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....Wenns ein Erstdelikt ist is er 2 Wochen weg...egal wie hoch die Geschwindigkeitsübertretung ist.
Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren sind es dann 6 Wochen plus Nachschulung.....
Kommen beim Schnellfahren noch andere Delikte , wie die Gefährdung von andern Verkehrsteilnehmen oder zu geringer Sicherheitsabstand, dazu, dann kann der Deckel auch schon länger weg sein.
Lies dir mal die aktuelle Version des Führerscheingesetzes durch...