Ein sehr interessanter Thread!
Vorausschicken möchte ich jedoch, dass ich beruflich niemals mit dem Erbrecht beschäftigt war (außer zeitweise mit Einanwortungsbeschlüssen von Gerichten), sondern mich erst in den letzten Monaten in diese komplizierte Materie einlebte, weil ein Todesfall bevorstand.
Leider ein Fall von Bauchspeicheldrüsen Krebs.
Leider noch immer ein Todesurteil - trotz
Davinci. Meine Mutter überlebte den
Pankreas-Ca im letzten Frühsommer leider nur 10 Monate (bitte keine Beileidsbekundungen - ich war schon viele Jahre geistig und physisch getrennt von ihr). Der wird oft unverschuldet viel zu spät entdeckt, weil er bis ins letzte Stadium keine sonderlichen Beschwerden verursacht (vielleicht manchmal nur Rückenschmerzen oder Appetitlosigkeit).
In nächster Zeit sind da aber ein paar größere Dinge zu erwarten, z.B. ein Haus mit 3 Stockwerken.
Abhängig davon, wo die Hittn steht, würde ich mir eine Annahme der Erbschaft gut überlegen. Steht das dreistöckige Haus in Hintertupfing, kannst vielleicht 100.000 Euro dafür verlangen. Stehts in Hietzing in der Jagdschlossgasse, können durchaus 3 Mille drin sein. Eben abhängig von Lage, Bausubstanz und Infrastruktur rund um die Hittn. Sonst musst am Ende vielleicht noch einen
Kredit aufnehmen.
Zuerst macht die Polizei oder eine andere Person abhängig von den Todesumständen eine Meldung an das Standesamt. Wer den Tod einer Person wahrnimmt, ist gemäß NÖ Bestattungsgesetz dazu verpflichtet, Meldung darüber zu erstatten.
Danach erstattet das Standesamt Meldung an das Gericht.
Danach erstattet das Gericht Meldung an den nach dem Verteilerschlüssel zuständigen Notar.
Danach beginnt der Notar mit der Todesfallaufnahme und lädt Personen zu sich ein, die über die Verhältnisse des Toten Bescheid wissen könnten.
Wichtig in Deinem Fall:
Der Verwandte soll das Testament
unbedingt bei einem Notar oder Anwalt erstellen lassen! Die Hälfte der privat erstellten Testamente sind ungültig, weil formal falsch. Kommt es zu einem Erbstreit, schaut ein sorgfältiger Richter in detektivischer Kleinarbeit wahrscheinlich auch darauf, ob ein mehrseitiges Testament nur mit Büroklammern oder Heftklammern zusammengefügt ist.