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Gast
(Gelöschter Account)
Folgende Problematik:
Ein Pärchen zieht in eine Neubauwohnung (Erstbezug) ein. Der Mietvertrag enthält die Klausel, dass das Mietverhältnis mindestens ein Jahr dauern muss und bei vorzeitiger Kündigung seitens der Mieter ein entsprechender Nachmieter beizustellen ist. Die Formalitäten werden von einem Maklerbüro abgewickelt.
Bereits nach kurzem (ca. 2 3 Monate) stellt sich heraus, dass nach jedem Regen feuchte Flecken an den Außenwänden der Wohnung ersichtlich sind. Das verschlimmert sich derart, dass relativ schnell Schimmel entsteht und sich dieser relativ schnell verbreitet. Betroffen sind vor allem die Außenwände des Wohn-Ess-Küchenraumes, welcher fast die halbe Fläche der Wohnung einnimmt. Seitens des Pärchens wird sofort nach Entdecken des Mangels der Vermieter darauf aufmerksam gemacht und zu einer entsprechenden Beseitigung aufgefordert. Ein Monat geschieht nichts. In der Zwischenzeit sieht man bei starkem Regen bereits kleine Rinnsale an bestimmten Stellen der Wände. Eine zweite schriftliche Aufforderung mit einem entsprechenden Ansuchen um Mietreduktion wird vom Besitzer ebenfalls ignoriert. Dieses Hin und Her zog sich noch 2 Monate lang, bis es dem Pärchen reichte und sie in Begleitung der Maklerin den Hausbesitzer aufsuchten um ein klärendes Gespräch zu führen. Dieser zeigte sich absolut uneinsichtig und führte den Schimmel auf schlechte Lüftung zurück, was aber nicht der Fall war. Schließlich wollte man eine vorzeitige (quasi einvernehmliche) Kündigung erreichen. Einzige Reaktion des Vermieters: Das interessiert mich nicht, ihr könnts ruhig kündigen, aber dennoch ist die Miete für das Jahr fällig. Das wären ab diesem Zeitpunkt noch volle 5 Monate gewesen. Da der Zustand der Wohnung mittlerweile bereits gesundheitsbedrohend war, wurde seitens des Pärchens dennoch die Kündigung überreicht.
Nun wollten die zwei die Kaution in der Höhe von 3.500,-- zurückerstattet haben, da sie Ihrer Meinung nach keine Schäden verursacht haben, was mit Sicherheit auch stimmt und ein Weiterverbleib in der Wohnung menschenunwürdig war. Hier muss erwähnt werden, dass 2 weitere Mieter das gleiche Problem mit dem Besitzer hatten und ebenfalls vorzeitig kündigten. Die Rückerstattung der Kaution wurde mit der Begründung das Geld ist für die restlichen Mieten kuzerhand abgelehnt.
Da die beiden auf das Geld, welches ihrer Meinung nach ihnen zusteht, nicht verzichten wollen, liegt auf der Hand. Allerdings wird an einer Klage kein Weg vorbei führen und sie befürchten, im Falle das diese für sie negativ ausgeht, noch mehr finanziell belastet zu werden. Ihre Anwältin spricht von ca. 2.000,--. Ein Mietrechtsschutz ist leider nicht vorhanden.
Da ich eigentlich noch nie Mieter war und mich deshalb mit dem Mietrecht nicht auskenne bzw. jemals damit befasst habe, wollte ich die Frage mal hier in den Raum werfen, ob so eine Klage angesichts der geschilderten Umstände eine Chance hat ? Meiner Meinung nach schon. Den welchen Nachmieter kann man in eine feuchte schimmlige Wohnung beibringen ?
Und am Wohnungszustand war eindeutig der Besitzer verantwortlich. Als Zeugin würde sogar die Maklerin aussagen, welche ihrerseits den Vertrag mit dem Besitzer hier geht es um mehrere Objekte aus solchen und ähnlichen Gründen gekündigt hat, was ja einiges aussagt.
Ich habe das gleiche Problem auch auf die Seite der Rechtsauskunft gestellt. Dort steht die Antwort aus. Vielleicht gibt es hier ja unter euch jemanden, der sich mit dieser Materie auskennt. Die beiden sind für jeden Tip dankbar.
Ahoi SturmFans
Ein Pärchen zieht in eine Neubauwohnung (Erstbezug) ein. Der Mietvertrag enthält die Klausel, dass das Mietverhältnis mindestens ein Jahr dauern muss und bei vorzeitiger Kündigung seitens der Mieter ein entsprechender Nachmieter beizustellen ist. Die Formalitäten werden von einem Maklerbüro abgewickelt.
Bereits nach kurzem (ca. 2 3 Monate) stellt sich heraus, dass nach jedem Regen feuchte Flecken an den Außenwänden der Wohnung ersichtlich sind. Das verschlimmert sich derart, dass relativ schnell Schimmel entsteht und sich dieser relativ schnell verbreitet. Betroffen sind vor allem die Außenwände des Wohn-Ess-Küchenraumes, welcher fast die halbe Fläche der Wohnung einnimmt. Seitens des Pärchens wird sofort nach Entdecken des Mangels der Vermieter darauf aufmerksam gemacht und zu einer entsprechenden Beseitigung aufgefordert. Ein Monat geschieht nichts. In der Zwischenzeit sieht man bei starkem Regen bereits kleine Rinnsale an bestimmten Stellen der Wände. Eine zweite schriftliche Aufforderung mit einem entsprechenden Ansuchen um Mietreduktion wird vom Besitzer ebenfalls ignoriert. Dieses Hin und Her zog sich noch 2 Monate lang, bis es dem Pärchen reichte und sie in Begleitung der Maklerin den Hausbesitzer aufsuchten um ein klärendes Gespräch zu führen. Dieser zeigte sich absolut uneinsichtig und führte den Schimmel auf schlechte Lüftung zurück, was aber nicht der Fall war. Schließlich wollte man eine vorzeitige (quasi einvernehmliche) Kündigung erreichen. Einzige Reaktion des Vermieters: Das interessiert mich nicht, ihr könnts ruhig kündigen, aber dennoch ist die Miete für das Jahr fällig. Das wären ab diesem Zeitpunkt noch volle 5 Monate gewesen. Da der Zustand der Wohnung mittlerweile bereits gesundheitsbedrohend war, wurde seitens des Pärchens dennoch die Kündigung überreicht.
Nun wollten die zwei die Kaution in der Höhe von 3.500,-- zurückerstattet haben, da sie Ihrer Meinung nach keine Schäden verursacht haben, was mit Sicherheit auch stimmt und ein Weiterverbleib in der Wohnung menschenunwürdig war. Hier muss erwähnt werden, dass 2 weitere Mieter das gleiche Problem mit dem Besitzer hatten und ebenfalls vorzeitig kündigten. Die Rückerstattung der Kaution wurde mit der Begründung das Geld ist für die restlichen Mieten kuzerhand abgelehnt.
Da die beiden auf das Geld, welches ihrer Meinung nach ihnen zusteht, nicht verzichten wollen, liegt auf der Hand. Allerdings wird an einer Klage kein Weg vorbei führen und sie befürchten, im Falle das diese für sie negativ ausgeht, noch mehr finanziell belastet zu werden. Ihre Anwältin spricht von ca. 2.000,--. Ein Mietrechtsschutz ist leider nicht vorhanden.
Da ich eigentlich noch nie Mieter war und mich deshalb mit dem Mietrecht nicht auskenne bzw. jemals damit befasst habe, wollte ich die Frage mal hier in den Raum werfen, ob so eine Klage angesichts der geschilderten Umstände eine Chance hat ? Meiner Meinung nach schon. Den welchen Nachmieter kann man in eine feuchte schimmlige Wohnung beibringen ?
Und am Wohnungszustand war eindeutig der Besitzer verantwortlich. Als Zeugin würde sogar die Maklerin aussagen, welche ihrerseits den Vertrag mit dem Besitzer hier geht es um mehrere Objekte aus solchen und ähnlichen Gründen gekündigt hat, was ja einiges aussagt.
Ich habe das gleiche Problem auch auf die Seite der Rechtsauskunft gestellt. Dort steht die Antwort aus. Vielleicht gibt es hier ja unter euch jemanden, der sich mit dieser Materie auskennt. Die beiden sind für jeden Tip dankbar.
Ahoi SturmFans