Laufhäuser Photos vom Sex Kontakthof / Kontakthaus

V

Gast

(Gelöschter Account)
War gestern im Kontakthof und habe geile Fotos für 30€ extra von meiner Action geschossen. Kennt jemand noch Mädels aus Kontakthof und Kontakthaus die das machen?
Bin über Tips per private message dankbar!

Gruss, Vb:daumen:
 
Na dann...her mit den Fotos :mrgreen:

Ich denk er wird sie zur privaten Verwendung und nicht zum Veröffentlichen machen haben dürfen, hab ich auch schon hin und wieder mal gemacht, nur hab ich noch nie was bezahlt dafür!
 
Ich denk er wird sie zur privaten Verwendung und nicht zum Veröffentlichen machen haben dürfen, hab ich auch schon hin und wieder mal gemacht, nur hab ich noch nie was bezahlt dafür!

Glaubst kann man:down: da auch ein kleines Filmchen von seiner Aktion machen?? Das wär doch mal was :hmm::mrgreen:
 
es machen nicht viele, allein fotos, machen zwar einige, aber es ist nicht so einfach ein mädel zu finden!
 
es machen nicht viele, allein fotos, machen zwar einige, aber es ist nicht so einfach ein mädel zu finden!

Ja, da hast recht. Also ich persönlich kenn nichtmal eine die sich fotografieren lässt :roll: War wahrscheinlich noch zu wenig unterwegs :mrgreen:

Hm...aber wenn man sein Handy gut getarnt irgendwo im Zimmer depoinert, müsste so ein kleiner Porno ja eig. möglich sein :hmm::mrgreen:

Ich würds geil finden :daumen:
 
Einfach fragen - und loslegen - ist meistens nicht so schwierig, Vorraussetzung bei vielen: ohne Gesicht und nur für privat :)! Habe sehr viele Fotoserien dermaßen anfertigen können! Nett!
 
wenn man fotos macht, sollte man sie hier nicht posten und nur für private zwecke verwenden und nicht öffentlich posten. das ist man einem mädel, das einem mit den photos entgegenkommt , schuldig! abgesehen davon, wird es sich ein mädchen beim nächsten mal zweimal überlegen, ob es sich knipsen lässt, wenn es erfährt, dass ihre fotos öffentlich gemacht wurden. Also wer knipst, sollte wirklich diskret sein!

gruß, viennaboy:daumen:
 
Aber mal ehrlich: Gehen die Damen eh nicht davon aus, dass die Fotos/Videos sowieso irgendwem gezeigt werden? So naiv werden sie nicht sein, Hauptsache 30 Euro extra einstecken.
Ich habe nie gefragt, ob ich sie weiter zeigen darf, komisch, nie daran gedacht. Fragt ihr?
(Anmerkung: Ich habe meine Fotos und Videos noch nie wem anderen gezeigt!)
 
Wieso soll er drohen? Er macht euch nur auf mögliche Konsequenzen aufmerksam!
 
Mögliche Konsequenzen könnten sein, dass derjenige z. B. einmal direkt eine abfängt (das schmerzt) oder ein kaputtes Hallo-Fon (das schmerzt viele noch mehr) oder im Falle des Falles schmerzt es elendiglich in der Brieftasche wegen Verletzung so einiger Paragraphen
 
welcher paragraphen? dass ein mädel einwilligt sich fotographieren zu lassen ist verboten oder wie? schwachsinn
 
Hm...aber wenn man sein Handy gut getarnt irgendwo im Zimmer depoinert, müsste so ein kleiner Porno ja eig. möglich sein

Läßt nicht gerade auf Einwilligung des Mädels schliessen...

plastic drohst du hier oder wie?
Würde ich drohen, würdest Du das mitbekommen, aber ich glaub nicht, daß ich soetwas machen würde.

Herr, lass es einen Pimmel für Plastic regnen
Was soll ich mit einem 2. oder 3....
Aber wenn der meinige auf 18,6cm anwachsen würde hätt ich nix dagegen...

Ma würd ich durch die DoDO stolzieren (wenn a blauer Bademantel unterwegs ist) ;)
 
Läßt nicht gerade auf Einwilligung des Mädels schliessen...

Ach ja, hab ich ganz vergessen. Manche Leute kapieren ohne dem Schild :ironie: überhaupt nix! Also nochmal Amigo, das war ein Scherzchen!!!


Aber wenn der meinige auf 18,6cm anwachsen würde hätt ich nix dagegen...

Ob der so einfach um 18cm wächst :mrgreen:
Da hab ich so meine Zweifel :hmm:
 
welcher paragraphen?

Wird etwa ein - wenn auch mit Einwilligung der Abgebildeten - angefertigtes einschlägiges Foto ohne deren Zustimmung veröffentlicht, ist damit der sogenannte Bildnisschutz iSd § 78 UrhG beeinträchtigt...

Die Veröffentlichung eines Nacktfotos gegen den Willen des
Abgebildeten ist geradezu ein klassischer Fall der Benützung des
Bildes in einer Art "die zu Missdeutungen Anlass geben kann ... und
entwürdigend wirkt." (OGH 17.09.1996, 4Ob 2249/96 f)


...und berechtigt die in ihren Rechten Verletzte, den Ersatz des ihr entstandenen immateriellen Schadens (=Schmerzengeld) - einen solchen wird sie nur dann erlitten haben, wenn ihr Gesicht auf den Bildern erkennbar ist - zu begehren (§ 87 Abs. 2 UrhG). Auch die Durchsetzung des daneben bestehenden Unterlassungsanspruches kann für den rechtswidrig Handelnden mit erheblichen (Verfahrens-)Kosten verbunden sein.

NJoe
 
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