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Gast
(Gelöschter Account)
Respekt philo, du bist ganz schön stur.
erkannt!
Eben weil die Gesetzeslage schwammig ist!
Das kann FÜR dich sprechen, aber auch GEGEN dich!
kann aber ned a halb-ausrede sein, oder?
Es ist nicht zweifelsfrei geklärt, unter welchen Umständen das Befahren des Pannenstreifens zur Bildung einer Rettungsgasse zulässig ist. Damit ist nicht nur der gemeine Autofahrer überfordert, sondern zum Teil sogar auch die Verkehrsjuristen.
auch wenn ich den pannenstreifen nur halb befahre, befahre ich ihn.
Das Befahren des ganz linken Fahrstreifens (im Kolonnenverkehr) hingegen ist aber zweifelsfrei erlaubt!
aber nicht ausreichend zur bildung einer genügend breiten rettungsgasse - wenn der rest der verkehrsteilnehmer so tut, als warad nix. deswegen ja auch der zweite teil der aufforderung: die übrigen ausreichend weit nach rechts.
Das BMI, oder genauer die Polizeizeitschrift, zitiert hier den Ministerentwurf zur 24. StVo Novelle!(Also kein Blödsinn)
Es ist eine allgemeine Information für die Strassenaufsichtsorgane und Verkehrsjuristen.
Ausführlicher wird diese Thematik in den Fachinformationen, z.B. vom ÖAMTC Rechtsdienst, behandelt.
(ich schaffs leider nicht direkt zu verlinken, weils ein PDF-Dokument ist. Bitte den "Link" googeln)
Link:
(24. StVO-Nov) - FI 2011/15 - Öamtc
https://www.google.at/url?sa=t&rct=...lM20txiWBD1iGJq7Pl51mcg&bvm=bv.56988011,d.ZG4
ist aber schon spannend, dass diese einschränkung zum befahren des pannenstreifens in anderen gleichwertigen ausführungen wieder fehlt (http://www.arboe.at/news-termine/news-detail/datum////rettungsgasse-rettet-leben-kopie-1/) - und auch sonst nicht kommuniziert wird. ist das also eine auslegung des öamtc oder amtlich? irgendwie klingts nach der hintertür, dass sich's die einsatzkräfte aussuchen können - und autofahrer überall im weg sind, egal wo sie versuchen, platz zu machen.