Massagen Pohlgasse

vielleicht stecken bei der auswahl von razzien in w-studios auch ganz andere motive und kriterien dahinter ?? :hmm:
 
nachtrag " handy wegnehmen" . diese werden nur in der zeit in dem die razzia stattfindet in verwahrung genommen damit nicht andere verständigt werden ! :daumen:
 
nachtrag " handy wegnehmen" . diese werden nur in der zeit in dem die razzia stattfindet in verwahrung genommen damit nicht andere verständigt werden ! :daumen:
den Sinn dahinter versteh ich jetzt aber nicht ganz;
wer genau soll nicht verständigt werden? Andere Wohnungsstudios, zur Vorwarnung, daß grad eine Razzia stattfindet? Aber solange die Razzia im besagten Studio stattfindet, wird wohl gleichzeitig keine andere stattfinden (soviel Beamte hat die Abteilung des Herrn Oberst L. angeblich ja nicht).
Und wenn die Handys tatsächlich umittelbar zum Ende der Razzia wieder zurückgegeben werden, dann würden solche Warnanrufe eh genau 10 Sekunden später erfolgen, also nocht rechtzeitig.
Vielmehr denke ich, daß damit verhindert werden soll, daß irgendein Rechtsberater, sprich Rechtsanwalt o.ä. zur Razzia hinzugezogen wird. Denn dann könnten die RBs sicht nicht mehr derart ungesetzlich aufführen.
 
den sie wissen was sie tun ! ein rechtsberater heranzu ziehen ,bis sie den erreichen (wenn überhaupt) ist alles schon vorbei! die abteilung besteht nicht aus einer gruppe ! da gibt es schon mehrere. post 61 hat schon sinn ist nicht unbegründet ! :daumen:
 
ja, der besteht auch heute noch ist eine "rechtsanwältin" eher rechtsberaterin spez. in heiratsangelegenheiten. aber solange nicht besöndere gründe vorliegen, ist ja ruhe am asiasektor. zumindest zurzeit !
 
Ohne Zustimmung der Personen, welche in einer Sendung zu sehen sind, gäbe es wohl sehr schnell umfangreiche Klagen. Kann also eigentlich nur gestellt und gut bezahlt sein. Man möge nur an die Floskel "es gilt die Unschuldsvermutung" denken. Selbst wenn dieser Zusatz in Presseartikeln fehlt, setzt es auch von offensichtlich schuldigen Tätern Klagen.
Aber dass es eine abschreckende Wirkung solcher Sendungen gibt, merken die Betreiberinnen der uns bekannten Locations. Und das scheint wohl der Hauptgrund für die Ausstrahlung, welche vermutlich auch von der Politik gefördert wird.
 
Aber dass es eine abschreckende Wirkung solcher Sendungen gibt, merken die Betreiberinnen der uns bekannten Locations. Und das scheint wohl der Hauptgrund für die Ausstrahlung, welche vermutlich auch von der Politik gefördert wird.
sehe ich 100% genau so :daumen:
 
hab mir das soeben nochmals angesehen;
und was erstaunlich ist: darin sagt ein Polizist offen und unverblümt, daß sie sich als Kunde ausgeben - diese Vorgangsweise entspricht genau der des sog. "Agent Provocateur", was in Österreich eindeutig verboten ist.
Schon verwunderlich, daß die Polizei öffentlich im Fernsehen verlauten darf, daß sie Gesetzesbruch begeht :roll:
 
enrico, klage ! aber spass bei seite, ist ja,wenn nicht übertrieben wird, etwas ruhe vorhanden! ab und zu kommt halt ein studio (wohnung) " dran" aber sonst? kein problem ! muss halt ein bisschen ordnung gemacht werden ! :daumen:
 
hab mir das soeben nochmals angesehen;
und was erstaunlich ist: darin sagt ein Polizist offen und unverblümt, daß sie sich als Kunde ausgeben - diese Vorgangsweise entspricht genau der des sog. "Agent Provocateur", was in Österreich eindeutig verboten ist.
Schon verwunderlich, daß die Polizei öffentlich im Fernsehen verlauten darf, daß sie Gesetzesbruch begeht :roll:

Das ist so nicht ganz richtig. Er hat sich nicht als Kunde ausgegeben, sondern hat nur alleine angeläutet (würde ja sonst niemand aufmachen, wenn da 5 "Maxeln" vor der Türe stehen), und als er in der Whg war hat er sofort "Polizei Kontrolle" o.ä. gesagt, und dann waren eh schon die anderen auch da...
 
wenn nicht übertrieben wird, etwas ruhe vorhanden
Ruhe ist relativ : Ein neues, genehmigtes Studio wird laufend "besucht". Warum wohl ..... die Chefin kündigt hier laufend Mädchennamen an, die von "Wohnungsstudios " her bekannt sind.
Also : selber schuld !
 
ja, richtig, selber schuld ! wenn übertrieben wird mit werbung,dann sind sie da ! ganz aufhören können sie ja nicht ! etwas ordnung muss schon sein ! :daumen:
 
wir wußten doch alle, dass die w-studios eine zeitbombe sind ... und die drachen wahrscheinlich auch, nur die nehmen das alles nicht so ernst ... chinesische mentalität :schulterzuck:
 
gorgo,genau so ist es ! und wir haben auch schon die chinamentalität :hmm: natürlich ! bewegen sich doch wir am liebsten am chinasektor ! :daumen: oder enrico siehst du das anders ? :daumen:
 
Zitat Zitat von hardyman73 Beitrag anzeigen
der Tv-Sender ATV :

http://atv.at/contentset/4238062-im-sog-der-unterwelt
hab mir das soeben nochmals angesehen;
und was erstaunlich ist: darin sagt ein Polizist offen und unverblümt, daß sie sich als Kunde ausgeben - diese Vorgangsweise entspricht genau der des sog. "Agent Provocateur", was in Österreich eindeutig verboten ist.
Schon verwunderlich, daß die Polizei öffentlich im Fernsehen verlauten darf, daß sie Gesetzesbruch begeht


Es ist erlaubt.


§ 15.

(6) Der Einsatz von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die ihre amtliche Stellung oder ihren Auftrag weder offen legen noch erkennen lassen, ist nur zulässig, wenn und soweit dies zur Ermittlung oder Aufklärung einer strafbaren Tat gemäß § 17 Abs. 1 lit. b) oder Abs. 2 erforderlich ist.

.......


§ 17. (1) Wer es als Verantwortliche oder Verantwortlicher für ein Prostitutionslokal gemäß § 2 Abs. 6, unterlässt,

b) für die Einstellung der Prostitutionsausübung gemäß § 12 Abs. 1 zu sorgen, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 3.500 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu drei Wochen, im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe von 350 Euro bis 7.000 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, zu bestrafen.


(2) Wer als Verantwortliche oder Verantwortlicher gemäß § 2 Abs. 6 ein Prostitutionslokal


a) vor der rechtskräftigen Kenntnisnahme der Anzeige durch die Behörde gemäß § 7 Abs. 3;

b) trotz einer rechtskräftigen Untersagung gemäß § 13;

c) unter Nichteinhaltung der Verordnung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen der zur Ausübung der Prostitution verwendeten Gebäude, Gebäudeteile und Räume;

d)während der Dauer einer rechtswirksamen behördlichen Schließung gemäß § 14 Abs. 1, betreibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro bis 7.000 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, zu bestrafen.
 
bitte,bitte warum das ganze hin und her es ist geschehen und es wird noch öfters geschehen! wenn jetzt jemand der meinung ist es ist nicht gesetzeskonform na warum macht er dann keine anzeige ? ich sags euch warum : weil es überhaupt keinen sinn hat ! es passieren gesetzesübertretungen bei div "lokalen" und gegen die plizeieinsätze kannst du gar nichts machen,da fährt die eisenbahn darüber !!
 
Zurück
Oben