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kannst du nicht lesen? in post 2025 hab ich euch schon reingeschrieben wo sie steht!!!!!!und hat schon wehr die adrese von bianca
wenn die Adresse stimmt ist das eh ein Wahnsinn dass du das öffentlich machst.kannst du nicht lesen? in post 2025 hab ich euch schon reingeschrieben wo sie steht!!!!!!
amstettner92 is anscheinend der einzige der noch genug blut zum denken hat
ich? das war ein anderer der wurde als fakeschrelber bezeichnet, habs nur bestätigt das er nicht lügt. aber wennst ein wenig liest hat die gute ja eh geschrieben sie hat sehr vielen die adresse geschickt. telefonnummer hat sie ja auch in die inserate geschrieben bis sie gesperrt wirde.wenn die Adresse stimmt ist das eh ein Wahnsinn dass du das öffentlich machst.
Strafbar was ? Wegen tg ? DANN kann ich euch gleich sagen tg ist nicht verboten weil es tg . Wenn ihr nicht glaubt fragt mal einen Polizisten. Ich hab schon mal einen gefragt weil ich es selbst wissen wollte. Wegen Kamera ist öffentlich verboten stimmt aber in deine eigene Wände nicht.
Strafbar was ? Wegen tg ? DANN kann ich euch gleich sagen tg ist nicht verboten weil es tg . Wenn ihr nicht glaubt fragt mal einen Polizisten. Ich hab schon mal einen gefragt weil ich es selbst wissen wollte. Wegen Kamera ist öffentlich verboten stimmt aber in deine eigene Wände nicht.
Geplante Anmeldepflicht für Prostituierte
Bislang konnten Sexarbeiterinnen ihrer Tätigkeit nachgehen, ohne sich anmelden zu müssen. Das soll sich nun ändern. § 3 des Referentenentwurfs des „Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ – nachfolgend der Einfachheit halber nur Prostitutionsschutzgesetz genannt – sieht vor:
„Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden.“
Bei der Anmeldung anzugeben sind neben dem bürgerlichen Namen und dem verwendeten Alias auch die vollständige Wohnanschrift sowie Geburtsdatum und Ort der Prostituierten. Sexarbeiterinnen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen zudem bei der Anmeldung nachweisen, dass sie berechtigt sind, in Deutschland eine Beschäftigung auszuüben oder selbständig tätig zu sein.
Regelmäßige Erneuerung der Anmeldung erforderlich
Nach erfolgreicher Anmeldung wird von der Behörde eine Anmeldebescheinigung ausgestellt, die die Prostituierte bei ihrer Tätigkeit mitzuführen hat. Neben den Daten der Prostituierten enthält die Anmeldebescheinigung auch ein Foto der Inhaberin. Sexarbeiterinnen unter 21 Jahren müssen ihre Anmeldung jährlich, die übrigen alle zwei Jahre erneuern.
Ihrer Anmeldepflicht nachkommen müssen die Prostituierten, tritt das Gesetz wie geplant in Kraft, bis zum 31. Dezember 2017.
Puh - na da macht sich wer sorgen - dachte es geht um vergnüglich Treffen