Richtig erben, jemand Erfahrung?

Der Sterbefall wird dem Gericht gemeldet. Dieses setzt einen Notar ein, der das abwickelt (nennt sich "Gerichtskommissär")
Der lädt die Anghörigen bzw letzte Bezugspersonen (zB die Person, die beim Spitalsaufenthalt als "zu verständigen" angegeben wurde)
Ob ein offizielles (notarielles bzw anwaltliches) Testament existiert, ist im "Zentralen Testamentsregister" (eine Datenbank) eingetragen. Das wird vom Notar abgefragt, genauso wie vorhandenes Vermögen eruiert wird - soweit möglich, also Sachwerte (Haus, Auto,...) sowie Konten, Depots usw., aber auch Schulden, Kredite und dergl
Die Erben können die Erbschaft "bedingt" annehmen, d.h. der Vermögens-/Schuldenstand wird genau ermittelt (treibt die Wartezeit und vor allem das Honorar des Notars in die Höhe) oder "unbedingt", da wird nicht so genau recherchiert (= wird billiger und kürzer), dafür musst du dann auch eventuell auftauchende Verbindlichkeiten schlucken (empfiehlt sich also dann, wenn man annehmen kann, dass der Verstorbene keine finanziellen Leichen im Keller hat)
Ist mein Wissensstand, kann sich aber geändert haben.

Ja, eigentlich perfekt! Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.

Im ZTR (Zentrales Testamentsregister) ist das Vorhandensein eines Testaments abgespeichert, nicht jedoch das Testament selbst. Das Testament, das beim Notar in Papierform und hoffentlich auch mehrfach gesichert in digitaler Form aufliegt, wird danach dem zuständigen Notar für den jeweiligen Sterbefall übermittelt.
 
Braucht man nur dann nicht, wenn der Erblasser keines verfasst hat.

In diesem Fall würde die gesetzliche Erbfolge in Kraft treten. Das heißt: Die nächsten Angehörigen erben im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens, sofern sie die Erbschaft nicht ausschlagen. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es bei uns in Österreich jedoch keine 6-wöchige Frist für eine Erbausschlagung. Das hat auch Valentin Kröpl bereits sehr gut und verständlich in seiner Diplomarbeit festgehalten. Wie es der Zufall wollte, sah ich ihn kurz danach im Fernsehen als Juristen einer Kanzlei. Somit hat er sein Studium der Rechtswissenschaft erfolgreich abgeschlossen. ;)
 
Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigter:

Ein Erbe erbt mit allen Rechten und Pflichten, wohingegen ein Pflichtteilsberechtigter immer nur einen Anspruch in Geldform haben kann. Pflichtteilsberechtigte sind keine Erben. Dieser Anspruch ist eine Holschuld und keine Bringschuld. Das heißt, ich muss mir als Pflichtteilsberechtigter mein mir zustehendes Geld von den Erben selber holen und diese sind nicht dazu gezwungen, mir es automatisch zu bringen.

Ausgenommen vom Pflichtteilsrecht können Angehörige mit einem triftigen Grund sein. Zum Beispiel verprasst ein Spielsüchtiger dauernd das Geld oder er hat sich die ganze Zeit nicht um seinen Vater gekümmert, obwohl er im Sterben lag. Hier kann jemand vom Pflichtteil ausgeschlossen werden oder dieser gemindert werden. Das obliegt jedoch sicher der Entscheidung des Gerichts. Wegen der zeitweiligen Komplexität können Erbangelegenheiten einfach nur schwer in Stein gemeißelt werden.
 
Also wenn ich ein 3-stöckiges Mehrparteienhaus erben würde, wäre ich als Mensch, der es gerne bequem hat, damit vollkommen überlastet. Mindestens 6 Monate damit nur Stress. Unlängst erbte eine Kollegin von mir ein ähnliches Haus in Währing in guter Lage. 3 Millionen wert und steht nicht unter Denkmalschutz. Alleine schon mit der Steuererklärung plagte sie sich 8 Stunden lang herum. Und dann gabs auch noch diverse Legate, die dieses und jenes Bild von ihrer Cousine haben wollten, weil es im Testament angeblich so drin stand...

Ich hätt die Hüttn verkauft und den Käufern ein einmaliges Angebot unterbreitet:

Ich mach Ihnen ein Angebot: Das ganze Kramuri dort drin gehört Ihnen und ich lass Ihnen 5.000 Euro (in Worten: fünftausend Euro!) vom Kaufpreis nach. Um den Preis können Sie locker eine Räumungsfirma bestellen und Ihnen bleibt um das Geld sogar noch viel übrig. Nach spätestens 2 Tagen können Sie das besenreine, dreistöckige Schloss ganz nach Ihren Wünschen einrichten. Abgemacht?
 
Wer keine Lust auf die Übernahme der verpflichtenden Bestattungskosten als naher und taxativ aufgezählter Angehöriger hat, kann im Fall der Fälle folgende von mir vorbereitete E-Mail an die Gemeinde schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 549 ABGB gehören die Kosten für ein Begräbnis zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten.

Über die Verlassenschaft werde ich jedoch nicht verfügen, da ich entweder nicht beerbt wurde oder im Falle einer Erbschaft diese von mir ausgeschlagen wird.

Die Bestattungskosten sind von einer erbenden Person zu begleichen. Daher ersuche ich um Stornierung der Rechnung und um Übermittlung einer Bestätigung über die Stornierung.

Bis zum heutigen Tag erhielt ich noch keine notarielle Verständigung über ein allfälliges Testament.

Für eine rasche Zahlungsabwicklung kann seitens der Stadtgemeinde *** eine Kontaktaufnahme mit dem Gerichtskommissär erfolgen, damit dieser eventuell die Bestattungskosten aus den Verlassenschaftsaktiva vor dem Einantwortungsbeschluss freigibt.

Zuständig für das Verlassenschaftsverfahren ist in diesem Fall laut *** ***, Telefonnummer ***.

Für etwaige Rückfragen stehe ich unter meiner E-Mail-Adresse *** gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße


Die Gemeinde hat gemäß Nö Bestattungsgesetz letzten Endes für die Beerdigung zu sorgen, darf dem Bestattungskostenpflichtigen jedoch nicht die Ausgaben dafür in Rechnung stellen. Es sei denn, es besteht eine Vorleistungspflicht, aber diese würde § 549 ABGB widersprechen. Holt kein anatomisches Institut auf eigene Kosten die Leiche ab, fließen die Bestattungskosten in die Verlassenschaft und der Erbe hat dafür zu bezahlen.

Wenn ich jetzt sarkastisch wäre, würde ich dazu sagen: Das kommt mir ja viel günstiger. Ein ortsübliches und angemessenes Begräbnis mitsamt Leichenschmaus kostet mindestens 6.000 bis 7.000 Euro. So zahl' ich halt nur maximal 1.000 Strafe an die Bezirkshauptmannschaft.
 
Nein, aber es gibt (anerkannte) Gründe, um jemanden testamentarisch vom Pflichtteil auszuschließen.
So ganz richtig ist das nicht. Vor ein paar Jahren stand ich mit dieser Frage vor meinem Notar. Der Pflichtteil ist, wie der Name schon sagt, Pflicht und steht dem Erben zu. Wenn du in dein Testament schreibst, dass du nicht möchtest, dass der Erbe diesen bekommt, ist das ungültig. Mit diesen von dir erwähnten anerkannten Gründen kannst du nur den Pflichtteil minimieren (soweit ich mich erinnern kann um die Hälfte). Diese Gründe müssen allerdings beleg- bzw. beweisbar sein. Auf alle Fälle ist der Pflichtteil IMMER Geld. D.h. es gibt keinen Anspruch auf einen Teil vom Haus oder dgl. Ob dafür ein Sparbuch mit 500 Euro reicht (als Pflichtteil), weiß ich allerdings nicht mehr.
 
So ganz richtig ist das nicht. Vor ein paar Jahren stand ich mit dieser Frage vor meinem Notar. Der Pflichtteil ist, wie der Name schon sagt, Pflicht und steht dem Erben zu. Wenn du in dein Testament schreibst, dass du nicht möchtest, dass der Erbe diesen bekommt, ist das ungültig. Mit diesen von dir erwähnten anerkannten Gründen kannst du nur den Pflichtteil minimieren (soweit ich mich erinnern kann um die Hälfte). Diese Gründe müssen allerdings beleg- bzw. beweisbar sein. Auf alle Fälle ist der Pflichtteil IMMER Geld. D.h. es gibt keinen Anspruch auf einen Teil vom Haus oder dgl. Ob dafür ein Sparbuch mit 500 Euro reicht (als Pflichtteil), weiß ich allerdings nicht mehr.
So ganz richtig ist das nicht. Es gibt einige (wenngleich wenige) Gründe, den Pflichtteil zur Gänze vorzuenthalten. Diese müssen, wie du richtig sagst, beweisbar sein. Beides, Grund und Beweis, ist in das Testament aufzunehmen.
 
Soweit mir in Erinnerung blieb, steht gewissen Angehörigen abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und somit von der Erbquote ein Pflichtteil zu.

Nehmen wir ein aus der Luft gegriffenes Beispiel her:

Mann vererbt seiner Frau das Haus im Werte von 3 Millionen. Da der leibliche Sohn des Mannes aber noch immer einen Anspruch auf 1 (oder 2?) Drittel des Hauses in Geldform hat, weil er eben pflichtteilsberechtigt ist, muss ihm nun der Erbe (also seine Mutter) binnen 3 Jahren 1 Million Euro auszahlen.

Wer kann das bitte? Wer hat so locker 1 Mille auf der Kante, damit er die Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten fristgerecht befriedigen kann? Da landen wir dann wieder beim Kredit:


Da ich mit meinen Eltern schon jahrelang keinen Kontakt mehr haben möchte, ließ ich mir mein Pflichtteilsrecht zu Lebzeiten der Eltern notariell vertraglich aufheben. Ich möchte nichts bekommen, was mir moralisch nicht gebührt und mit dem Tod meines Vaters einen endgültigen Schlussstrich ziehen. Rechtlich hätte mir der Pflichtteil zwar zugestanden, aber darauf lege ich keinen Wert.
 
Ein notariell erstelltes und nur auf das Nötigste bezogene Testament schaut übrigens halb so wild aus, wie man sich das vielleicht vorstellt. Im Fall meiner Mutter gab sie in der Kanzlei des Notars lediglich zu Protokoll:

Ich vermache mein gesamtes Vermögen Herrn*** [also ihrem Mann und meinem Vater]. Eine einzige Seite und nur ein einziger Satz.

Gemäß Außerstreitgesetz ist der Notar dazu verpflichtet, einem zum Kreis der möglichen Erben zählenden Menschen eine Kopie davon zukommen zu lassen. Den Brief erhielt ich nicht eingeschrieben, was auch verständlich ist, da es keinen weiteren Handlungsbedarf meinerseits mehr gab.
 
Ein paar kleine Probleme gabs halt, weil mir das Grundstück des Hauses meiner Großmutter auch schon überschrieben wurde. Ich sah es nämlich nicht ein, warum ich ans Finanzamt Marxergasse 70 Euro zahlen soll, obwohl ich eh schon auf alles verzichte. Aber die Frau Dr. Wibihail war dann in einem Telefongespräch mit mir ganz einfühlsam und hat in etwa gesagt:

Herr ***, was glauben Sie, wieviele Menschen von ihren Eltern getrennt sind... Das erleben wir so oft in unserer Kanzlei. Bei den 70 Euro handelt es sich nur um eine Gebühr, damit der Grundbucheintrag rechtmäßig vonstatten gehen kann.

Ganz erleichtert war ich danach, als ich die 70 Euro ans Finanzamt überwies und schlussendlich endlich eine Ruhe von der Schenkung hatte.
 
Was es da bei einer Hausübergabe alles für exotische Begriffe gibt... Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. "Aufsandung", beispielsweise. Unter einer Aufsandung würde ich mir als Laie eher Rainbowing vorstellen.
 
Der betroffene Verwandte meinte neulich er setzt mich als Haupterben ein, der Rest der Verwandten wurde schon ausbezahlt oder hat offiziell verzichtet.
Mit scheint wesentlich in deinem Fall, dass dies nicht nur deine Sicht ist, sondern zu beidem belastbares vorliegt- soll heißen wo steht geschrieben, dass eine etwaige Überweisung von den Beteiligten tatsächlich als „schon ausgezahlt im Sinne der Erbschaft“ angesehen wird.
 
Bevor man ein Haus erbt, sollte man sich auch im Klaren darüber werden, mit welchem Stress und finanziellem Aufwand dies verbunden sein kann.

Damit hast sicherlich monatelang zu knabbern.

Danach wirst vielleicht sagen:

Soviel Jahre brauchte ich, um zu begreifen,
was ich alles nicht begriffen hab.

Soviel Jahre brauchte Klugheit, mich zu streifen,
wenns auch nur ein kleiner Wink war, den sie gab.


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Viel Spaß beim Erben! :mrgreen:

Gut, wer resilient ist, kann dieses Unterfangen durchaus motiviert angehen. Ich für meinen Teil würde mich jedoch davor scheuen. Schließlich bin ich mit meiner selber verdienten Viertelmillion zufrieden und brauche keinen Samariter, der mir nach seinem Ableben finanziell unter die Arme greift.
 
Och, insofern sich auch zu diesem Thema nur Leute melden die schon einmal etwas geerbt haben sehe ich da kein Problem um den Ablauf etwas näher zu kennen. ;)


Moral, Ethik... . Würde mir nicht im Traum einfallen.

Ich verstehe nicht wo das Problem ist beim überschreiben zu Lebzeiten. Weil es kann ja wohl jede Person die das will einer anderen Person schenken oder überschreiben was sie will.... Bei einem Haus zb wäre das ja auch mit einer "Wohnrecht auf Lebzeiten" Klausel möglich.

Ich z.b. hab fix vor meinen Kindern sehr wohl zu meinen Lebzeiten schon was zu geben. Und ned erst wenn i unter der Erd lieg. Kommt ja von Herzen. Und wenn es irgendwen anderen geben würde dem ich auch was geben wollte, wüsste ich auch nicht was dagegen spricht das schon zu Lebzeiten wenns mir passt zu machen.

Und wenn der dich als Haupterben einsetzen will, dann hat er ja vielleicht auch das Bedürfnis das schon zu Lebzeiten zu machen. Evtl ist es ihm nicht mal ganz bewusst. Freundlich fragen, ohne Druck zu machen... Was er darüber denkt. Vielleicht möchte er das?
 
So ganz richtig ist das nicht. Es gibt einige (wenngleich wenige) Gründe, den Pflichtteil zur Gänze vorzuenthalten. Diese müssen, wie du richtig sagst, beweisbar sein. Beides, Grund und Beweis, ist in das Testament aufzunehmen.
Der Wert wird angerechnet. Du kannst ned verlangen, dass dir ein Stückl vom Haus abgeschnitten wird, aber auszahlen muss man den Anteil dann.
Stimmt natürlich. Ich hab vor lauter Freude über meine Situation verallgemeinert. 🙈
 
Aufgrund dieses hervorragenden Threads sprachen meine Lieblingskollegin (erfahrene, menschlich gebliebene und coole Ärztin) diese Woche über Dieses und Jenes bezüglich einer Erbschaft. Sie hat nämlich gerade ein kompliziertes Verlassenschaftsverfahren hinter sich gebracht und kriegt trotzdem fortlaufend horrende Rechnungen von Wien Energie, vom Finanzamt u.s.w.

Sie erbte ein dreistöckiges Haus in Wien Währing. In der Nähe vom schönen Türkenschanzpark und dort, wo früher der Peter Alexander in der Nähe gewohnt hat (seine Villa hams nach seinem Tod übrigens mittlerweile abgerissen).

Bisher kostete ihr der Anwalt, der das Verlassenschaftsverfahren abhandelte, ungefähr 10.000 Euro. Für jeden Punkt und Beistrich hat der etwas verlangt. Dazu kamen noch die ganzen Legatare, die natürlich auch ein ihnen zustehendes Stückerl vom Erbe abkriegen wollten. Nur Scherereien seit vielen Monaten hat sie damit. Und es nimmt offensichtlich kein Ende.

Sie möchte das Haus nach einer Renovierung um 100.000 Euro als Ferienwohnungen vermieten. Abhängig davon, was unterm Strich rauskommt. Ich hab' ihr ungefähr gesagt:

Verkauf doch bitte die Hüttn. Kriegst 3 Millionen dafür und bist alle Sorgen los. Die Feriengäste werden sich ja auch nicht immer vorbildlich verhalten und vielleicht sogar in den Vorhang aus Frust reinschneitzn, wie es eine Putzfrau aus dem Bekanntenkreis damals schon oft erlebt hat.
 
Richtig kompliziert wirds dann mit Auslandssachverhalten in Sachen Erbschaft. Meine Chinesarin wird mein ganzes Geld kriegen, wenn ich einmal nicht mehr bin und sofern sie mir bis dahin als wichtigste Person im Leben bleibt. Nicht, weil ich noch immer so verbrunzt in sie bin, sondern weil sie ganz einfach Dienstleistungen erbringt, die über das normale Maß weit hinausgehen.

Sie ist mit einem Österreicher verheiratet, lebte viele Jahre nebenbei mit einem verstorbenen User aus dem Forum in einer Lebensgemeinschaft und hat einen erwachsenen Sohn in China (Geschäftsführer einer Karaoke-Bar), der zu Österreich überhaupt keinen Bezug hat.

Meine Kollegin ist der Ansicht, dass hierbei ebenso das österreichische Erbrecht greifen würde. Stirbt sie eines Tages, so muss der Notar vielleicht über die chinesische Botschaft Angehörige von ihr in China ausfindig machen, damit ihnen der Erbteil zukommen kann.

Also ich weiß nicht so recht... Ich glaube kaum, dass eine Erbschaft "weltumspannend" gilt. Sonst könnte ich ja auch einem Freddy Mbwelenge aus Kampala in der Jackson Street 13 testamentarisch mein ganzes Vermögen geben und niemand findet den dann dort.
 
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