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Der Sterbefall wird dem Gericht gemeldet. Dieses setzt einen Notar ein, der das abwickelt (nennt sich "Gerichtskommissär")
Der lädt die Anghörigen bzw letzte Bezugspersonen (zB die Person, die beim Spitalsaufenthalt als "zu verständigen" angegeben wurde)
Ob ein offizielles (notarielles bzw anwaltliches) Testament existiert, ist im "Zentralen Testamentsregister" (eine Datenbank) eingetragen. Das wird vom Notar abgefragt, genauso wie vorhandenes Vermögen eruiert wird - soweit möglich, also Sachwerte (Haus, Auto,...) sowie Konten, Depots usw., aber auch Schulden, Kredite und dergl
Die Erben können die Erbschaft "bedingt" annehmen, d.h. der Vermögens-/Schuldenstand wird genau ermittelt (treibt die Wartezeit und vor allem das Honorar des Notars in die Höhe) oder "unbedingt", da wird nicht so genau recherchiert (= wird billiger und kürzer), dafür musst du dann auch eventuell auftauchende Verbindlichkeiten schlucken (empfiehlt sich also dann, wenn man annehmen kann, dass der Verstorbene keine finanziellen Leichen im Keller hat)
Ist mein Wissensstand, kann sich aber geändert haben.
Ja, eigentlich perfekt!
Im ZTR (Zentrales Testamentsregister) ist das Vorhandensein eines Testaments abgespeichert, nicht jedoch das Testament selbst. Das Testament, das beim Notar in Papierform und hoffentlich auch mehrfach gesichert in digitaler Form aufliegt, wird danach dem zuständigen Notar für den jeweiligen Sterbefall übermittelt.