rechtliche Frage..

not acknowledged iirc (if I remember correctly). Ich dachte, das wäre gängig, tschuldigung.
 
not acknowledged iirc (if I remember correctly). Ich dachte, das wäre gängig, tschuldigung.

Des ist net gängig sondern net inländisch.... :mrgreen:
was mich zur Frage führt: wos haßt jetzt in dem Kontext iirc ???

sorry - jetzt hat sogar mein von der Hitze verklebtes Ganglienagglomerat begriffen!! :mrgreen:
 
und Pornografie im Web kann man leichter vermeiden als EHEC... und des haben von 90 Millionen grad mal a paar Dutzend....

aber nur wenn Du den Rechner nicht einschaltest. Heute haben unzählige legale (!) Seiten, die keinen pornographischen Hiuntergrund haben, Werbebanner oder Popups mit jeder Menge Pornos. Sogar im Büro passieren mir gelgentlich derartige Popups und da surfe ich ausschliesslich seriös und geschäftsbezogen.
 
ich hätte dazu ein paar fragen. also rein hypothetisch ich surfe auf pornoseiten herum und da würde sich sowas anzeigen was eindeutig auf kinderpornobilder hinweist. wie verhält man sich da?
wohin soll man das melden? :hmm:

Wohin ma sich wendet wurde dir eh schon genannt.
Aber aus jahrelanger Erfahrung kann ich dir versichern, dass dir zu 99.9% nichts angezeigt wird dass EINDEUTIG auf Kinderpornos hinweist.

Es gibt jede Menge Seiten die damit kokettieren, aber keine die wirklich so blöd wären mit Kinderpornos zu werben.
Es gibt halt jede Menge Seiten die legale Mädchen auf jung getrimmt zeigen, und leider gibts auch genug Leute die darauf reinfallen.

Nicht nur ein mal bekam ich PNs mit "seid ihr wahnsinnnig, ihr verlink in der Werbung auf Kinderporoseiten ..." und im Endeffekt warens alles legale Seiten die halt auf jung getrimmte Mädels zeigten.
Man sollte sich dieser Sache schon bewusst sein ehe man laut "kinderpornographie, ich muss es sofort melden" brüllt!
 
alsio ich würde unter "download"
schon eine zusätzlich akitve Handlung verstehen
Ist es aber nicht, du lädst alles was auf dem Bildschirm erscheint runter, und das wird meistens auch nicht so schnell wieder gelöscht. Und selbst dann befinden sich die Dateien meist noch auf dem Computer da du nur die Zuordnung löscht.
 
§ 207a: Pornographische Darstellung Minderjähriger

Allein der Zugriff (reines Anschauen des Bildes) reicht, d.h. der Download ist nicht mehr erforderlich!

Nach § 207a Abs. 3a wird man auch bestraft, wenn man im Internet wissentlich auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger zugreift.
in österreich ist der besiitz kinderporno -comis (lolicon), im gegensatz zu deutschland nicht strafbar. international gesehen ist die rechtslage nicht eindeutig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie
Nach § 207a StGB ist die Herstellung, Verbreitung und der Besitz von pornographischen Darstellungen einer minderjährigen Person strafbar. Als pornografische Darstellungen definiert sind dabei wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung oder wirklichkeitsnahe Abbildungen eines Geschehens, dessen Betrachtung nach den Umständen den Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung handelt an oder mit einer unmündigen Person. „Unmündig“ sind dabei Personen unter 14 Jahren. Falls es sich um reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen, zählen die zwei bereits genannten Punkte an mündigen Personen (14 bis 18 Jahren) und wirklichkeitsnahe Abbildungen der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger ebenfalls als pornographische Darstellung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich hätte dazu ein paar fragen. also rein hypothetisch ich surfe auf pornoseiten herum und da würde sich sowas anzeigen was eindeutig auf kinderpornobilder hinweist. wie verhält man sich da?

wohin soll man das melden? :hmm:

am einfachsten beim salzamt, die sind sowieso für alles zuständig!
hirni
 
18,5cm

Bitte um technische Aufklärung - gar nicht bzgl. des Kinderthemas sondern allgemein gefragt:
:
Bitte was heisst das: du löscht nur die ZUORDNUNG?

und wie lösche ich dann die Dateien auf immer und ewig?
nur mit Kaufsonderprogrammen wie shredder oder crash oderwie die so heissen so in der Art?
 

Danke, www.stopline.at kannte ich nicht.
Was ich aber kenne ist die Meldestelle im Innenministerium:
http://www.bmi.gv.at/cms/BK/meldestellen/kinder/start.aspx

Im Innenministerium gibt es auch Meldestellen für andere Sachen, z.B. für Finanzbetrügereien:
http://www.bmi.gv.at/cms/bk/meldestellen/

Ich würde jedenfalls, so ich versehentlich auf eine Kinderpornoseite käme, diesen Link umgehend einer Meldestelle bekanntgeben. Zur Verhinderung von Kindesmissbrauch, aber natürlich auch zur eigenen rechtlichen Absicherung.

Gerade als ein sexuell sehr aufgeschlossener und frei denkender Mensch verabscheue ich Missbrauch, gerade an Kindern, und Gewalt. Regel ist: Alles was geschieht müssen Erwachsene freiwillig tun und es darf dadurch Dritten nicht geschadet werden.

Mit Schaden meine ich aber nicht, wenn sich z.B. der sogenannte Pornojäger Humer durch freizügige Darstellungen belästigt fühlt.
 
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Bitte was heisst das: du löscht nur die ZUORDNUNG?

und wie lösche ich dann die Dateien auf immer und ewig?
nur mit Kaufsonderprogrammen wie shredder oder crash oderwie die so heissen so in der Art?[/B]
Du löscht nicht die Datei selbst sondern nur deren Eintrag in der Partitionstabelle, erst vielfaches Überschreiben macht sie nicht mehr wieder herstellbar, und genau das tun die Programme die du angeführt hast.
 
Vorsicht - ein Bekannter von mir ist damit in arge Bedrängnis gekommen - man hat auf seinem Rechner im Cache des Internet Explorers insgesamt 5 kinderpornographische Bilder gefunden - sonst nichts (im Rahmen einer Hausdurchsuchung wegen eines ganz anderen Deliktes, wobei sich auch da seine Unschuld herausgestellt hat). Da er auch noch IT Mann ist hat ihm der Richter vorgeworfen, dass er WISSEN muss, dass die Pics im Cache gespeichert werden und dass er WISSEN muss, dass immer wieder ungewollte PopUps auch mit kinderpornographischem Inhalt aufpoppen - auch wenn man sich auf legalen Pornoseiten herumtreibt. Daher habe er WISSENTLICH in Kauf genommen, sich Kinderpornos ansehen zu können und (auch automatisiert) auf seinem Rechner abzuspeichern.

Letztendlich ging alles gut aus - der Richter gab sich mit dem Vergleich zufrieden, dass man auch WEISS, dass man Kinder überfahren kann wenn man ein Auto in Betrieb nimmt und dieses Risiko WISSENTLICH in Kauf nimmt wenn man den Motor startet. Da man auch sonst nichts gefunden hat liess man ihn laufen - dennoch muss man da wirklich vorsichtig sein, man tritt sich diese Verdammten Pics unendlich leicht ein, zumal heute ja schon Bilder als Kinderpornos gelten, die eine erwachsene Frau im Schulmädchenkostüm zeigen.

du hast die problematik dieses gesetzes klar er erkannt. das gesetz ist für erpressungen hervorragend geeignet. im bemühen, keine schlupflöcher für kinderpornografie offen zu lassen, will die EU-kommission die definition des begriffs ausweiten. dabei spielt es formal keine rolle, ob es bei dem material um einen echten kindesmissbrauch geht oder um gebräuchliche pornografie mit erwachsenen darstellern – kriminalisiert wird alles, das auch nur den Anschein erwecken könnte, dass jugendliche und kinder sex haben. das gesetz ist für die bekämpfung echter kinderpornografie ungeeignet, wie dein fall beweist. wie sinnlose solche gesetzeserweiterungen sind, zeigt, dass echte kinderpornografie durch die bisherigen gesetze bisher nicht eingedämmt werden konnte. man erwischt höchstens kleine fische und so wird das geschäft für die mafia immer interessanter. natürlich sind sich auch etliche kriminalisten im klaren, dass ihre arbeit grossteils sinnlos ist, aber laut traut sich das niemand zu sagen, auch die juristen schweigen öffentlich dazu, aus angst, wenn sie die bisherige kriminalistische arbeit kritisieren, selbst als pädophil eingestuft zu werden. vergleichbar mit zeiten, als homosexualität strafbar war, da traute sich auch jahrzehntelang keiner der juristen über die unsinnigkeit dieses gesetzes zu argementieren, aus angst, selbst als homosexuell eingestuft zu werden.
hirni
 
hätte da mal eine rechtliche Frage....

bin beim Surfen auf Pornoseiten auf "3D Loli Comics" gestoßen..

ich stelle eines klar, dass ich wirklich null Interesse an Kinderpornografie habe !!

die Seite, auf der sich diese "3D Loli Comics" befinden, haben auch keine realen Kinderpornos zum downloaden, sondern "lediglich" 3D-Zeichtrickfilme mit mehr oder weniger pädophilem Inhalt.. z.B. "Onkel Bob geht ins Bad während die kleine Grace badet ..... und steckt ihr seinen riesigen dick in ihre tiny slit"....

nun ist die ganze Thematik ja ziemlich heikel... ist das Anschauen von solchen Zeichentrickfilmen strafbar oder nicht bzw. habe ich mich schon strafbar gemacht, dass ich überhaupt auf diese Seite gekommen bin???

nachdem wie immer in diesem forum die diskussionen ausarten und sich weit von der gestellten frage entfernen, möchte ich noch einmal fragen:

ist
1.) das unbeabsichtigte Anschauen von Vorschaubildern "3D Loli Comics" bzw.
2.) das beabsichtigte Downloaden von "3D Loli Comics" in Österreich" strafbar???
 
filterlos.... nochmals zur beantwortung deiner frage - das öffnen einer jeden seite ist automatisch ein download - mein rat daher, damit du auf nummer sicher gehen kannst dass du nicht in der nächsten großen kampagne der polizei gegen einen kinderpornoring irgendwie mit reingerätst - erstatte anzeige bzw. melde die seite beim bundeskriminalamt - am besten schriftlich p. mail.

man kann dir keinen vorwurf machen wenn du unabsichtlich an solches material kommst (natürlich - wenn dieser unabsichtlichkeit ein gewisses muster bzw. eine häufigkeit folgt.... sieht der fall anders aus)- es is aber strafbar wenn du es nicht zur anzeige bringst (meines wissens nach) bzw. nicht meldest - da der gesetzgeber dann davon ausgehen muss dass du eine straftat deckst.

was nun den oberen beitrag betrifft - ältere frauen bzw. junge frauen in schulmädchenuniformen etc - nein dies zählt sicherlich nicht zu nem strafbestand. immerhin gibts ja auch schülerinnen welche nicht mehr altersgemäß unter die schutzbestimmungen fallen.

aber wie gesagt - ich würds zur sicherheit zumindest mal melden sollte mir sowas unterkommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
was nun den oberen beitrag betrifft - ältere frauen bzw. junge frauen in schulmädchenuniformen etc - nein dies zählt sicherlich nicht zu nem strafbestand. immerhin gibts ja auch schülerinnen welche nicht mehr altersgemäß unter die schutzbestimmungen fallen.

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in deutschland ist es jedenfalls beabsichtigt, oder ist bereits in kraft getreten, dass auch das verbreiten oder ansehen von pornos, von personen über 18 jahren, die jedoch als "minderjährig" gestylt sind, strafbar sind.
ein beispiel, dass der kampf gegen kinderpornos immer kurioser wird!
auch bei der rauschgiftbekämpfung haben wir ähnliche probleme. heute bringt der kurier einen bericht mit dem sinngemässen titel. "der kampf gegen das rauschgift gescheitert."
es sind überlegungen anzustellen ob es nicht bessere alternativen zur bekämpfung von kinderpornografie und rauschgift gibt.
hirni
 
in deutschland ist es jedenfalls beabsichtigt, oder ist bereits in kraft getreten, dass auch das verbreiten oder ansehen von pornos, von personen über 18 jahren, die jedoch als "minderjährig" gestylt sind, strafbar sind.
ein beispiel, dass der kampf gegen kinderpornos immer kurioser wird!
auch bei der rauschgiftbekämpfung haben wir ähnliche probleme. heute bringt der kurier einen bericht mit dem sinngemässen titel. "der kampf gegen das rauschgift gescheitert."
es sind überlegungen anzustellen ob es nicht bessere alternativen zur bekämpfung von kinderpornografie und rauschgift gibt.
hirni

ehrlich? - ist mir neu - egal - lässt sich nicht durchführen - das gäb ne saftige verfassungsklage - denn das würd bedeuten man müsste die ganze textilindustrie klagen, welche ja besagte outfits ja für ältere personen und somit meißt grössere als minderjährige herstellt. des weiteren wärs ne bevormundung der personen welche den besagten älteren personen wiederum ein "standesgemäßes" outfit vorschreibt. das heißt der staat müsste festlegen dass "minis" beispielsweise nur für personen zwischen 12 - 18 zugelassen sind und dies daher eindeutig ein schuloutfit ist ....... wobei er sich sicherlich zurückhalten wird um solche maßregelungen durchzuführen.

als nächstes müsste er pornos verbieten in welchen frauen mitspielen mit kleinem busen - oder schamhaarrasur - da ersteres androgyn wirken lässt bzw. eben mädchenhaft und zweiteres diesen eindruck verstärkt.

kann mir nicht vorstellen dass der staat wirklich so weit geht ;)
 
als nächstes müsste er pornos verbieten in welchen frauen mitspielen mit kleinem busen - oder schamhaarrasur - da ersteres androgyn wirken lässt bzw. eben mädchenhaft und zweiteres diesen eindruck verstärkt.

Das ist Quatsch. Weder ein kleiner Busen noch eine Rasur bewirken alleine eine Minderjährigenoptik oder lassen sich deuten als sollten sie ein bewirken. Hier geht es um Schminktechniken und vor allem um das Gehabe und die suggerierte Geschichte.
 
Das ist Quatsch. Weder ein kleiner Busen noch eine Rasur bewirken alleine eine Minderjährigenoptik oder lassen sich deuten als sollten sie ein bewirken. Hier geht es um Schminktechniken und vor allem um das Gehabe und die suggerierte Geschichte.

na dann müssen alle frauen ab 30 in den knast - die geben sich alle jünger alle sie in wirklichkeit sind :confused: :hurra:
 
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