Sexdienstleistungen einklagbar?

Mitglied #152737

Aktives Mitglied
Männlich Hetero Österreich, Oberösterreich
Registriert
10.3.2010
Beiträge
2.038
Reaktionen
564
Punkte
143
Hallo liebe Erotikfreunde!


Ein nicht ganz einfaches Thema: Sind Sexdienstleistungen einklagbar in Österreich ..... in Deutschland?

Besteht ein Zusammenhang mit der Sittenwidrigkeit?

Deutschland hat ja schon früher die Sittenwidrigkeit aufgehoben als Österreich.


Liebe Grüße von
Peter
 
hehe, liegt halt immer an der Beweisbarkeit was ausgemacht worden wurde oder auch nicht.:hmm:
Aber wie kommst Du drauf?
 
Liebe tvlexandra!


Stimmt die Beweisbarkeit ist ja schwierig aber wenn man schriftliche Angebote, Offerte bzw. E-Mail Verkehr hatte dann ist es wiederum einfach.
Ich denke es müsste doch einen Zusammenhang mi der Sittenwidrigkeit geben.
Seit die Prostitution legal ist und die Sittenwidrigkeit gefallen ist müssten auch Sexdienstleistungen legal und anerkannt sein.


Liebe Grüße von
Peter
 
Stimmt die Beweisbarkeit ist ja schwierig aber wenn man schriftliche Angebote, Offerte bzw. E-Mail Verkehr hatte dann ist es wiederum einfach.

Äh.. isses ned, außer du lässt während der "Vertragserfüllung" a Kamera mitlaufen... :mrgreen:

Ansonsten steht wieder Aussage gegen Aussage was die Erfüllung angeht... :mrgreen:
 
dann muss aber auch gewährleistet sei, dass sich die freier frisch gewaschen, gepflegt und nicht alkoholisiert bzw. nach alk stinkend zur SW begeben.


Lieber mlebtnureinmal!

Von dem gehe ich wohl aus. BTW (by this way) Du hast ein klasse BDSM Avatar.


Liebe Grüße von
Peter
 
ok, du hast du schriftlichen angebote usw. aber keinen schriftlichen von beider seiten unterfertigten vertrag.
somit steht dann (wie oben schon geschrieben) aussage gegen aussage. ich habe als aller erstes in meinem beruf gelernt, sich alles schriftlich zu geben und wenn es keine schriftliche "zusage", das das auch gemacht wird, gibt. dann sollte mann es lassen, oder man hat viel geld, zeit, gedult und gute beziehungen.

es ist sicher einmal wert sowas durchzufechten, aber wer würde das machen?
ist schon in ordnung das prostitution legal ist, aber in der öffentlichkeit verachtet und gemieden.
 
:hahaha: ...no vü Spaß dabei! :lol:

Liebe JOY-ESCORT!
Liebe Erotikfreunde!


Ehrlich gesagt wenn die Sittenwidrigkeit in dieser Branche gefallen ist dann sollte auch die Möglichkeit bestehen Dienstleistungen in dieser Branche einzuklagen.



Liebe Grüße von
Peter
 
Laut OGH (3 Ob 45/12g)...."Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen oder geduldet, so begründet diese Vereinbarung eine klagbare ENTGELTforderung.".....Dass du vice versa auch die sexuelle Handlung einfordern könntest, steht da ned explizit geschrieben......Wird wohl a ned so sein.:hmm: Kannst unter Ungerechtigkeit des Rechts und Lehrgeld bezahlen wahrscheinlich steuerlich geltend machen. :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ich hab immer einen vorgefertigten Vertrag mit wenn ich ins Puff geh.
Den lass ich dann von der Dame unterschreiben, dann gehen wir beide noch zu Notar (wegen der notariellen Beglaubigung) und dann geht's aber los.

Einklagen kann man sicher alles, aber
1. ist es immer Aussage gegen Aussage
2. wer macht schriftliche Vereinbarungen oder verlangt eine Rechnung (mit UID-Nr.)
jeder der es gemacht hat steht nach ein paar Wochen in der Zeitung (VW,...)
 
Laut OGH (3 Ob 45/12g)...."Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen oder geduldet, so begründet diese Vereinbarung eine klagbare ENTGELTforderung.".....Dass du vice versa auch die sexuelle Handlung einfordern könntest, steht da ned explizit geschrieben......Wird wohl a ned so sein.:hmm: Kannst unter Ungerechtigkeit des Rechts und Lehrgeld bezahlen wahrscheinlich steuerlich geltend machen. :mrgreen:


Liebe Badmanu!


Diese Folgerung bedeutet ja eine Diskriminierung der Freier. In diesem Fall ist ja der Freier schlechter gestellt als die SW.


Liebe Grüße von
Peter
 
Ich gehe davon aus, dass man sicher das vorher bezahlte Geld einklagen kann. Dass man auch den Sex einklagen kann, wenn man vorher bezahlt hat, würde ich als Durchschnittsmensch eher bezweifeln bzw. es nicht gutheißen.
Da man davon ausgehen kann, dass der Freier keinen zu großen Schaden dabei erlitten hat, wenn sie nicht mit ihm pimpern will, sehe ich keinen Grund dazu, dass man erstens den Sex einklagt und zweitens irgendwelche Zusatzkosten gelten machen will. Das zuvor bezahlte Geld gehört zurückerstattet und fertig.
 
Ach geh und WAS willst da genau einklagen?
Gib mal ein Beispiel.


Liebe JOY-ESCORT!


Hier nur kleine Beispiele:
1) Wenn Mehrfach kommen in einer Stunde zugesagt wird auch auf einer Internetseite und dann nach dem 2ten Mal wieder Geld verlangt wird ist das nicht gerechtfertigt.
2) Wenn AV angeboten und zugesagt wird und dann nicht gemacht wird jedoch das Geld einbehalten wird ist dies auch nicht gerechtfertigt.


Liebe Grüße von
Peter
 
Am Salzamt kann man sicher wg. Betruges klagen, wenn der Sex ned zustande kommt und Nachbesserung verlangen. Aber Vorsicht....beim Betrug musst du der (Nicht)Täterin NACHWEISEN können, dass sie von vornherein die subjektiv bestehende Absicht hatte, nix leisten zu wollen. Kannst das nicht, fällt das Ganze wohl unter "sexuelle Selbstbestimmung" und mit der Nachbesserung der Dienstleistung ist wieder nix. Das irrtümlich geleistete Entgelt kann dir dann aber sicher der Anwalt auf sein eigenes Honorar gutschreiben, wenn der Beweis gelingt, dass du es tatsächlich bezahlt hast....und die Kohle nicht doch noch vom Vorgänger auf dem Tisch liegen gelassen wurde. ....Viel :ironie:, gespickt mit ein paar Körnchen Wahrheit. ;)
 
Am Salzamt kann man sicher wg. Betruges klagen, wenn der Sex ned zustande kommt und Nachbesserung verlangen. Aber Vorsicht....beim Betrug musst du der (Nicht)Täterin NACHWEISEN können, dass sie von vornherein die subjektiv bestehende Absicht hatte, nix leisten zu wollen. Kannst das nicht, fällt das Ganze wohl unter "sexuelle Selbstbestimmung" und mit der Nachbesserung der Dienstleistung ist wieder nix. Das irrtümlich geleistete Entgelt kann dir dann aber sicher der Anwalt auf sein eigenes Honorar gutschreiben, wenn der Beweis gelingt, dass du es tatsächlich bezahlt hast....und die Kohle nicht doch noch vom Vorgänger auf dem Tisch liegen gelassen wurde. ....Viel :ironie:, gespickt mit ein paar Körnchen Wahrheit. ;)


Liebe Badmanu!


:hmm:Was wäre dann die beste Folgerung: Am besten nicht die Leistungen dieser Branche anzunehmen?;):roll:


Liebe Grüße von
Peter
 
Na bin i froh das i ka "Service" anbiete :mrgreen:
...bei mir könntest Dich hutschn. :lol:
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben