Probleme mit Vermieter bzw. Hausbesitzer !

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Gast

(Gelöschter Account)
Folgende Problematik:

Ein Pärchen zieht in eine Neubauwohnung (Erstbezug) ein. Der Mietvertrag enthält die Klausel, dass das Mietverhältnis mindestens ein Jahr dauern muss und bei vorzeitiger Kündigung seitens der Mieter ein entsprechender Nachmieter beizustellen ist. Die Formalitäten werden von einem Maklerbüro abgewickelt.

Bereits nach kurzem (ca. 2 – 3 Monate) stellt sich heraus, dass nach jedem Regen feuchte Flecken an den Außenwänden der Wohnung ersichtlich sind. Das verschlimmert sich derart, dass relativ schnell Schimmel entsteht und sich dieser relativ schnell verbreitet. Betroffen sind vor allem die Außenwände des Wohn-Ess-Küchenraumes, welcher fast die halbe Fläche der Wohnung einnimmt. Seitens des Pärchens wird sofort nach Entdecken des Mangels der Vermieter darauf aufmerksam gemacht und zu einer entsprechenden Beseitigung aufgefordert. Ein Monat geschieht nichts. In der Zwischenzeit sieht man bei starkem Regen bereits kleine Rinnsale an bestimmten Stellen der Wände. Eine zweite schriftliche Aufforderung mit einem entsprechenden Ansuchen um Mietreduktion wird vom Besitzer ebenfalls ignoriert. Dieses Hin und Her zog sich noch 2 Monate lang, bis es dem Pärchen reichte und sie in Begleitung der Maklerin den Hausbesitzer aufsuchten um ein klärendes Gespräch zu führen. Dieser zeigte sich absolut uneinsichtig und führte den Schimmel auf schlechte Lüftung zurück, was aber nicht der Fall war. Schließlich wollte man eine vorzeitige (quasi einvernehmliche) Kündigung erreichen. Einzige Reaktion des Vermieters: Das interessiert mich nicht, ihr könnt‘s ruhig kündigen, aber dennoch ist die Miete für das Jahr fällig. Das wären ab diesem Zeitpunkt noch volle 5 Monate gewesen. Da der Zustand der Wohnung mittlerweile bereits gesundheitsbedrohend war, wurde seitens des Pärchens dennoch die Kündigung überreicht.

Nun wollten die zwei die Kaution in der Höhe von € 3.500,-- zurückerstattet haben, da sie Ihrer Meinung nach keine Schäden verursacht haben, was mit Sicherheit auch stimmt und ein Weiterverbleib in der Wohnung menschenunwürdig war. Hier muss erwähnt werden, dass 2 weitere Mieter das gleiche Problem mit dem Besitzer hatten und ebenfalls vorzeitig kündigten. Die Rückerstattung der Kaution wurde mit der Begründung – das Geld ist für die restlichen Mieten – kuzerhand abgelehnt.

Da die beiden auf das Geld, welches ihrer Meinung nach ihnen zusteht, nicht verzichten wollen, liegt auf der Hand. Allerdings wird an einer Klage kein Weg vorbei führen und sie befürchten, im Falle das diese für sie negativ ausgeht, noch mehr finanziell belastet zu werden. Ihre Anwältin spricht von ca. € 2.000,--. Ein Mietrechtsschutz ist leider nicht vorhanden.

Da ich eigentlich noch nie Mieter war und mich deshalb mit dem Mietrecht nicht auskenne bzw. jemals damit befasst habe, wollte ich die Frage mal hier in den Raum werfen, ob so eine Klage angesichts der geschilderten Umstände eine Chance hat ? Meiner Meinung nach schon. Den welchen Nachmieter kann man in eine feuchte schimmlige Wohnung beibringen ? :roll:

Und am Wohnungszustand war eindeutig der Besitzer verantwortlich. Als Zeugin würde sogar die Maklerin aussagen, welche ihrerseits den Vertrag mit dem Besitzer – hier geht es um mehrere Objekte – aus solchen und ähnlichen Gründen gekündigt hat, was ja einiges aussagt.
Ich habe das gleiche Problem auch auf die Seite der Rechtsauskunft gestellt. Dort steht die Antwort aus. Vielleicht gibt es hier ja unter euch jemanden, der sich mit dieser Materie auskennt. Die beiden sind für jeden Tip dankbar.

Ahoi SturmFans :winke:
 
deswegn wär a rechtschutz ned schlecht..weil da kosten entstehn,,anwalt,gutachter...
 
Da ist schon mal die erste Klausel mit dem einen Jahr nicht rechtskonform. Ist der Vertrag befristet oder nicht?
 
um mietzinsreduktion ersucht man nicht, man muss sie selber durchführen und zwar durch überweisung einer geringeren miete. nur das bringt den vermieter unter zugzwang, entweder den missstand zu beheben oder eine mietzins und ev räumungsklage einzubringen.

die miete für das restjahr wird in diesem fall der vermieter einklagen, in dem prozess sind dann leider nicht durchgeführte mietreduktionen nicht mehr zu berücksichtigen. allerdings könnte der mieter allfällig entstandene schäden seinerseits geltend machen.

so weit mal aus der hüfte geschossen, würde auch einen anwalt vorort empfehlen, der die gepflogenheiten am zuständigen gericht kennt und hoffe, dass seitens der mieter alles vorallem auch die schäden dokumentiert worden sind.

viel erfolg :winke:
 


Mietervereinigung werd ich weitergeben ! Beim Mieterschutzverband gibt es diese Woche einen Termin !

haben die beiden einen privatrechtschutz?....

Ja, haben sie. Allerdings ist lt. Auskunft Ihres Versicherungsagenten Mietrecht nicht dabei ?! Keine Ahnung, was ich davon halten soll, aber wird wohl so sein.

diese sache wird wohl gerichtsanhängig werden....

Glaub ich auch, deshalb wollen sie ja die Chancen so gut wie möglich abschätzen. Wer verzichtet schon gerne auf € 3,500,-- ?

Da ist schon mal die erste Klausel mit dem einen Jahr nicht rechtskonform. Ist der Vertrag befristet oder nicht?

Ja, der Vertrag ist auf 4 Jahre befristet !
 
so weit mal aus der hüfte geschossen, würde auch einen anwalt vorort empfehlen, der die gepflogenheiten am zuständigen gericht kennt und hoffe, dass seitens der mieter alles vorallem auch die schäden dokumentiert worden sind.

Yep, es gibt eine ganze Mappe mit gestochen scharfen Farbbildern der Wasserschäden ! Und zusätzlich von 2 weiteren Wohnungen, sowie auch die Begutachtung seitens der Maklerin, welche hier jederzeit aussagen würde.
 
Entweder den Mieterschutzverband aufsuchen oder wenn eine private Rechtsschutzversicherung besteht, dann mit den Unterlagen, flass vorhanden (Bilder, Schriftstücke usw.) zum Rechtsanwalt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Entweder den Mieterschutzverband aufsuchen oder wenn eine private Rechtsschutzversicherung besteht, dann mit den Unterlagen, flass vorhanden (Bilder, Schriftstücke usw.) zum Rechtsanwalt.

Wie schon geschrieben, es besteht zwar eine private Rechtschutzversicherung, aber Mietrechtsangelegenheiten sind nicht inkludiert, zumindest lt. Angaben des Agenten.
 
Es gibt zahlreiche Erhaltungspflichten, darunter fällt eigentlich alles, was hier so angesprochen wurde. Falls sich ein Vermieter auf den § 1096 ABGB oder KSchG ausreden will (statt MRG) ist er im Nachteil, diese Abwälzung auf Mieter ist vom OGH in der Wohnrechtsnovelle 2006 aufgehoben worden. Am besten, wenn in Wien wohnhaft zur Schlichtungsstelle laufen (Muthgasse) oder eben Mietschutzverband (Kosten ca. € 50,00 pro Jahr). Generell empfehle ich vorerst mal einen Antrag (offiziell) um eine Mietzinsreduktion zu stellen, gleichzeitig einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung stellen, das hat den Sinn, dass dringende Erhaltungsarbeiten schneller bei Gericht anhängig werden. Bei befristeten Mietverträgen immer auf Abschläge schauen!!! (werden meistens gar nicht gemacht). Und die Briefe an den Vermieter immer eingeschrieben schicken bzw. Lesebestätigung für Mails einholen. Hoffe das hilft ein wenig. LG
 
um mietzinsreduktion ersucht man nicht, man muss sie selber durchführen und zwar durch überweisung einer geringeren miete. nur das bringt den vermieter unter zugzwang, entweder den missstand zu beheben oder eine mietzins und ev räumungsklage einzubringen.

viel erfolg :winke:

Halbrichtig: Dem Vermieter muss Reaktionszeit zugebilligt werden, als Frist setzen. Das ist hier offenabr der Fall. DANN einfach Miete reduzieren. Zur Frage der Höhe: das ist nirgends wirklich geregelt, würde aber (auch aus der Hüfte geschossen) gut 20-30 % meinen, immerhin ist Schimmel in der Größenordnung gesundheitsgefährdend und die Wohnung teilweise bis ganz nicht bewohnbar kann ich kaum einschätzen.

Bezüglich Klage: Wird wohl bei der Sturheit drauf raus laufen. Im Idealfall hat man einen Rechtsschutz (wie schon gesagt wurde, wegen Gutachter usw.). Der "Schmäh" mit dem falschen Lüften wird immer gerne gezogen, das muss wohl ein Experte festhalten wie die Feuchtigkeit dahin kommt. Ich kann auch nur beurteilen was ihr schreibt und natürlich kann keiner von uns eine fundierte Beratung abgeben.

Achja und zur Kaution: Die ist nur und NUR dazu da, vom Mieter entstandene Schäden zu decken, das kann auch nichtentrichtete Miete sein innerhalb eines aufrechten Mietverhältnisses. Es gibt auch eine Mindestmietdauer - darauf wird er wohl hinauswollen - und ist durchaus rechtens. Allerdings gibt es auch sowas wie Pflichten des Vermieters. Die schließen klar mit ein, dass auf Gesundheitsgefährdung zu regieren ist, also Sanierung.

Leider steht und fällt alles mit der Bereitschaft des Vermieters und wollt ihr zu eurem Recht kommen, würde ich wirklich die Mietervereinigung empfehlen - alleine zur Beratung. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung vielleicht gleich einen einschlägigen Anwalt.

Ich verstehe einfach nicht, warum manche so streitlustig sind. Ich wäre froh hätte ich meine Ruhe mit Mietern :)
 
Mietschutzverband (Kosten ca. € 50,00 pro Jahr)

Na super, da mußt ja überall zahlendes Mitglied sein !? :roll: Ich mein, die 50 Euronen wären sicher nit tragisch, aber die werden sicher für keine Sache eintreten, die vor dem Beitritt war. Quasi analog von Versicherungen !
 
Würde sagen: fragen kost nix :) Kenne einen Mieter, der hat weißgott kein bis wenig Geld und trotzdem über die Mietervereinigung (keine Ahnung wo er sich genau hingewandt hat, war aber auch Wien und vermutlich MA50) Druck aufgebaut. Nebstbei erfolgreich. Wie das bei Graz aussieht weiß ich leider nicht.

Jedenfalls viel Erfolg bei der Nachfrage, gibt ja leider zu viele Vermieter die meinen mit allem durchzukommen...
 
Beim VKI (Verein für Konsumenteninformation) mal nachfragen! Gibt auch den "Bürgeranwalt"! ( im TV öfters gezeigt)
 
hallo
habe gelesen das auch andere mieter betroffen sind! würde mich mit den anderen mietern mal zusammenreden und eventuel eine sammelklage einbringen das ist zum einen für alle beteiligten wenn es zu einem verfahren kommt günstiger und man braucht nur nur einen anwalt.
aber zuerst würde ich mich mal alleine oder mit den ganzen mietern beim mieterbund erkundigen wo der bei euch ist kann ich leider nicht sagen weis ihn nur für oö und sbg.

lg josef
 
Ich mein, die 50 Euronen wären sicher nit tragisch, aber die werden sicher für keine Sache eintreten, die vor dem Beitritt war. Quasi analog von Versicherungen !

Irgendwie müssen sie ihre rechtkundigen Berater ja finanzieren. aber es ist keine Versicherung und ich glaube, dass sie den Fall schon vertreten würden. Fragen kostet ja nichts.
 
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