Schwarzfahren

pass nur auf dass dir nicht folgendes passiert-hab ich vor ca. 1 jahr beobachtet: auf der ubahn -plattform karlsplatz hat einmal einem davonlaufenden jungen der fette kontrollor das haxel gestellt, dass der fliehende beinahe runter auf die gleise gefallen wär.
der kontrollor hat vor schmerz geschrien weil der flüchtende so fest gegen sein foules knöchel geprallt war......letztlich is die flucht aber gelungen....bravo! bist das vielleicht gar du gewesen bubal?

nein das war ich nicht weil entweder wär ich liegen geblieben und hät aufs ärgste simuliert das mir alles weh tut was mir nur weh tuen kann

oder es wäre sehr schmerzhaft für ihm geworden
 
1.)
Was ist, wenn man sich einfach einen Erlagschein geben lasst und einen falschen Namen und Adresse angibt?
Das können die ja nicht prüfen, wenn man sagt man hat keine Ausweis mit.


2.)
Doch was hält ihr davon?

Schwarzfahren strafbar? (Extra-Seite dazu)
Irrtum: Fahren ohne Fahrkarte in öffentlichen Verkehrsmitteln ist immer straftar.

Richtig ist: »Schwarzfahrer« machen sich nur strafbar, wenn sie sich die Beförderung »erschlichen« haben.

Ein begrifflicher Irrtum sei vorab klargestellt: Das Delikt, das im Allgemeinen als »Schwarzfahren« bezeichnet wird, heißt juristisch korrekt »Erschleichen von Leistungen«. Diese Bezeichnung zeigt bereits, dass wegen »Schwarzfahrens« strafrechtlich nur belangt werden kann, wer sich die Beförderung »erschlichen« hat.

Das Merkmal des »Erschleichens« wirft ein Problem auf Denn in den meisten öffentlichen Verkehrsmitteln finden heutzutage gar keine Zugangskontrollen mehr statt. Jeder kann ungehindert U- und S-Bahnen besteigen, unabhängig davon, ob er sich vorher eine Fahrkarte gekauft hat oder nicht. Wie also soll man sich heute überhaupt noch eine Beförderung »erschleichen«? Es ist schließlich niemand da, den man über seine Zugangsberechtigung täuschen könnte.

Einige Juristen haben aus diesem Umstand gefolgert, dass eine strafbare Beförderungserschleichung nur dann vorliegt, wenn jemand zumindest täuschungsähnliche Manipulationen vornimmt oder zum Beispiel Kontrollen umgeht. Das Bundesverfassungsgericht hat anders entschieden. Es erachtet es als ausreichend, wenn »der Täter sich durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ord*nungsmäßigkeit umgibt« .

Das bedeutet allerdings im Umkehrschluss, dass jemand, der sein Schwarzfahren demonstrativ zur Schau stellt, kaum wegen Beförderungserschleichung bestraft werden kann. Wer also einen Button oder ein T-Shirt mit der Aufschrift »Ich bin Schwarzfahrer!« trägt und diesen Umstand schon beim Einsteigen den umstehenden Fahrgästen offen kundtut (»Guten Tag allerseits, ich werde jetzt schwarzfahren!«), bei dem wird es sehr schwierig werden, zu begründen, dass er sich die Beförderungsleistung »erschlichen« und damit strafbar gemacht hat.

In diesem Zusammenhang soll mit einem weiteren Irrtum aufgeräumt werden: Die Strafe für Schwarzfahren ist keineswegs das erhöhte Beförderungsentgelt, dass der Kontrolleur vom Schwarzfahrer verlangt, wenn er erwischt wird. Bei dem erhöhten Beförderungsentgelt handelt es sich lediglich um einen zivilrechtlichen Anspruch des Verkehrsunternehmens gegen jeden, der ohne Fahrkarte in Bus oder Bahn angetroffen wird. Auch wer sich die Beförderung nicht erschlichen hat, muss dieses Entgelt bezahlen. Da er sich aber nicht strafbar gemacht hat, kann gegen ihn nicht obendrein noch eine Geld- oder gar Gefängnisstrafe verhängt werden. Er gilt also als nicht vorbestraft. Wer dagegen den Tatbestand der Leistungserschleichung verwirklicht hat, haftet nicht nur zivilrechtlich auf Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts, sondern muss zusätzlich noch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, nämlich mit der Einleitung eines Strafverfahrens.

Bei Interesse siehe hierzu:

§265a StGB (Strafgesetzbuch), »Erschleichen von Leistungen«

http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/tipps/klein.html
 
wenn ich mit den öffis fahre.. was wirklich sehr selten ist... fahr ich hin und wieder auch schwarz... das gehört sich nicht .. ich weiß... ich fühl mich auch komisch dabei.. nicht weil ich angst hab vor einer kontrolle, sondern weils ja schon irgendwie unfair ist.... aber naja.... wie gesagt... das kommt vl. so ein, zweimal im jahr vor.
 
ganz viel gequirlte Ausredscheisse einer Generation die meint es muss zwar immer einen Schuldigen geben aber nie will einer wirklich zu seinen Taten stehen

Schwarzfahren bringt zwar niemanden um, trotzdem ist es moralisch einfach falsch, eine Leistung in Anspruch zu nehmen ohne zu bezahlen. Und da gibt es kein Wenn und Aber und da nützt auch der komplizierteste Juristenscheiss nix, es ist einfach so. Schwarzfahrer fahren auf Kosten der ehrlich zahlenden Fahrgäste. Klar die Solidarität ist in unserer Gesellschaft sowieso schon beim Arsch aber mit solchen Kleinigkeiten fängt es halt an. :winke:
 
Ich sag immer, ich würde Schwarzfahren bei mir selbst für moralisch gerechtfertigt halten, denn immerhin müssten die Wiener Linien mir ein Schmerzensgeld für meinen Bluthochdruck zahlen, an dem sie nicht ganz unschuldig sind, was den Fahrpreis dann wieder ausgleichen würde :mrgreen:

Nein, hab eh eine Jahreskarte ;)
 
als reine kosten nutzen rechnung , ist natürlich schwarzfahren wesentlich billiger, selbst als vielfahrer wird man selten kontrolliert, wenn man nur zur rush-hour die öffentlichen benutzt, kann man ziemlich sicher sein , nicht erwischt zu werden
eine andere frage die sich stellt wieso ticketpreise so hoch sind, gerade für sozailschwache sind 1.70 ziemlich happig
u-bahnen werden von unseren steuern errichtet und jeder in wien zahlt eine sogenannte ubahnsteuer
ist aber in vielen bereichen so wir zahlen unseren monatlichen vignettenobolus, obwohl wir das strassennetz finanziert haben, der dumme wähler zahlt halt immer doppelt oder dreifach
instandshaltungskosten und verwaltung sind so exorbitant und reine freunderlwirtschaft, sie wollen gar nicht wissen was ein service einer rolltreppe kostet und wer da mit wem mauschelt
ein beispiel von vielen
 
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