Strafrecht: Verjährung

weil gestaffelt nach intensität der tat einmal schluss mit dem zur rechenschaftziehen sein muss, dies vorallem auch im sinne einer resozialisierung. besonders schwere straftaten verjähren ja eh nicht.
 
Sinnvolle Massnahme oder gehört sie abgeschafft?

welche meinst eigentlich ? verfolgungs- oder vollstreckungsverjährung ?
na egal, wir halten beide für sehr sinnvoll, lediglich über die fristen gibs verschiedene ansichten... :)
 
ich bin ein äusserst rechtschaffender mensch und lebe auch danach, ich habe nie den sinn einer verjährung verstanden, es gibt gesetze und wer dagegen verstösst und erwischt wird muss dafür rechenschaft ablegen, ob es nun gleich oder auch in 50 jahren ist
wenn ich jetzt die aktuellen fälle des kindesmissbrauchs in deutschland mir ansehe , komm ich aus dem kopfschütteln einfach nicht heraus
wie kann es sein das täterschutz über opferschutz steht
derzeit ist es doch so, daß der anständige der dumme ist
ich kenne finanzkonstrukte wo man nachweislich personen schädigt und nicht belangt werden kann , ich denke im sinne einer funktionieren gesellschaft, bedarf es dringend einer reformierung
 
ich kenne finanzkonstrukte wo man nachweislich personen schädigt und nicht belangt werden kann

Wenns schon jetzt strafrechtlich nicht verfolgt werden kann, was hat es dann mit Verjährung zu tun? :hmm:
 
Wenns schon jetzt strafrechtlich nicht verfolgt werden kann, was hat es dann mit Verjährung zu tun? :hmm:
das ungefähr die gleiche thematik, in vielen finanzverbrechen wird mit verjährung spekuliert, darüber gibt es ganze abhandlungen, bzw man kauft sich frei
ich zum beispiel seh nicht ein wieso man in steuerverfahren durch selbstanzeige und freikaufen(man kauft sich die verjährung) verschont wird
hier gibt es ganz klar zweierlei recht, steuersünder die die kohle nicht haben sitzen ein, ungeheurlich in den augen von justitia
 
ich zum beispiel seh nicht ein wieso man in steuerverfahren durch selbstanzeige und freikaufen(man kauft sich die verjährung) verschont wird
hier gibt es ganz klar zweierlei recht, steuersünder die die kohle nicht haben sitzen ein, ungeheurlich in den augen von justitia

Nö, die Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn noch keine Verfolgungshandlung gesetzt wurde. Das bedeutet, wer sich selbst anzeigt, zahlt (die Steuer nach), die anderen zahlen gar nichts (weil das Finanzamt von der Steuerhinterziehung ja nichts weiß).
 
ich zum beispiel seh nicht ein wieso man in steuerverfahren durch selbstanzeige und freikaufen(man kauft sich die verjährung) verschont wird
hier gibt es ganz klar zweierlei recht, steuersünder die die kohle nicht haben sitzen ein, ungeheurlich in den augen von justitia
Wenn man die hinterzogene Steuer nicht sofort zahlen kann, kann schon eine Vereinbarung mit dem Finanzamt treffen. Es geht nur um die tätige Reue, das heißt, man muss zeigen, dass man das begangene Unrecht wieder gut machen will.

Ah ja, und wir wollen in dem Thread über Verjährung diskutieren und nicht über das Finanzstrafrecht und uns nicht über die allgemeine Ungerechtigkeit der Welt ausrotzen.
 
euch ist schon klar, daß es insofern in jeder österreichischen bank abmachungen gibt, ab einer etwas höheren schwarzen veranlagungssumme gibt es ein gewisses frühwarnsystem
sprich je höher die einlage, desto vertrauensvoller die betreung, es kommt dann schon mal der hinweis"es wäre nun an der zeit für eine selbstanzeige"
jeder anständige steuerberater wird dich auch in diese richtung beraten
 
euch ist schon klar, daß es insofern in jeder österreichischen bank abmachungen gibt, ab einer etwas höheren schwarzen veranlagungssumme gibt es ein gewisses frühwarnsystem
sprich je höher die einlage, desto vertrauensvoller die betreung, es kommt dann schon mal der hinweis"es wäre nun an der zeit für eine selbstanzeige"
jeder anständige steuerberater wird dich auch in diese richtung beraten

Weder die Bank noch der Steuerberater wissen, ob die Finanz Kenntnis von einer Steurhinterziehung erlangen wird. (ausser es gibt bereits Verfahren im Umfeld des Hinterziehers, in die die "Warner" verwickelt sind). Daher ist eine sinnvolle Warnung nicht möglich.
 
um zum thema zurück zukommen
meine frage ist wer wendet mehr kriminelle energie auf

fall 1 ein bankräuber der mit einem zettel in das objekt seiner wahl spaziert--strafe vermutlich 3 bis 6 jahre
fall 2 ein steuerhinterzieher der sich nach 20 jahren erfolgreichen schwindel mit einem zettel(scheck) freikauft-- strafe nix
sowas wie tätige reue gibt es natürlich nicht, ich denke, daß dies alles kalkül ist und von ehre bei einem drohenden verfahren zu sprechen, ist mehr als kühn
verjährung ist ein relikt, das ungleichheit schafft und zumindest überdacht werden muss(in manchen ländern kann man sich sogar von mord freikaufen)
wer gegen bestehende gesetze verstösst muss verantwortung tragen,
alles andere untergräbt unsere gesellschaftliche ordnung
 
um zum thema zurück zukommen
meine frage ist wer wendet mehr kriminelle energie auf

...
verjährung ist ein relikt, das ungleichheit schafft und zumindest überdacht werden muss
...
wer gegen bestehende gesetze verstösst muss verantwortung tragen,
alles andere untergräbt unsere gesellschaftliche ordnung

Du meinst, jemand, der mit 22 einen Ladendiebstahl begangen hat muss mit 48 dafür ins Gefängnis, wenn er aufgedeckt wird? Sein Job ist dann dahin, die Familie vielleicht auch, an das Delikt selbst haben er und der Geschädigte schon seit vielen Jahren nicht mehr gedacht.

Oder gesammelte Verkehrsstrafen: Stell dir das völlig aus der Luft gegriffene Szenario vor, neue Software könnte aus Videoüberwachungsdaten Verwaltungsübertretungen erkennen und die Identitäten der Täter feststellen. Du bekommst plötzlich die - nicht verjährten - Strafmandate für die letzten 40 Jahre unerlaubten Ausspuckens, Einfahren in den Kreuzungsbereich, Parkverstöße, Hundstrümmerl-Liegenlassens usw. Sparst du schon darauf?

Schwere Straftaten haben lange Verjährungsfristen, manche verjähren nicht. Im Detail kann man darüber immer nachdenken, aber deine Pauschalisierungen zeigen nur, dass du einen sehr eng begrenzten Horizont hast. Sieh über deinen angsterfüllten Tellerrand.
 
das ihre sichtweise, stellen sie sich vor es gibt personen die in ihrem leben nie eine sonntagszeitung gestohlen haben,
pünktlich ihre steuern zahlen, von ladendiebstahl sprech ich gar nicht sowas würde mir nie in den sinn kommen
ich gebe zu, daß ich in 35 jahren autofahren 2 mandate hatte
ich verhalte mich in meiner umgebung immer so wie ich es selbst von mir und anderen erwarte, sprich ich würde nie zu schnell fahren weil ich damit andere gefährde
es gibt also leute die rechtschaffen sind, mehr als sie glauben, was antworten sie diesen
und ich versteh ihr angeführtes beispiel nicht was mindert den tatbestand eines ladendiebstahls 25 jahre danach, wer ersetzt den opfern ihren schaden(der job dahin?, wegen eines einmaligen diebstahl bekommt man eine geldstrafe, malen sie nicht den teufel an die wand)
sie sehen hier nur den täter, denken sie einmal an die geschädigten
übrigens sie haben hier verwaltungsübertretungen aufgezählt, dies entspricht nicht der thematik, die bei verjährung gemeint ist
sie sprechen von horizont und beleidgen gleichzeitig meine intelligenz,
indem sie hier hundstrümmerl aufzählen
ich für meinen teil übernehm lieber verantwortung, falls ich tatsächlich mal eine fehlleistung gemacht habe und lebe nicht mit einer lüge weiter. sie haben aber diesbezüglich recht für manche übersteigt es ihren horizont ihren mann(frau) zu stehen
 
weil gestaffelt nach intensität der tat einmal schluss mit dem zur rechenschaftziehen sein muss, dies vorallem auch im sinne einer resozialisierung. besonders schwere straftaten verjähren ja eh nicht.

:daumen: ausserdem mangelt es ja sowieso am personal
 

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