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Was ich aber glaube ist, daß man den Menschen absichtlich verbal fertig machen will. Aus aktuellem Anlass sah ich mir das Erbrecht im Internet an und das will ich euch nicht vorenthalten. 1 kleiner Absatz muß sein und was ich davon halte:
...
Aber der Text ist verständlich und ziemlich eindeutig zu interpretieren. Es gibt andere Gesetzestexte, die ohne Hintergrundwissen und Querbezüge nicht interpretierbar sind bzw. bei denen man nach der umgangssprachlichen Interpretation zu völlig falschen Ergebnissen kommen würde. Das ist eine Eigenheit des "Juristendeutsch" - es muss überregional gelten, Texte aus verschiedensten Zeiten sind gleichzeitig in Geltung und beeinflussen sich gegenseitig (das Staatsgrundgesetz zB stammt aus 1867) und es müssen Fehlinterpretationen (vor allem durch Richter) ausgeschlossen werden.
In der Alltagssprache kommen Fehlinterpretationen natürlich regelmäßig vor. Niemand beginnt ein Posting mit einer Begriffsdefinition, wie seriöse wissenschaftliche Arbeiten oder Gesetze. Begriffe haben regional unterschiedliche Bedeutung oder Anwendungsschemata. Dazu kommt, dass das Sprachniveau der Bevölkerung extrem heterogen ist und Sprachwendungen oft sehr persönlich auf Basis eigener Erfahrungen oder eigenen Wortverständnisses ausgelegt werden.
Das hat nichts mit Desinteresse zu tun, das sind übliche Kommunikationsprobleme. In Diskussionen kann man diese ja durch Umschreibungen und Erläuterungen ausgleichen. So what?