Studios Polizeirazzia im Rotlicht: Intime Einblicke in das Gewerbe

Wieder einmal aus dem WPG zitiert:

Par. 6 Abs (2)
Die Ausübung der Prostitution in Gebäuden, die nicht die Bedingungen des Abs. 1 erfüllen (die also, grob gesprochen, genehmigte Prostitutionslokale sind), ist nur in den Räumen derjenigen Person*) (im Eigentum oder gemietet, auch Hotelzimmer) zulässig, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt.

*) beachte die Einzahl!
 
nein, das machen die eben offiziell nicht da es sich bloß um einen Escort-Service handelt.
Ok... :fragezeichen: Ich dachte immer bei einem Escort handelt es sich ebenfalls offiziell um Sexanbieter. Ich bin in dem Bereich zwar nicht ganz auf dem Laufenden aber soviel ich weiß gibt es dort ja auch Servicelisten wo GV eindeutig angeboten wird.

Da soll sich mal einer auskennen...

Aber das heiß wenn ich mit einem Escort-Girl Sex habe kann ich nicht dafür belangt werden, wenn ich zu einer privaten in eine Wohnung geh aber schon oder wie? Wo bleibt denn da die Logik?
 
*) beachte die Einzahl!
Gerade der Singular macht es so spannend.
Aber das heiß wenn ich mit einem Escort-Girl Sex habe kann ich nicht dafür belangt werden, wenn ich zu einer privaten in eine Wohnung geh aber schon oder wie? Wo bleibt denn da die Logik?
Wenn du in DEINE Wohnung gehst oder in ein von DIR gemietetes Zimmer gehst ist alles schick, sofern die Dame die Auflagen erfüllt.
 
Aber das heiß wenn ich mit einem Escort-Girl Sex habe kann ich nicht dafür belangt werden, wenn ich zu einer privaten in eine Wohnung geh aber schon oder wie?
vermutlich kein Problem, wenn Du diese Wohnung - und sei es nur "auf Zeit" (gemeint ist damit die Zeit, die Du mit der Dame in dieser Wohnung verbringst) quasi anmietest
 
Back to Square One.
Das ist halt die politische Entscheidung in Österreich, auf genehmigte Prost-Lokale einerseits und Haus- und Hotelbesuche andererseits zu setzen, dafür aber die Wohnungsprostitution zu verbieten.
In London zB läuft's halt anders: Da gibt es keine Prost-Lokale, dafür Wohnungen, in denen bis zu 2 SWs gleichzeitig arbeiten dürfen.
 
Ok, danke für die Antworten, kenn mich aus. Warum ein Escort-Girl in meiner privaten Wohnung Sex ausüben darf und eine SW in ihrer Wohnung nicht erschließt sich mir jetzt noch nicht so ganz, aber für den Moment reicht das mal als Info.
 
Naja, bei Hotelzimmer stimmt das (siehe Stundenhotel). Bei einer Wohnung wirst uU nachweisen müssen, dass sie "deine" ist.
ich hab das oben deshalb so geschrieben, weil ein Spezl von mir einem anderen Spezl zeitweise seine dzt. leerstehende Wohnung für gelegentliche Damen-Abenteuer zur Verfügung stellt. Wenn ich das richtig verstehe, ohne Entgelt.
Da ist eben jetzt die Frage: verboten oder erlaubt?
 
Aber das heiß wenn ich mit einem Escort-Girl Sex habe kann ich nicht dafür belangt werden, wenn ich zu einer privaten in eine Wohnung geh aber schon oder wie? Wo bleibt denn da die Logik?

Bei Escort begleitet sie dich oder kommt zu dir. Niemand darf kontrollieren, was ihr dabei macht. Du mietest nur ihre Zeit und bezahlst dafür.

Wenn du zu ihr in eine Wohnung gehst, in welcher sie immer ihre Besucher empfängt und dafür auch noch wirbt, ist das nach dem Gesetz nicht erlaubt.

Ich finde das sehr logisch. Sonst ist ja jede Studentin, die mit dir ein - von dir bezahltes - Ski Wochenende verbringt, eine Sexworkerin.
 
Warum ein Escort-Girl in meiner privaten Wohnung Sex ausüben darf und eine SW in ihrer Wohnung nicht erschließt sich mir jetzt noch nicht so ganz, aber für den Moment reicht das mal als Info.
Mit wem du in der deiner Wohnung, Hotelzimmer etc. vögelst geht keinen was an (Außer unter umständen den Eigentümer, dazu ist die Hausordnung zu beachten). Eine SW darf ihre Dienste in ihrer Wohnung nicht anbieten weil Prostitutionslokale so wie alle anderen Betriebsstätten an div. Auflagen gebunden sind. Ist das gewerberechtlich nicht genehmingt handelt es sich um eine Privatwohnung: demnach keine legale Ausübung der Prostitution.
Sind die Auflagen erfüllt heißt es Studio, Laufhaus, Puff.... und ist eine genehmigt Betriebsstätte zur Ausübung der Prostitution.
Sie dazu mein Beispiel mit Party in der Wohnung. Ich kann keine Bar aus einer Wohnung machen wenn ich dazu nicht berechtigt bin. (kann schon darf halt nicht)
 
Ich finde das sehr logisch. Sonst ist ja jede Studentin, die mit dir ein - von dir bezahltes - Ski Wochenende verbringt, eine Sexworkerin.

Nein, das verstehe ich jetzt nicht was das damit zu tun hat. Soweit ich jetzt verstanden habe muss ein Escort-Girl Auflagen erfüllen und ist dann lt. Gesetz auch dazu berechtigt Sex in meiner Wohnung oder im Hotel auszuüben. Wie man diese Mädls kontrolliert sei jetzt mal dahingestellt.
Eine SW ist aber nicht dazu berechtig in ihrer eigenen oder ihr zur Verfügung gestellten Wohnung ihre Dienste anzubieten - weil, durch das Gesetz verboten, warum auch immer. In Deutschland oder anderen Ländern geht es zwar auch aber ist halt so. Den Grund dafür hätte ich halt gerne gewusst aber wie bereits erwähnt wurde ist es wahrscheinlich ein Politischer.

Was das aber jetzt mit einem Mädl zum tun hat das ich dafür bezahle, dass sie mit mir auf Ski-Urlaub fährt versteh ich nicht. Solange es dabei keine sexuellen Handlungen gibt und es ein reiner Escort-Service ist wäre es ja so oder so nicht illegal.

Edit: danke @Mitglied #490061
 
Eine SW ist aber nicht dazu berechtig in ihrer eigenen oder ihr zur Verfügung gestellten Wohnung ihre Dienste anzubieten
Da ist die Krux, wenn es ein genehigtes Prostitutionslaokal ist kann sie sich ein Zimmer mieten und ihre Dienste anbieten. In der Gemeindebauwohnung nicht.
PS Bei Fragen kannst mir auch eine PN schreiben.
 
... mal ehrlich gefragt: ist euch fad....? Der Inhalt dieses Threads ist weit vom Anfangsthema vorbei......
 
PS Bei Fragen kannst mir auch eine PN schreiben
Danke für das Angebot aber soweit ist jetzt eh alles klar. Ich finde es für Freier aber etwas undurchsichtig wenn ich mir z.B. die Annoncen im Kontaktbazar anschaue. Da gibt es ja immer wieder welche die in privaten Wohnungen ordinieren und ich bin halt nicht so der Typ der sich dann denkt: Ah, da muss ich jetzt aber im WPG nachschauen ob das eh alles seine Richtigkeit hat. Ich finds halt geil und dann fahr ich hin. Auch wenn das naiv klingt, ich hätte nicht gewusst, dass Wohnungsprostitution illegal ist ohne hier im Forum darauf hingewiesen worden zu sein. Jetzt weiß ich es besser, aber ich denke es gibt einige Leute da draußen die wissen es nicht. Danke für die Infos jedenfalls :up:

... mal ehrlich gefragt: ist euch fad....? Der Inhalt dieses Threads ist weit vom Anfangsthema vorbei......
Was ja auch total unüblich ist für dieses Forum... ;)
 
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