Sexdienstleistungen einklagbar?

i wär ja dafür, dass jeder jeden klagt:

die SW die freier die ned pünktlich zum termin erscheinen, die freier jene SW die falle schieben oder anderes versprochenes ned einhalten........................

ein weites betätigungsfeld tut sich da auf :cool:

kann mi wer rechtzeitig drauf aufmerksam machen wenns zu den ersten gerichtsverhandlungen kommt? den spass möcht i ma nämlich ned entgehen lassen.

ansonsten... freitag is, i geh staubsaugen Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
 
kann mi wer rechtzeitig drauf aufmerksam machen wenns zu den ersten gerichtsverhandlungen kommt? den spass möcht i ma nämlich ned entgehen lassen.
Grosses Indianerehrenwort, wir sagen Dir sofort Bescheid, Doppelschwööööööööööööööör.
 
Liebe Badmanu!


:hmm:Was wäre dann die beste Folgerung: Am besten nicht die Leistungen dieser Branche anzunehmen?;):roll:


Liebe Grüße von
Peter

:hmm: Du kannst ja versuchen, das Entgelt auf Erfolgsbasis auszuhandeln. Oder du nimmst ihr schriftliches Offert zu Verhandlung mit, und beweist, dass du eh nur einmal gekonnt hast, aber fùr 2x gezahlt hast und dass der Grind auf dem Schwanz kein Kotringerl ist, sondern daher stammt, weil du das Beweisstück seit der nichtvollzogenen Tat zwecks Spurensicherung nicht mehr berùhrt worden ist. Am besten ist wohl tatsächlich, du machst eine Geschlechtsumwandlung und f....t di dann selber. :roll:
 
jetzt muss ich amal nachschauen, wegen der verjährungsfrist...

mir hat vor ca. 30 jahren einmal eine, im vorgespräch gsagt, sie hat eine ganz eine kleine....drum hab ich gebucht...
beim GV hat sich herausgestellt, sie hat gelogen...:roll:
 
Diese Folgerung bedeutet ja eine Diskriminierung der Freier. In diesem Fall ist ja der Freier schlechter gestellt als die SW.

Nein. Du kannst nie die Durchführung einer Leistung einklagen, egal ob im SW oder woanders. Du kannst lediglich das Honorar rückfordern, allfälligen Schadenersatz verlangen oder die Kosten einer Ersatzdurchführung einfordern.
 
Das wäre tatsächlich von Erfolg gekrönt, sofern die SW die Daten des Freiers hat.

eh. komisch... darüber will keiner debattieren.

die einen sind eh unschuldslamperln und die anderen wern den teufel tun und sich outen :mrgreen:
 
Wär's wirklich von Erfolg gekrönt?
Fällt das nicht unters Fernabgabegesetz (von wegen 14 Rücktrittsrecht, etc)
 
i wär ja dafür, dass jeder jeden klagt:

die SW die freier die ned pünktlich zum termin erscheinen, die freier jene SW die falle schieben oder anderes versprochenes ned einhalten........................

ein weites betätigungsfeld tut sich da auf :cool:

kann mi wer rechtzeitig drauf aufmerksam machen wenns zu den ersten gerichtsverhandlungen kommt? den spass möcht i ma nämlich ned entgehen lassen.

ansonsten... freitag is, i geh staubsaugen Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.


Lieber Petseit!
Liebe Erotikfreunde!


Also ehrlich gesagt klagen bringt eigentlich nur sehr wenig außer das das Geldbörserl bzw. das Konto der Rechtsanwälte größer bzw. stärker wird und das die Gerichte mehr Arbeit hätten.

Entscheidend jedoch ist die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der SW´s. Man behandelt ja die SW auch gut. Ich denke auch längerfristig hat eine ehrliche sowie zuverlässige SW mehr Geschäft und ein besseres Geschäft als eine unehrliche sowie unzuverlässige SW. Erst kürzlich habe ich einen Volltreffer mit einer SW gemacht welche ein wirklich feiner Mensch ist und MV nicht extra berechnet hat. Sicher eine SW welche mich öfters sehen wird.

Beim Betätigungsfeld gäbe es sicherlich noch weit mehr Arbeiten vor allem bei den vielen unrichtigen und teilweise gefälschten Fotos von SW`s. Erst vergangenes Monat hat eine SW im Hostessenindex ein Foto von sich geladen welches jedoch Christina Aguilera gezeigt hat. Die Fahrtkosten sowie Telefonkosten der Freier wären wahrscheinlich einklagbar.



Liebe Grüße & schönes Wochenende & gute Haushaltsarbeit (Staubsaugen, ...)
Peter
 
Nein. Du kannst nie die Durchführung einer Leistung einklagen, egal ob im SW oder woanders. Du kannst lediglich das Honorar rückfordern, allfälligen Schadenersatz verlangen oder die Kosten einer Ersatzdurchführung einfordern.


Lieber Bulsara!

In der Tschechei gibt es jedenfalls einen wirklich tollen und feinen Betreiber von solchen Häuser wo dies echt möglich ist und man das Honorar zurück bekommt oder eine Ersatzdurchführung bekommt. Wirklich eine feine Sache.


Liebe Grüße & schönes Wochenende
Peter
 
Also, wenn ich derjenigen, die gerade ihr Leben mit mir teilt, n Strauss Chrüsam...Krysan...Rosen mitbringe...is das dann als Entgelt zu werten? Und gibt es für ein Jahr lang immer Montags poppen gleich Gewohnheitsrecht?
Im Ernst...selbst wenn es einklagbar wäre...auf die Beweisführung wäre ich wirklich gespannt. Hoffentlich ist´s ne öffentliche Sitzung.
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben