Schlechtes Gewissen

Schade hätte wirklich gedacht dass mir hier jemand weiterhilft ‍♂️
„Helfen“ kannst dir nur selber in dem du es mit dir abmachst oder dir Hilfe suchst – wie schon ein paar mal „angedeutet“ wurde.
Du scheinst aber eher auf jemanden zu warten der zu dir „Ego te absolvo!“ sagt. Das wirds aber nicht spielen.
 
Ist trotzdem ein Verstoß gegen die DSGVO ... du kannst keinen einzigen Grund anführen, der es Dir erlauben würde, andere Menschen ungefragt zu fotografieren. Und die Strafen sind nicht ohne ... das auch noch öffentlich zu posten, halte ich für einigermaßen dumm. Ganz so anonym, wie Du es anzunehmen scheinst, ist das Web nicht bei Straftatbeständen ...
auf welche Bestimmung beziehst du dich da genau?
 
Ich glaube langsam, du stehst drauf, dass du etwas verbotenes getan hast und willst sogar erwischt werden.
 
Nee will ich nicht wirklich ..
Es geht tatsächlich darum das ich deswegen ihr gegenüber a schlechtes Gewissen hab und es einfach nicht besser wird

D.h., du willst DEIN schlechtes Gewissen zu IHREM Problem machen, damit es DIR wieder besser geht? Bam ey, Oida! Das sind Gedankengänge :kopfklatsch:

PS: Zuerst denken, dann handeln. In dieser und nur in dieser Reihenfolge erspart man sich schlechtes Gewissen.

PPS: Viel scheinst du in deinem Leben noch nicht angestellt zu haben, wenn dich die zwei Dinger schon so dermaßen belasten.

PPPS: Dass deine Aktionen einfach nur mies und unter aller Sau waren, solltest zwischenzeitlich ja eh schon wissen.
 
D.h., du willst DEIN schlechtes Gewissen zu IHREM Problem machen, damit es DIR wieder besser geht? Bam ey, Oida! Das sind Gedankengänge :kopfklatsch:

PS: Zuerst denken, dann handeln. In dieser und nur in dieser Reihenfolge erspart man sich schlechtes Gewissen.

PPS: Viel scheinst du in deinem Leben noch nicht angestellt zu haben, wenn dich die zwei Dinger schon so dermaßen belasten.

PPPS: Dass deine Aktionen einfach nur mies und unter aller Sau waren, solltest zwischenzeitlich ja eh schon wissen.
Ich will ja nicht dass es ihr Problem ist ..
Ja weiss das die Aktion unter aller sau ist hab aber nicht anders können wie der Korb vor mir stand ..
Ich denke ich belass es einfach dabei und sag ihr nix
 
Hey Leute

Hab mal auf den kleinen von Freunden aufpassen müssen und hab mir aus dem Wäschekorb zwei Höschen genommen ..
Bin schon immer scharf auf sie gewesen und mach auch heimlich Fotos von ihr im Bikini .
Nun die Frage an euch... sollte ich ihr das mit den Höschen beichten da mich doch mein Gewissen fast auffrisst?!?
Danke im voraus

Ich will ja nicht dass es ihr Problem ist ..
Ja weiss das die Aktion unter aller sau ist hab aber nicht anders können wie der Korb vor mir stand ..
Ich denke ich belass es einfach dabei und sag ihr nix

Wird jetzt immer schwerer
Würde gern mal eine Frauenmeinung dazu hören

:mad: und dann feig a no.......:penguin: reicht dir das?
 
@Mitglied #301488 also meinst sollt ich's sagen ??


:schulterzuck:Mir wuarscht. Ist dein Charakter um es da geht. :roll: Alleine deine Fragerei dazu sagt schon genug über dich aus, also lass es bleiben. Jetzt brauchst auch nicht mehr davon anfangen bei deinen "Freunden".
Anführungszeichen deshalb, weil Freundschaft sehr einseitig und in Wahrheit nur von den beiden dir gegenüber ausgeht. :cool: Dürften selber aber eh net die Hellsten sein, wenn's das nicht schon bemerkt haben, also kannst ruhig weitermachen so und sie für deine Perversität ausnutzen.
 
Hääääh? Das ist das „Recht am eigenen Bild“ und ist eine Persönlichkeitsrecht das im Urheberrechtsgesetz geregelt wird.
Und selbst für den Fall einer Veröffentlichung ist nicht die DSGVO maßgebend! Die betrifft ganz andere Dinge.
Das ist in der DSGVO geregelt - einzige Ausnahme, pervers genug: Du machst das Foto auf analogem Film. Ansonsten ist jedes - JEDES! - Foto von einer anderen Person de jure eine Datenerhebung und durch die DSGVO geregelt - es muss das Einverständnis eingeholt werden. Ausnahmen davon sind geregelt ... einige wenige; das heimliche Fotografieren einer Angehimmelten gehört mit Sicherheit nicht zu den Ausnahmen. Und das "Recht am eigenen Bild" betrifft eben nicht das Urheberrecht, sondern das Recht jeden Individuums, selbst darüber zu entscheiden, ob es fotografiert werden möchte oder nicht. Urheberrechtlich wird hingegen der Fotograf geschützt.

Aber mir wurscht, soll jeder halten wie's beliebt ... nur dann nicht auf Unkenntnis berufen, das zieht nicht.
 
Du könntest die Höschen von jemand anderem tragen lassen und dann zurück in den Wäschekorb schmuggeln. Musst halt aufpassen dass die beiden ungefähr gleich riechen. Et voilà, Problem gelöst. Falls es das war, was Du wolltest. Ich vermute eher, das schlechte Gewissen selber ist der Kick, wenn ich das Drama beim Überfliegen des Threads richtig interpretiert habe.
 
das "Recht am eigenen Bild" betrifft eben nicht das Urheberrecht
ist ganz exakt im § 78 des UrhG (Bildnisschutz) geregelt. Den Paragrafen gibt es auch schon ein paar Tage länger als die DSGVO und das UrhG ist nicht dazu da den Fotografen (Schaffenden) zu schützen sondern das Werk und allenfalls die rechtlichen Ansprüche des Schaffenden.
Es gibt den kompletten Text am RIS nachzulesen und auch eine Menge interessanter Kommentare zu der Materie (online) nachzulesen.
Und da du dich auf das Posten eingelassen hast:
§ 78 UrhG (1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.
Bei nur Foto und nicht Veröffentlichen muss erst einmal bewiesen werden, dass ein Foto gemacht wurde und nicht, dass keines gemacht wurde.
Das ist alles nicht so einfacht
 
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