Probleme mit Vermieter bzw. Hausbesitzer !

Jedenfalls viel Erfolg bei der Nachfrage, gibt ja leider zu viele Vermieter die meinen mit allem durchzukommen...
Beim VKI (Verein für Konsumenteninformation) mal nachfragen! Gibt auch den "Bürgeranwalt"! ( im TV öfters gezeigt)
Fragen kostet ja nichts.

Ja stimmt, fragen kostet nix. Und so gesehen haben wir so ziemlich alle Vorschläge von euch durch ;). Und gerade ist mir noch eingefallen, dass ich ja gute Kontakte zu der Arbeiterkammer haben und die auch so eine Stelle für Mietrechtssachen haben..... ! :) Jetzt heißt es mal abwarten.
 
Zitat Zitat von kloanehex Beitrag anzeigen
haben die beiden einen privatrechtschutz?....
Ja, haben sie. Allerdings ist lt. Auskunft Ihres Versicherungsagenten Mietrecht nicht dabei ?! Keine Ahnung, was ich davon halten soll, aber wird wohl so sein.
die rechtschutzversicherungen hat viele bestandteile z.b. fahrzeug, beratung, straf, mieter, familien rechtschutz etc......diese bestandteile kosten geld, ein ordentlicher agent oder versicherungsangestellter oder makler würde von vornherein in einem gespräch auf diese details oder lücken eingehen auch wenns geld kostet....im nachhinein geht bei vielen bestandteilen der versicherung auf auf kulanz nichts mehr da einige dieser teile verschiedene wartefristen haben z. b. familenrechtschutz 9 monate das heisst das der vertrag erst 9 monate nach abschluß gültig ist bzw. auch nach einer kündigung zum vereinbarten termin noch 9 monate gültig ist.

ps. einen beratungsrechtschutz sollte man immer haben der kostet nicht mal 10 € im jahr, der rechtsanwalt vertritt einem zwar nicht vor gericht aber eine beratung ohne lange wartezeit kann man einmal im monat in anspruch nehmen...

ps. auch bei gericht sollte eine gratis rechtsberatung stattfinden, meisten 1 mal im monat zu einem fixen termin.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie es der Zufall so will, heute flattert eine Broschüre der Mietervereinigung bei mir ins Postkasterl. :mrgreen:

Schau nach unter www.mietervereinigung.at/mitglied2013

Du bist nicht ganz zufällig irgendwo dort angestellt ? :mrgreen:

ps. einen beratungsrechtschutz sollte man immer haben der kostet nicht mal 10 € im jahr, der rechtsanwalt vertritt einem zwar nicht vor gericht aber eine beratung ohne lange wartezeit kann man einmal im monat in anspruch nehmen...

Schau was soll ich sagen ? Sind halt noch junge Leut, war ihre erste gemeinsame Wohnung usw. Und das Geld das sie gemeinsam hatten wurde in die Einrichtung gesteckt, also bleibt für so Anwalts- und Verfahrenspielchen halt nicht viel Cash übrig. Nur muß es doch bitte möglich sein, bei der augenscheinlichen Schieflage in Blickrichtung Vermieter auch ohen zahllose Versicherung etc. ein gerechtes 'Urteil' zu erwirken. :roll:
 
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Es gibt überall kostenlose Rechtsauskünfte und die wissen was Sache ist, dann muss man auch keine Laien und Möchtegernanwälte befragen in einem Erotikforum
 
Schau was soll ich sagen ? Sind halt noch junge Leut, war ihre erste gemeinsame Wohnung usw. Und das Geld das sie gemeinsam hatten wurde in die Einrichtung gesteckt, also bleibt für so Anwalts- und Verfahrenspielchen halt nicht viel Cash übrig
ich versteh das, ist nicht nur mein beruf sondern meine berufung...

aber trotzdem sollte es nicht so sein das man nur aus fehlern lernt.....
ein agent, makler oder versicherungsangestellter der zu diesen kunden kommt, sollte nicht 08/15 agieren...bei jeder haushaltversicherung ist auch eine privathaftpflicht angeschlossen
diese brauchen sie sowieso, dazu ein rechtschutz und vl. einen bausparer oder eine kleine LV oder unfall die meistens noch von den eltern abgeschlossen wurde.

kann ich dir zu 100%iger sicherheit sagen, das bis zu 50 % nachlass möglich sind..... nur muß es erstmal hinterfragt werden weil es dem kunde oft selbst gar bewusst ist......
und dafür gibts den agenten makler oder versicherungsangestellten mMn tut das einer nicht ( hinterfragen) würde ich nie einen abschluß tätigen, nein sagen kann der kunde immer noch, aber er wurde aufgeklärt, was bei deinen jungen nicht der fall sein dürfte.
 
Es gibt überall kostenlose Rechtsauskünfte und die wissen was Sache ist, dann muss man auch keine Laien und Möchtegernanwälte befragen in einem Erotikforum
und wieso nicht....für deine dinge gibts genug threads und du musst auch solche nicht lesen oder kommentieren
 
Es gibt überall kostenlose Rechtsauskünfte und die wissen was Sache ist, dann muss man auch keine Laien und Möchtegernanwälte befragen in einem Erotikforum
stell dir vor... hier hat es nicht nur laien und möchtegerns... :roll:

leider kann ich euch nicht helfen, da die lage bestimmt wieder anders ist ch vs. at
 
Falls sich ein Vermieter auf den § 1096 ABGB oder KSchG ausreden will (statt MRG)
Da es sich um einen Neubau handelt ist sehr wohl der § 1096 ABGB und nicht da MRG anzuwenden. Der genannte Paragraph erlaubt aber dem Vermieter ohnehin keine Ausrede, denn dort heisst es: "Der Vermieter ist verpflichtet, das Bestandstück auf eigene Kosten in brauchbarem Stande zu übergeben und zu erhalten ..."
 
In der Sache tut sich was ! Seitens der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer schaut es so aus, als ob diese die Angelegenheit übernimmt bzw. dem Pärchen quasi den Rechtschutz ersetzt. Dürfte mit seiner Beschäftigung zu tun haben, aber eh egal.

Die Klage soll sich dabei vor allem auf folgende Rechtsnorm stützen:

§ 1117 ABGB: Der Bestandnehmer ist berechtigt, auch vor Verlauf der bedungenen Zeit von dem Vertrag ohne Kündigung abzustehen, wenn das Bestandstück in einem Zustand übergeben oder ohne seine Schuld in einen Zustand geraten ist, der es zu dem bedungenen Gebrauch untauglich macht, oder wenn ein beträchtlicher Teil durch Zufall auf eine längere Zeit entzogen oder unbrauchbar wird. Aus dem Grunde der Gesundheitsschädlichkeit gemieteter Wohnräume steht dieses Recht dem Mieter auch dann zu, wenn er im Vertrage darauf verzichtet oder die Beschaffeneheit der Räume beim Vertragsabschluß gekannt hat.

Schau ma....... :winke:
 
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