So steigerst Du Deine Potenz: Die besten Tipps für mehr Ausdauer beim Sex

:schulterzuck:Ist sogar bei uns in Ö gesetzlich verankert, wenn ein Mann als Frau leben will, dann ist er auch als Frau zu behandeln, ohne sich vorher einer Operation unterziehen zu müssen.
;) Also gewöhne dich daran.
Also ich kenn mich ja ein wenig in unserem Rechtssystem aus. Aber da dürfte ich tatsächlich eine Bildungslücke haben. Bitte um Hinweise auf die entsprechenden Gesetzesstellen!
 
Also ich kenn mich ja ein wenig in unserem Rechtssystem aus. Aber da dürfte ich tatsächlich eine Bildungslücke haben. Bitte um Hinweise auf die entsprechenden Gesetzesstellen!
;) Der Verwaltungsgerichtshof hat da die bestehende Gesetzeslage längst korrigiert:

Personenstand ändern - Änderung Geschlechtseintrag im Personenstandsregister

Scheidung und eine geschlechtsangleichende Operation waren früher Voraussetzungen für eine Personenstandsänderung, sind es heute aber nicht mehr.

Rechtsgrundlage


Die Rechtsgrundlage für Personenstandsänderungen bildet ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Darin wurde festgestellt, "dass ein schwerwiegender operativer Eingriff, wie etwa die von der belangten Behörde geforderte Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts ist."http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2008170054_20090227X00/JWT_2008170054_20090227X00.pdf Die Änderung des Geschlechtseintrags im Zentralen Personenstandsregister erfolgt durch Eintragung eines entsprechenden Änderungsverfahrens. Erst nach dieser Eintragung kann ein neuer, geschlechtsspezifischer Vorname durch eine Vornamensänderung angenommen werden. Das Standesamt stellt nun eine neue Geburtsurkunde aus. Aus dieser geht nicht hervor, dass der Personenstand gewechselt wurde. Mit der neuen Geburtsurkunde kann die Neuausstellung aller relevanten Dokumente wie zum Beispiel Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Führerschein beantragt werden. Auf die Neuausstellung dieser Ausweispapiere besteht Rechtsanspruch.

Voraussetzung zur Bewilligung ist ein Gutachten einer Fachärztin beziehungsweise eines Facharztes für Psychiatrie oder einer Psychotherapeutin beziehungsweise eines Psychotherapeuten oder einer klinischen Psychologin beziehungsweise eines klinischen Psychologen, das Folgendes enthält:


  1. Die Erklärung, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht besteht, und
  2. dass dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist.
  3. Die Mitteilung, dass eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts zum Ausdruck kommt.

Die Diagnose "Transsexualität (F 64.0)" muss seit Herbst 2020 nicht mehr enthalten sein.
 
Achja, diese Bestimmungen kenn ich eh. Hatte dein Posting so verstanden, dass jeder ganz einfach sein darf, wonach ihm gerade ist...das ist aber eh immer noch nicht so.
 
5 kölsch ist gerade mal ein liter
5 mass auf der wiesen sind 5 liter da dürftest nimmer ganz nüchtern sein wenn du so ein kleines partyfass intus hast und auch vom volumen her sicherlich einen ordentlichen harndrang haben
Du warst noch nie auf da Wiesn 🤔🤓 - deine Rechnung wäre theoretisch aber richtig 👍
 
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