Post vom zoll

Weiß denn zufällig jemand, was es für Konsequenzen haben kann, wenn man Post vom Zoll "ignoriert" und das Paket einfach nicht abholt?

Ich hab im Ausland etwas bestellt, was grundsätzlich in AT über den Online-Versandhandel nicht mehr eingeführt werden darf. Der Zoll hat es abgefangen und ich bekam ein nettes Briefchen (einen Versuch war es wert).
Den Brief hab ich aber leider verlegt (kann mich auch gar nicht mehr genau erinnern was drinnen stand) und weiß auch gar nicht welche Konsequenzen es für mich in dieser Konstellation gehabt hätte... Geld der Bestellung ist natürlich futsch.
Aber das ist jetzt schon ein Zeiterl her und gerührt hat sich bis heute auch niemand mehr.
 
Des dauert bis sie sich rühren. Mein angebliches Packerl wurde letzten Sep. abgefangen. Der 1. Brief vom Zoll kam im Jänner da ich nix bestellt hab landet der im Mist. Jetzt bei der Rechtfertigung letzten Donnerstag hab ich zugestimmt das ich keinen Anspruch auf die Ware will und der Vernichtung zustimme.
 
Kommt mir trotzdem komisch vor. War jetzt zu faul mir die genauen Unterschiede zwischen den gerichtlichen Straftatbeständen und den Verwaltungsstrafen im AMG durchzulesen. Aber dass man sich für private Einfuhr vor dem BG und nicht lediglich bei der Verwaltung'sstrafbehörde verantworten muß, ist eigenartig. Bin da aber kein Experte und die Strafbestimmungen sind mir wirklich zu lang zum lesen.
 
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