hab allerdings 26 Jahre in einem Beruf gearbeitet, bei dem die Anwendung der aktuell gültigen Gesetzeslage in der Akutphase einer der Hauptbestandteile war.
Nicht ganz...aber die Richtung stimmt!
ParksheriffNicht ganz...aber die Richtung stimmt!
NEIN!Parksheriff
Sicherlich nicht wenn Du das in Deiner Wohnung tust.nur weil ich nakt bin belästige ich jemanden?
Menschlicher Sichtweise bedingt , ja , de Jure eben nicht eindeutig.Einerseits ist es wohl Konsens, dass man in einer Sauna nackt sein darf, andererseits gilt das Hausrecht des Betreibers (zugegeben, ich habe nie die in einer Sauna gültige Hausordnung gelesen) und somit gilt die Nacktheit als einvernehmlich. Wenn sich dann trotzdem jemand unwohl fühlt, gibt es unterschiedliche Lösungsansätze, die am hiesigen Thema vorbeiführen.