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Hallo Forum
Was Denkt ihr darüber
Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn
der Jahresumsatz je Betrieb 15.000,
und
die Barumsätze dieses Betriebes 7.500, im Jahr überschreiten.
Belegerteilungsverpflichtung
Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen
Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen
und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.....
Wird es dann viele Firmengründungen, Neuübernahmen etc geben
Und keine Rechnungen in den Jacken/ Hosen - Taschen vergessen
Was Denkt ihr darüber
Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn
der Jahresumsatz je Betrieb 15.000,
und
die Barumsätze dieses Betriebes 7.500, im Jahr überschreiten.
Belegerteilungsverpflichtung
Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen
Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen
und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.....
Wird es dann viele Firmengründungen, Neuübernahmen etc geben
Und keine Rechnungen in den Jacken/ Hosen - Taschen vergessen