post von der polizei

....Wenns ein Erstdelikt ist is er 2 Wochen weg...egal wie hoch die Geschwindigkeitsübertretung ist.
Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren sind es dann 6 Wochen plus Nachschulung.....
Kommen beim Schnellfahren noch andere Delikte , wie die Gefährdung von andern Verkehrsteilnehmen oder zu geringer Sicherheitsabstand, dazu, dann kann der Deckel auch schon länger weg sein.

Lies dir mal die aktuelle Version des Führerscheingesetzes durch...;)
 
Lies dir mal die aktuelle Version des Führerscheingesetzes durch...;)
Örks....du tust mir was an.
stimmt....ab einer Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet von mehr als 80 km/h und außerhalb des Ortsgebietes von mehr als 90 km/h , dann kommt es zu 3 Monaten und im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren zu 6 Monaten Entzug....da kanns dann auch noch zu begleitenden Maßnahmen kommen..
 
Es gibt kein Recht darauf vor einer Strafverfügung eine Anonymverfügung zu erhalten.
Die Anonymverfügung ist ja ein vereinfachtes Verfahren, woe die Strafe zu bezahlen ist, aber darauf verzichtet wird, dass der "Täter" namentlich bekannt wird. Es genügt, dass das Geld bei der BH ein langt. Richtig?

Nur zur Klarstellung: Keine Anonymverfügung wird es dann geben, wenn das Delikt (z. B. die Geschwindigkeitsübertretung) so gravieren ist, dass man den Täter namentlich benennen und ihn vormerken möchte? Um bei einer Wiederholungstat (z. B. notorischer Raser) entsprechende Maßnahmen bzw. drastischere Strafen zur Anwendung zu bringen? Das ist logisch und einsichtig.
Man kann auch keinen Einspruch gegen eine Anonymverfügung erheben.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn ich der Meinung bin, das Delikt wurde so nicht begangen, muss ich dann dennoch blechen?
 
Die Anonymverfügung ist ja ein vereinfachtes Verfahren, woe die Strafe zu bezahlen ist, aber darauf verzichtet wird, dass der "Täter" namentlich bekannt wird. Es genügt, dass das Geld bei der BH ein langt. Richtig?

Nur zur Klarstellung: Keine Anonymverfügung wird es dann geben, wenn das Delikt (z. B. die Geschwindigkeitsübertretung) so gravieren ist, dass man den Täter namentlich benennen und ihn vormerken möchte? Um bei einer Wiederholungstat (z. B. notorischer Raser) entsprechende Maßnahmen bzw. drastischere Strafen zur Anwendung zu bringen? Das ist logisch und einsichtig.
Soweit so richtig.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn ich der Meinung bin, das Delikt wurde so nicht begangen, muss ich dann dennoch blechen?
Nein...im Gegenteil...man blecht in diesem Fall nicht, und lässt die Anonymverfügung somit außer Kraft treten.
Es kommt dann zu einem ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, welches dann beeinsprucht werden kann.
 
Also ich würd mal auf jeden fall einspruch machen kostet wenst trotzdem zahlen must nicht um vieles mehr übergib es einen anwalt oder mache es selber nicht versäumen einspruchsfrist dteht auf Bescheid
 
Wenn ich eine Anonymverfügung bekomme und nicht wirklich 100% sicher bin, dass das nicht stimmt - dann bezahle ich die.

Du hast soweit ich weiß keinen Anspruch darauf, dass die Strafe im ordentlichen Verfahren dann in der gleichen Höhe ist.

Abgesehen davon bist du dann gespeichert, nach dem Strafverfahren - sprich, beim nächsten Verfahren wirds teurer.

Wenns eh gleich ein Strafverfahren ist dann kann sich ein Einspruch rentieren - kostet glaub ich 10% mehr wenn er nicht durchgeht.
Da solltest aber einen Anwalt fragen, denen fällt öfter ein Grund auf.
 
Du hast soweit ich weiß keinen Anspruch darauf, dass die Strafe im ordentlichen Verfahren dann in der gleichen Höhe ist.

Es ist höchstwahrscheinlich, dass die Strafen im ordentlichen Verfahren anders sind, als bei einer Anonyverfügung!
Für Anonymverfügungen gibt's eine eigene Verordnung...;)

Abgesehen davon bist du dann gespeichert, nach dem Strafverfahren - sprich, beim nächsten Verfahren wirds teurer.

Aber nur unter der Voraussetzung, dass dir die Verwaltungsübertretung nachgewiesen wurde...falls du Einspruch erhebst und diesem stattgegeben wurde, kann nichts erschwerendes aufliegen ;)
 
Aber nur unter der Voraussetzung, dass dir die Verwaltungsübertretung nachgewiesen wurde...falls du Einspruch erhebst und diesem stattgegeben wurde, kann nichts erschwerendes aufliegen

Und da gibts viele Möglichkeiten, die eine Strafverfügung angreifbar machen. Früher hab ich nie bezahlt und so gut wie immer erfolgreich beeinsprucht. Mittlerweile ist mir das zu mühsam und ich zahl den Schnellzugzuschlag gern. Hab ja auch etwas gehabt davon. :haha:

Und nachdem ich ein braver Bube bin, kommt das eh nur selten vor. :)
 
Und da gibts viele Möglichkeiten, die eine Strafverfügung angreifbar machen. Früher hab ich nie bezahlt und so gut wie immer erfolgreich beeinsprucht. Mittlerweile ist mir das zu mühsam und ich zahl den Schnellzugzuschlag gern. Hab ja auch etwas davon gehabt. :haha:

Und nachdem ich ein braver Bube bin, kommt das eh nur selten vor. :)

Du meinst den Uncle Sam aus den unendlichen Weiten Alaskas? Das ist jetzt mit den in Mode gekommenen Frontkameras wohl etwas schwieriger geworden...:lalala::rofl:

Außerdem zahlt ja ein braver Bürger seine Steuern regelmäßig... :fies:
 
Du meinst den Uncle Sam aus den unendlichen Weiten Alaskas? Das ist jetzt mit den in Mode gekommenen Frontkameras wohl etwas schwieriger geworden...

Es gibt ja nicht nur Delikte wegen Missachtung des Tempolimits. ;)

Und bevor ich mich mit der Radarmessung beschäftig, muss mir die Behörde erst mal die ordnungsmässe Verordnung des entsprechenden Verbotes/Gebotes nachweisen (incl. Aktenvermerk über die Anbringung). Daran scheiterts schon oft .....
 
ich zahl es einfach, weil die wahrscheinlichkeit gross ist, dass es stimmt.......
da brauch ich mich auch nicht ärgern oder raunzen....da freu ich mich lieber still und leise, weil ich die anderen 93x davon gekommen bin.

mir gehen ja sowieso die krafthoserl-träger furchtbar auf die eier....die rumprotzen, wie sie sich bei verkehrskontrollen, etc...mit der polizei angelegt haben. :rolleyes:
ich hab noch nie ein "arschloch" gehabt und das liegt sicher nicht daran, dass ich "frau" bin, sondern weil ich sie einfach nicht für deppat anschau oder menschen eine go anhäng, die nichts anderes als ihren job machen.

und ich bin bis dato immer billiger ausgestiegen als berechtigt gewesen wäre...
 
Ich hab bei einer Strafe zweimal Einspruch erhoben, bis sie mir mal endlich gesagt haben, wie schnell ich gewesen sein soll. War ein Märchen, aber beweis mal, dass sie lügen...hab dann bezahlt.

Jetzt schreiben wir uns wegen eines anderen Vorfalls ständig Briefe hin und her, je drei bis jetzt, schauen wir mal.
 
Zurück
Oben