Wenn eine fiktive Idee zu einer widerlichen Entgleisung wird, gibt es sicherlich auch einige die trotzdem Beifall klatschen….

in drei Monaten eine Lawine trotz Pflichtschulabschluss

Natürlich ist er hochintelligent, sonst hätte er diese Kenntnisse nicht erworben,
Ich halte das dennoch für einen extremen Ausnahmefall. Im Normalfall lässt es ein hochintelligenter Mensch nicht NUR bei einem Pflichtschulabschluss bleiben. Mit NUR meine ich, nach der Pflichtschule direkt in einen Job, der keinerlei Ausbildung erfordert (ausgenommen den Führerschein, den er als Fernfahrer benötigt).
 
Ich halte das dennoch für einen extremen Ausnahmefall. Im Normalfall lässt es ein hochintelligenter Mensch nicht NUR bei einem Pflichtschulabschluss bleiben. Mit NUR meine ich, nach der Pflichtschule direkt in einen Job, der keinerlei Ausbildung erfordert (ausgenommen den Führerschein, den er als Fernfahrer benötigt).
Du hast ja keine Ahnung wieviel hochintelligentte Menschen mit Asperger oder Adhs in meiner und den vorhergehenden Generationen durch die Schule gekracht sind. Und man hat auch dann nur einen Pflichtschulabschluss, wenn man alle 8 Klassen besucht hat, aber nie zur Matura angetreten ist, also das Zeugnis nicht hat. Es kommt halt als junger Mensch auch darauf an, ob man einen Rückhalt von zu Hause hat, oder nicht, welche Ausbildung die Eltern genossen haben und so weiter.
Jeder der über ausreichend Linux-Kenntnisse verfügt bekommt einen gut bezahlten Job, unabhängig von seiner Ausbildung. Das habe ich geschrieben.
Ich habe niemals behauptet, dass jeder der "nur' die Pflichtschule abgeschlossen hat so einen Job bekommen kann.

Ich hatte in der ersten Klasse HS einen Mitschüler, der die Schulpflicht in der ersten Klasse HS beendet hatte, er ist also fünf mal Sitzen geblieben, hat dann Fleischhauer gelernt und leitet heute erfolgreich ein kleines Bauunternehmen mit 15 Mitarbeitern.
Ein anderer meiner Freunde, hat während seiner jahrelangen Selbstständigkeit mit Pflichtschulabschluss, Lehre und Studienberechtigungsprüfung vier Studien aus Interesse besucht aber keines abgeschlossen, arbeitet heute als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität und forscht in einem vollkommen neuen Feld. Er hat gute Chancen noch den Doktor zu bekommen, falls er Zeit findet die Arbeit zu schreiben.
 
dann kannst davon ausgehen dass es dafür keine bewerber oder schlechter qualifizierte gab, sonst hätt der jüngere gezogen.
Die jüngeren sind in meinem Fall logischerweise schlechter Qualifiziert, weil da Erfahrung am meisten zählt. Es gab jüngere Bewerber die Angst vor der Verantwortung hatten oder einfach nicht genügend Verfahren kannten. Ich muss praktisch alles tun was im Anlagenbau gefragt ist und es macht einen riesen Unterschied ob man das theoretisch mal gelernt hat (was nur selten der Fall ist) oder Jahrzehnte der praktischen Erfahrung mitbringt. Wenn ich Blödsinn baue kostet das die Firma mitunter 100 000de Euro, da hängen einige Arbeitsplätze dran und es gibt nur wenig Raum für Fehler.
Was im Industrie und Anlagenbau gemacht wird lernst du auf Montage, einer FH oder einer Uni. Die praktische Erfahrung kriegst Du nur als Monteur auf der Baustelle, das kann man drehen und wenden wie man will. Die haben vor mir mehrere Leute ausprobiert.

Bei reiner Kopfarbeit ist das anders, da sind die Auswahlverfahren langwieriger weil man oft Monate braucht um zu sehen ob die Person wirklich was drauf hat. Einen Handwerker stellst hin und gibst ihm eine Woche lang Aufträge. Wenn Du mir einen jungen Metalltechniker hinstellst, weiß ich an seiner Haltung und daran wie er das Werkzeug angreift, ob er das liefern kann was gefordert ist oder nicht.
Und es muss jemand sein der die Arbeit sieht, das Auftreten hat zu führen, die Teilen besorgt, Angebote einholt und mit Anbietern kommuniziert. EInen Meister haben sie tatsächlich nichtt gefunden, den hätten sie nämlich gesucht. :mrgreen:
 
Ein anderer meiner Freunde, hat während seiner jahrelangen Selbstständigkeit mit Pflichtschulabschluss, Lehre und Studienberechtigungsprüfung vier Studien aus Interesse besucht aber keines abgeschlossen, arbeitet heute als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität und forscht in einem vollkommen neuen Feld. Er hat gute Chancen noch den Doktor zu bekommen, falls er Zeit findet die Arbeit zu schreiben.
Wie soll das ohne abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium funktionieren?
Für gewöhnlich sind die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium an einer österreichischen Universität der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplom- oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mit mindestens 240 ECTS Punkten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bachelorabsolventen zur Promotion zugelassen werden. Nennt sich Fast Track Promotion. Die meisten Universitäten bieten dies allerdings nicht an.
Ähnliches gilt für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter.
 
Wie soll das ohne abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium funktionieren?
Für gewöhnlich sind die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium an einer österreichischen Universität der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplom- oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mit mindestens 240 ECTS Punkten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bachelorabsolventen zur Promotion zugelassen werden. Nennt sich Fast Track Promotion. Die meisten Universitäten bieten dies allerdings nicht an.
Ähnliches gilt für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter.
Im Grunde braucht es nur einen Prof der die Arbeit annimmt und neue Forschungsergebnisse Ein vorheriger Studienabschluss wird in der Regel erwartet, verpflichtend für die Anerkennung einer Dissertation und den Titel ist es aber im Grunde nicht.
 
Im Grunde braucht es nur einen Prof der die Arbeit annimmt
Nein. Die Zulassungsanforderungen sind im Universitätsgesetz geregelt:

Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zu Doktoratsstudien gilt jedenfalls durch den Nachweis des Abschlusses eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges gemäß § 6 Abs. 4 des Fachhochschul-Studiengesetzes, oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung als erbracht. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium kann auch durch den Abschluss eines Bachelorstudiums erbracht werden, wenn das Bachelorstudium innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und mit besonderem Studienerfolg abgeschlossen wurde. Nähere Regelungen hat das Rektorat zu erlassen.
 
Nein. Die Zulassungsanforderungen sind im Universitätsgesetz geregelt:

Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zu Doktoratsstudien gilt jedenfalls durch den Nachweis des Abschlusses eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges gemäß § 6 Abs. 4 des Fachhochschul-Studiengesetzes, oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung als erbracht. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium kann auch durch den Abschluss eines Bachelorstudiums erbracht werden, wenn das Bachelorstudium innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und mit besonderem Studienerfolg abgeschlossen wurde. Nähere Regelungen hat das Rektorat zu erlassen.
Offenbar interessiert weder den Prof, noch meinen Freund was im österreichischen Universitätsgesetz steht, sonst würde mein Freund keine Studien machen (dazu muss er auxh kein Doktoratsstudium absolvieren). Selbst wenn nämlich die Universität in Österreich wäre, ist in Wahrheit nur interessant, was in den entsprechenden Promotionsordnungen steht. Sehr wohl gibt es zum Beispiel die Möglichkeit einen Doktortitel durch herausragende wissenschaftliche Arbeit zu erwerben. Das ginge sogar ohne Dissertation, indem diverse Veröffentlichungen aus Fachzeitschriften zusammengefasst werden. Wer in einem Gebiet forscht das vorher noch nicht behandelt wurde und dazu vielbeachtet veröffentlicht, muss das in Wahrheit nichteinmal über eine Uni machen. Forschen und bei Fachzeitschriften einreichn kann grundsätzlich jeder, wenn er damit einen Titel erlangen oder ernstgenommen werden möchte, sollte er halt keinen Topfen abgeben.
Und er braucht ein Doktorelter das ihm zur Seite steht.
 
Offenbar interessiert weder den Prof, noch meinen Freund was im österreichischen Universitätsgesetz steht
Ja, vor allem die Anekdoten im EF interessieren sich nicht für Rechtsnormen. Sei mir nicht böse, aber das Gschichtl kannst wem anderen umbinden.
Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist ein Rechtsakt, der auf Rechtsnormen beruht. Das ist in anderen EU Staaten nicht anders.

Sehr wohl gibt es zum Beispiel die Möglichkeit einen Doktortitel durch herausragende wissenschaftliche Arbeit zu erwerben
Ja, das wäre aber ein Dr. hc. Das ist aber kein akademischer Grad. Und dafür ist auch keine wissenschaftliche Arbeit erforderlich.
Und als Mitarbeiter ohne akademischen Abschluss ist er auch kein wissenschaftlicher Mitarbeiter sondern eine wissenschaftliche Hilfskraft.
 
Ich denke, hier wird das ganz gut erklärt:


Ist zwar deutsches Recht, dürfte aber in Österreich ähnlich sein.

Dr h.c. = honoris causa = Ehrenhalber

Ich weiß nicht, wie es heute ist, aber vor 40 Jahren wurde bei uns an der Uni ein Dr h.c. nicht sonderlich ernst genommen. Bzw ich kenne /kannte keinen, der in ernsthafte Forschungsprojekte eingebunden war.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Recht zb in den USA ein anderes ist.
 
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Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist ein Rechtsakt, der auf Rechtsnormen beruht. Das ist in anderen EU Staaten nicht anders.
Wo genau habe ich behauptet, dass er ein Doktoratsstudium macht?
Ja, das wäre aber ein Dr. hc. Das ist aber kein akademischer Grad. Und dafür ist auch keine wissenschaftliche Arbeit erforderlich.
Soll er heißen wie er will, genau das habe ich geschrieben.
Ich weiß nicht, wie es heute ist, aber vor 40 Jahren wurde bei uns an der Uni ein Dr h.c. nicht sonderlich ernst genommen. Bzw ich kenne /kannte keinen, der in ernsthafte Forschungsprojekte eingebunden war.
Wäre er an einem akademischen Titel interessiert, hätte er eines seiner anderen Studien abgeschlossen. Er war im Consulting auch ohne Titel durchaus erfolgreich und hat die Studiert weil es ihn interessiert hat und weil es für seine Selbstständigkeit sinnvoll war.
Er ist in Forschungsprojekte eingebunden, aber eben nicht weil er unbedingt einen Titel braucht oder will, sondern weil sich die Chance ergeben hat das zu tun.
Und als Mitarbeiter ohne akademischen Abschluss ist er auch kein wissenschaftlicher Mitarbeiter sondern eine wissenschaftliche Hilfskraft.
Ok, dann ist er wissenschaftliche Hilfskraft, mein Fehler. Er macht trotzdem alles was ein wissenschaftlicher Mitarbeiter tut, im Gegensatz zu den meisten Doktoranden die ich kenne muss er sich halt nicht auf Biegen und Brechen von seinem Prof ausnutzen lassen.
Er hat das Angebot da mitzumachen aber auch nicht bekommen, weil der Prof ihn nicht kennt und seine Arbeit nicht schätzt.
 
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