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Inzwischen bin ich es leid geworden, mich über Verpflichtungen des Verbliebenen in Sachen Tod eines nahen Angehörigen zu informieren. Sonst kommst ja überhaupt nicht mehr zur Ruhe im Hirn. Ungefähr 100 Stunden Nettozeit zum Einholen von Informationen über verschiedenste Quellen dürften auch reichen.
Zusammenfassend kann kurz gesagt werden:
1. Im Unterschied zu Deutschland gibt es in Österreich keine 6-wöchige Frist zur Erbausschlagung. Selbst erbrechtsinfo.at schreibt diesbezüglich teilweise etwas Falsches!
In Österreich wird niemand automatisch Erbe. Das Verlassenschaftsverfahren wird normalerweise über einen Notar (davon gibts nur ca. 500 in Österreich) abgehandelt und erst zum Abschluss des Verfahrens ergeht vom Gericht der sogenannte Einantwortungsbeschluss an den Erben. Damit ist die (oft langwierige) Sache dann endlich erledigt.
2. Wer in Niederösterreich seiner Bestattungspflicht nicht nachkommt, zahlt laut NÖ Bestattungsgesetz maximal 1.000 Euro Strafe. Ich werde ganz sicher nicht meiner Bestattungspflicht wegen der leider noch immer vorhandenen Sozialphobie nachkommen. Auch spielen andere und private Gründe eine eminente Rolle. Bleche ich halt höchstens 1.000 Euro aus der Portokassa. Wer legt die Strafhöhe eigentlich fest? Der Sachbearbeiter? Oder eher der Bezirkshauptmann? Da würde ich aber dann nach dem Bescheid schon gerne wissen, worauf die Strafhöhe beruht.
3. Testament mach ich keines vor einem Notar oder Anwalt, sondern nur eigenhändig und belasse das Original dann bei meiner Chinesarin (, die mich nicht um den Finger gewickelt hat). Alle notwendigen Formvorschriften werden eingehalten, sodass es gültig ist. Der Tod kann durchaus unerwartet kommen, also sollte man besser heute als morgen vorsorgen.
4. Bei meinem Tod möchte ich keinen unnötigen Auflauf. Weg mit der Leiche und fertig.
Zusammenfassend kann kurz gesagt werden:
1. Im Unterschied zu Deutschland gibt es in Österreich keine 6-wöchige Frist zur Erbausschlagung. Selbst erbrechtsinfo.at schreibt diesbezüglich teilweise etwas Falsches!
In Österreich wird niemand automatisch Erbe. Das Verlassenschaftsverfahren wird normalerweise über einen Notar (davon gibts nur ca. 500 in Österreich) abgehandelt und erst zum Abschluss des Verfahrens ergeht vom Gericht der sogenannte Einantwortungsbeschluss an den Erben. Damit ist die (oft langwierige) Sache dann endlich erledigt.
2. Wer in Niederösterreich seiner Bestattungspflicht nicht nachkommt, zahlt laut NÖ Bestattungsgesetz maximal 1.000 Euro Strafe. Ich werde ganz sicher nicht meiner Bestattungspflicht wegen der leider noch immer vorhandenen Sozialphobie nachkommen. Auch spielen andere und private Gründe eine eminente Rolle. Bleche ich halt höchstens 1.000 Euro aus der Portokassa. Wer legt die Strafhöhe eigentlich fest? Der Sachbearbeiter? Oder eher der Bezirkshauptmann? Da würde ich aber dann nach dem Bescheid schon gerne wissen, worauf die Strafhöhe beruht.
3. Testament mach ich keines vor einem Notar oder Anwalt, sondern nur eigenhändig und belasse das Original dann bei meiner Chinesarin (, die mich nicht um den Finger gewickelt hat). Alle notwendigen Formvorschriften werden eingehalten, sodass es gültig ist. Der Tod kann durchaus unerwartet kommen, also sollte man besser heute als morgen vorsorgen.
4. Bei meinem Tod möchte ich keinen unnötigen Auflauf. Weg mit der Leiche und fertig.