darf eine sexdienstleisterin einen minderjährigen bedienen

Unter 18 darf auf professioneller Ebene nix laufen, egal wann, wie und wo.

:daumen:

Es geht dabei um die "sittliche Gefährdung Jugendlicher." Und als solcher gilt man in Österreich bis zum vollendetem 18. Lj.

Begründung lt. Jugendschutz:

Prostitution darf erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr angeboten und auch erst ab der Volljährigkeit in Anspruch genommen werden. Damit soll vom Gesetz her die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geschützt werden, um zu verhindern, dass sie eine Überforderung, Abschreckung bzw. einen Missbrauch in ihrem Entwicklungsverlauf erfahren.
 
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Es geht dabei um die "sittliche Gefährdung Jugendlicher." Und als solcher gilt man in Österreich bis zum vollendetem 18. Lj.

Begründung lt. Jugendschutz:

Jugendschutz? Wenn das tatsächlich im Jugendschutz geregelt ist, dann ist die Frage nach Bundesländern getrennt zu beantworten .... wie beim
Alkohol :mauer:
 
Prostitution darf erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr angeboten und auch erst ab der Volljährigkeit in Anspruch genommen werden. Damit soll vom Gesetz her die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geschützt werden, um zu verhindern, dass sie eine Überforderung, Abschreckung bzw. einen Missbrauch in ihrem Entwicklungsverlauf erfahren.
Quelle: http://www.lovetour.at/prostitution.htm

Ich will Paragraphen, sonst glaube ich gar nichts!

Im Wiener Jugendschutzgesetz 2002 heißt es:
"§ 9. (1) Junge Menschen dürfen sich nicht in Lokalen oder Betriebsräumlichkeiten aufhalten, die wegen ihrer Beschaffenheit junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden könnten, wie z. B. Lokale und Räumlichkeiten, in denen Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, Peepshows, Swinger-Klubs, Branntweinschänken und Wettbüros."
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2002/html/lg2002017.htm
Da sind wir genau da, wo wir im Eröffnungsposting schon waren: Minderjährige dürfen sich nicht im Puff aufhalten, weil sie dort verdorben werden könnten. Aber es steht nichts davon, dass Jugendliche grundsätzlich nicht Prostitution in Anspruch nehmen dürften.
 
..sorry barfly, aber tun wir da jetzt nicht bissi i-tüperl reiten? :mrgreen:

..verweise nur auf:
Allgemeine Pflichten
§ 7. Unbeschadet der in den §§ 5 und 6 bestehenden Verpflichtungen ist es jedermann verboten, Handlungen oder Unterlassungen zu begehen, welche die Gefahr von Verwahrlosung oder von Entwicklungsstörungen bei jungen Menschen herbeiführen könnten oder welche jungen Menschen die Übertretung der Bestimmungen dieses Gesetzes ermöglichen oder sie zu solchen Übertretungen veranlassen.

..also wenn der gesetzgeber schon eine gefährdung in der entwicklung sieht, wenn sich ein jugendlich nur in einen raum befindet, indem prostitution ausgeübt wird, glaubst nicht, dass dann der kontakt zu einer prostituirten eventuell u.a. unter den oben angeführten § fällt? ;)

f.g. :cool:
 
Die Jungen sollen gefälligst in der Disco versuchen ein Mädel aufzureissen...
Dafür zahlen kann man als alter, gebrechlicher Mann ohne Chancen bei jungen, hübschen Frauen dann immer noch...
Sakra Gfrasta

Natürlich dürfen keine unter 18jährigen bedient werden, ABER noch ist der Überwachungsstaat nicht gut genug ausgebaut...
 
Quelle: http://www.lovetour.at/prostitution.htm

Ich will Paragraphen, sonst glaube ich gar nichts!

Im Wiener Jugendschutzgesetz 2002 heißt es:
"§ 9. (1) Junge Menschen dürfen sich nicht in Lokalen oder Betriebsräumlichkeiten aufhalten, die wegen ihrer Beschaffenheit junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden könnten, wie z. B. Lokale und Räumlichkeiten, in denen Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, Peepshows, Swinger-Klubs, Branntweinschänken und Wettbüros."
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2002/html/lg2002017.htm
Da sind wir genau da, wo wir im Eröffnungsposting schon waren: Minderjährige dürfen sich nicht im Puff aufhalten, weil sie dort verdorben werden könnten. Aber es steht nichts davon, dass Jugendliche grundsätzlich nicht Prostitution in Anspruch nehmen dürften.

danke, barfly. genau darum gehts mir, wo steht das? ich halte das nicht für i-tüpferl-reiterei.

wir sind nicht weit vorwärtsgekommen. wichtig sind argumente, die mit gesetzen und §§ untermauert werden , thyrion hat ja einiges vorgetragen,richtig, aber für mich am kern vorbei.
zwischenbemerkung: bitte bei bezug auf gesetzeslage angeben, ob D, A, oder auch CH, wenn möglich, § dazu.

ich habe noch etwas gegoogelt:

natürlich bin ich auf die site gekommen, vun der badmanu seine weisheit hat. verbot für bordellbesuch im JuSchG D und A verifizierbar, verbot inanspruchnahme sexueller dienstleistungen nicht, site also für unseren fall nicht brauchbar.

http://www.lovetour.at/prostitution.htm

eine diskussion in D gefunden, nicht brauchbar, meinungen, ohne schlüssigen beweis
http://www.gutefrage.net/frage/ab-wieviel-jahren-ist-ein-hausbesuch-von-einer-prostituierten

zum stand in A gefunden:
http://www.uni-due.de/~hl0028/files/1234789761_Jugendschutzbroschuere_Juni2006_Oesterreich.pdf

http://www.jugendinfo.at/

nützlich, weil man eine zusammenschau der einzelnen ländergesetze hat, aber auch da erschliesst sich mir kein verbot, als 16 j einen hausbesuch zu bestellen.

in D gibt es eine art berufsständische vertretung der huren ,
Hydra e.V. ich schcke mal eine mail los, wie die die rechtliche lage beurteilen. vielleicht könnte ja mal ein forumsteilnehmer aus A eine anfrage an eine von mir verlinkte staatliche stelle in A loslassen - wohlgemerkt, es geht nicht darum, ob solche kontakte wünschenswert sind, nur darum, ob sie gegen gesetze/verordnungen verstossen.

tja, badwolf, dein einwurf nach § 7 (JuschG A?) ist auf jeden fall interessant, ich bin aber immer skeptisch, wenn man statt eines konkreten tatvorwurfs sich eines schwammigen generalsvorwurfs bedient.
ich halte dir entgegen: ein 15j bestellt in einer kneipe ein bier. nein sagt der wirt. der 15j geht nach hause und holt sich ein bier aus dem kühlschrank - whatsoever....
 
Ich bin zumindest so weise, dass ich ein männliches Symbol von einem weiblichen unterscheiden kann. :cool:
auweia, hbe ich nicht geguckt, ie symbole sind aber auch so klein......die richtigen teile sind viel schwieriger zu übersehen...
 
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