Strafrecht: Verjährung

ich bin der meinung das es sowieso keine verjährung gibt. sie dürfen es offi.nicht verwenden. also quasi "aussprechen".
Sehen tut es jeder Richter daher wird er es auch im Hinterkopf haben.

ein Beispiel selber erlebt:

18 jahre alt, 1 Promille, FS Entzug. 4 wochen

27 Jahre alt, ein knappes Promille, 10 Monate Entzug + Nachschulung.

Fragte ich die Psychologin warum ich 10 monate habe und die anderen da mit 1,8 promille nur 3 monate.

Zitat: na das ist aber schon seltsam denn nach 5 jahren verjährt die tat"


hahahahahhahahahahhah ...............

soviel zu dem thema
 
.... ob eine antiautoritäre wegweisung die richtige ist, sei dahin gestellt
ich für meinen teil halte es wichtig grenzen auf zuzeigen und meinem nachwuchs eine stabile moralischen grundwertigkeit mit zugeben
Obwohl es mit dem ursprünglichen Thema nicht mehr viel zu tun hat, möchte ich das nicht unwidersprochen stehen lassen.

Es steht wohl außer Frage, dass sowohl eine Erziehung auf autoritärer Grundlage, als auch die sogenannte antiautoritäre Erziehung, durchaus in der Lage sind, moralische Grundwerte genau so zu vermitteln, wie auch das Einhalten von Grenzen. Das ist meines Erachtens nicht eine Frage des Erziehungssystems, sondern der weitergegebenen Werte.

Nach den Informationen, welche mir vorliegen, bedeutet antiautoritär in Zusammenhang mit Erziehung ja nicht, dass Grenzen nicht aufgezeigt oder moralische Grundwerte nicht vermittelt werden, sondern nur, dass man bei der Wahl der Erziehungsmittel im Interesse des zu erziehenden Kindes auf Gewalt verzichtet.

Das finde ich schon deshalb nicht falsch, weil es auch zu Zeiten der betont autoritären Erziehung jede Menge Mörder, Diebe, Vergewaltiger, Ehrabschneider, Betrüger usw. gegeben hat, eine autoritäre Erziehung demnach keine Garantie bietet, dass aus ihr "bessere" Menschen hervorgehen.
 
Für mich wärs der Untergang meiner erzieherischen Vorstellungen wenn eins meiner Kinder Angst vor meinen Strafen hätte! Heilsame Strafen, na serwas.

Ich strafe Dich damit Du heilst, mir krempelts gerade die Fußnägel hoch.

wieso haben ihre kinder,angst vor strafen, irgend etwas haben sie falsch verstanden
strafe impliziert doch nicht angst
strafe is das resultat einer verfehlung
bitte sehen sie nicht strafe als körperliche züchtigung oder dergleichen, ihr kind kommt zu spät nach hause, als resultat(strafe) darf sie zb 2 tage nicht fort
wenn sie das ein paarmal praktizieren kommt ihr kind vielleicht mal punktlich nach hause sowas nennt sich dann heilsam im sinne von tue ich das erwartet mich dies
 
wenn sie das ein paarmal praktizieren kommt ihr kind vielleicht mal punktlich nach hause sowas nennt sich dann heilsam im sinne von tue ich das erwartet mich dies

Wieso stellt's mir immer die Haare auf, wenn du "heilsam" sagst ...
 
Wir sollten nicht in allgemeine Debatten über die Ungerechtigkeit der Welt abgleiten und darüber, dass es sich die Großkopferten immer richten können. Das können sie (sofern sie es können) mit oder ohne Verjährung.

Verjährung von Straftaten ist keine Errungenschaft unseres liberalen Strafrechts, sondern hat eine Tradition, die weit zurückreicht. Verjährung hat es immer schon gegeben. Und auch die Frage ist nicht neu: Warum eigentlich?

Angenommen es gäbe den § 57 StGB nicht. Würden wir Bedarf sehen ihn einzuführen? Mit welchen Gründen?

Dagegen spricht zuerst einmal, dass es die präventive Wirkung der Strafandrohung untergräbt, wenn man dem potenziellen Täter in Aussicht stellt straffrei zu bleiben, wenn er sich lange genug nicht erwischen lässt. Allerdings sind die Verjährungsfristen doch so hoch, dass man davon ausgehen kann, dass die allermeisten, die innerhalb der Verjährungsfrist nicht erwischt werden, sowieso nicht mehr erwischt würden.
Das könnte auch ein pragmatischer Grund für die Verjährung sein: Man kann einen Schlussstrich ziehen unter Fälle, die nicht innerhalb einer gewissen Zeit geklärt werden konnten. Man wird dadurch einfach Altlasten los, bei denen die Aussicht auf Aufklärung ohnehin schon gering ist, und kann sich auf aktuelle Straftaten konzentrieren.
Ein Aspekt wird sein, dass eine Strafe als gerecht und sinnvoll empfunden wird, wenn zwischen Tat und Strafe ein gewisser zeitlicher Zusammenhang besteht. Es wird einfach als komisch empfunden, wenn die Strafe nicht unmittelbar auf die Tat sondern erst irgendwann in ferner Zukunft folgt, wenn die Tat emotional historisiert ist, also die Erinnerung an die Tat und die emotionale Betroffenheit längst verblasst sind.
Ein praktischer Grund ist, dass mit größerer zeitlicher Distanz die Rekonstruktion des Tathergangs und damit die Beweisbarkeit der Tat schwieriger wird. Zeugen erinnern sich schlechter, Beweisstücke sind nicht mehr auffindbar, Behauptungen der Anklage oder Verteidigung darüber, wie Sachverhalte damals waren, sind nicht mehr überprüfbar etc. Das ist auch ein Argument gegen den Aufschub der Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen: In den meisten Fällen wird dann Aussage gegen Aussage stehen und der tatsächliche Sachverhalt nicht mehr aufzuklären sein und davon hat auch niemand etwas.
Ein weiteres ist das Resozialisierungsargument. Wenn jemand einmal etwas anstellt und dann nicht mehr, wer hat dann etwas davon, wenn das irgendwann noch einmal ausgegraben und damit eine bürgerliche Existenz gefährdet wird? Wer hat etwas davon, wenn ein Familienvater in den Knast muss, weil er irgendwann in seiner Jugend einmal etwas angestellt hat?
 
Obwohl es mit dem ursprünglichen Thema nicht mehr viel zu tun hat, möchte ich das nicht unwidersprochen stehen lassen.

Es steht wohl außer Frage, dass sowohl eine Erziehung auf autoritärer Grundlage, als auch die sogenannte antiautoritäre Erziehung, durchaus in der Lage sind, moralische Grundwerte genau so zu vermitteln, wie auch das Einhalten von Grenzen. Das ist meines Erachtens nicht eine Frage des Erziehungssystems, sondern der weitergegebenen Werte.

Nach den Informationen, welche mir vorliegen, bedeutet antiautoritär in Zusammenhang mit Erziehung ja nicht, dass Grenzen nicht aufgezeigt oder moralische Grundwerte nicht vermittelt werden, sondern nur, dass man bei der Wahl der Erziehungsmittel im Interesse des zu erziehenden Kindes auf Gewalt verzichtet.

Das finde ich schon deshalb nicht falsch, weil es auch zu Zeiten der betont autoritären Erziehung jede Menge Mörder, Diebe, Vergewaltiger, Ehrabschneider, Betrüger usw. gegeben hat, eine autoritäre Erziehung demnach keine Garantie bietet, dass aus ihr "bessere" Menschen hervorgehen.
sind wir uns einig, daß vermutlich ein mittelding aus beiden ein guter weg ist, erziehung umfasst ja auch das soziale umfeld oder andere einflüsse
die schulwahl , wo wohnt man , soviele einwirkungen , es ist ungemein schwer auf alles zu achten, natürlich haben sie recht, werte sind das oberste gebot und gewaltverzicht ist sowieso eine selbstverständlichkeit
 
Wieso stellt's mir immer die Haare auf, wenn du "heilsam" sagst ...

liegt es daran, das die wenigen sich gerne gegen die decke recken oder liegt es daran das sie mit dem deutschen wort heilsam,
sachen ableiten, die wohl nur ihrer phantasie entspringen
möglichweise haben sie aber auch ein rauhhaarpullover an und sind elektrisch aufgeladen
 
liegt es daran, das die wenigen sich gerne gegen die decke recken oder liegt es daran das sie mit dem deutschen wort heilsam,
sachen ableiten, die wohl nur ihrer phantasie entspringen
möglichweise haben sie aber auch ein rauhhaarpullover an und sind elektrisch aufgeladen

daran kann's net liegen, da ich nie pullis trage. bevorzuge zipjacken.
nein, ich leite gar nichts ab. ich mag das wort trotzdem nicht :cool:


wie wärs wenn du mal die höflichkeitsform groß schreibst? da krieg ich augenkrebs :oops: und bitte: punkte verwenden.
 
Im Detail sind Verjährungsfristen und Strafmaße für bestimmte Delikte immer wieder diskutierbar. Kindesmissbrauch sähe ich als typischen Fall für eine Neubewertung, die öffentliche Meinung hierzu hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt.

Ja, kommt mir irgendwie auch so vor....Wie gesagt, durchgedacht hab ich mir das nicht. Ich weiß auch nicht, ob es mir helfen würden, wenn mich jemand vor über 30 Jahren sexuell missbraucht hätte und heute eingesperrt werden würde.

Durch die aktuelle Missbrauchsdebatte reden - zum Glück - immer mehr Opfer. Und seltsamerweise sind sich die, die ich kenne, in ihrer Unterschiedlichkeit einig, dass sie ihre Täter (auch) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wissen wollen würden.


Wer hat etwas davon, wenn ein Familienvater in den Knast muss, weil er irgendwann in seiner Jugend einmal etwas angestellt hat?

Wenn es sich um ein Verbrechen an einem anderen Menschen handelte, dann hat vielleicht das Opfer etwas davon.

Ansonsten toller Beitrag :daumen:
 
Ja, kommt mir irgendwie auch so vor....Wie gesagt, durchgedacht hab ich mir das nicht. Ich weiß auch nicht, ob es mir helfen würden, wenn mich jemand vor über 30 Jahren sexuell missbraucht hätte und heute eingesperrt werden würde.

wenn du 30jahre danach immernoch damit zu kämpfen hättest, mit 100%iger sicherheit.aber klar beantworten könntest dass nur , wenn es dir passiert wäre. ich glaube da simma einer meinung, dass sowas niemandem widerfahren darf, schon gar nicht aber sowas von überhaupt nicht als kind. was sich momentan in den medien abspielt in sachen kinderschändung ist doch nicht mehr normal. und was passiert so einem pfaffen nach 40jahren??? nix, weils verjährt ist. der beichtet, mal locker 3 vater unser mit an liter messwein, tritt aus seinem amt zurück und dass gewissen ist reiner als a aufbereitetes klärwasser. mir persönlich absolut unverständlich warum sowas verjähren kann oder der gesetzgeber nur max. 3jahre vorsieht. minimum lebenslänglich in an russischen steinbruch mit vorausgegangener sterilisation, errektionsunterbindung und sicherheitsverwahrung. und ka wort vonwegen menschenrechte für solche niedrigen elemente :mad:
 
minimum lebenslänglich in an russischen steinbruch mit vorausgegangener sterilisation, errektionsunterbindung und sicherheitsverwahrung. und ka wort vonwegen menschenrechte für solche niedrigen elemente :mad:

Da bin ich aber froh, dass du nicht unsere Gesetze machst.
 
:)

ich hab gestern im ORF gehört, die verjährungsfrist kann bis zu 20 jahren sein, weils erst so spät zu laufen anfängt....also erst nach dem erwachsenwerden....des opfers....

die selbsternannten justizrambos....sollten genau recherchieren...:roll:

:winke:
 
:)

ich hab gestern im ORF gehört, die verjährungsfrist kann bis zu 20 jahren sein, weils erst so spät zu laufen anfängt....also erst nach dem erwachsenwerden....des opfers....

die selbsternannten justizrambos....sollten genau recherchieren...:roll:

:winke:

im aktuellenfall reden wir von 40jahren :roll: ausserdem betrifft dass den schweren kindesmissbrauch
 
und was passiert so einem pfaffen nach 40jahren??? nix, weils verjährt ist.
Gegenfrage: was passiert einem Friseur nach 40 Jahren? Und was einem Lehrer, einem Bankkaufmann, einem Apotheker oder einem Gemischtwarenhändler? Auch nix, weil's auch verjährt ist.

der beichtet, mal locker 3 vater unser mit an liter messwein, tritt aus seinem amt zurück und dass gewissen ist reiner als a aufbereitetes klärwasser.
Nau, würde ich jetzt nicht so sehen. Denn auch mit Verjährung und ohne Gerichtsurteil hat die Kirche eine Möglichkeit, welche der Staat beim Friseur usw. nicht hat: sie kann dafür sorgen, dass der betroffene Priester sein Leben lang nicht mehr mit Kindern in Berührung kommt.
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass sie das in ihrem eigenen Interesse auch tut.

Und obwohl mir schon klar ist, dass man an einen Priester höhere Anforderungen stellt, und ohne Zweifel auch stellen sollte, halte ich es dennoch für unsinnig, es immer so darzustellen, als sei der Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen eine Erfindung der Kirche. Man vergisst leicht, dass Missbrauch im Rahmen der Kirche meist auf den Titelseiten der Zeitungen zu finden ist, während der außerhalb der Kirche stattfindende Missbrauch - mangels Interesse - irgendwo ab Seite 7 zu finden ist, wenn überhaupt.

Davon abgesehen bin ich aber auch der Meinung, dass es gerade im Falle des Kindesmissbrauchs angebracht wäre, die Verjährungsfristen deutlich anzuheben. Beim Strafausmaß könnte es übrigens auch nicht schaden.
 
ja...da läufts bis das opfer 48 is...laut ORF..von gestern..:winke:
also auch mehr als 3 jahre

ich hab jez dass hier gefunden:

Der Missbrauch endet meist, wenn das Opfer 13 oder 14 Jahre alt ist. Kommt der Entschluss, den Täter anzuzeigen, sind meist fünf bis zehn Jahre verstrichen – nach herkömmlichen Verjährungsfristen ist das für eine Strafverfolgung zu spät. Beim Sexualstrafrecht, bei dem es um Kinder als Opfer geht, macht das Gesetz eine Ausnahme: Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn das Opfer 18 ist. Egal in welchem Alter das Kind sexuell missbraucht wurde (§ 206 StGB), die Tat verjährt erst, wenn das Opfer 28 Jahre alt ist. Bei Folgeschäden wie schweren Verletzungen oder Schwangerschaft tritt die Verjährung der Tat erst ein, wenn das Opfer 38 ist. Wenn es zu harmloseren sexuellen Berührungen kommt, sich der Täter an einer(m) Behinderten vergeht, ein Autoritätsverhältnis ausnützt oder Kuppelei betreibt, verjährt die Tat, sobald das Opfer 23 Jahre alt ist.Nach § 212 StGB („Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses“) droht das Gesetz mit Haft bis zu drei Jahren, wenn Eltern, Adoptiv- oder Stiefeltern, Erzieher, Lehrer, Beamte, Ärzte, klinische Psychologen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten oder Aufsichtspersonen oder Ähnliche Minderjährige zu sexuellen Handlungen verleiten, die ihnen anvertraut sind. Minderjährig sind Jugendliche unter 18 Jahren.
Gegenfrage: was passiert einem Friseur nach 40 Jahren? Und was einem Lehrer, einem Bankkaufmann, einem Apotheker oder einem Gemischtwarenhändler? Auch nix, weil's auch verjährt ist.


Nau, würde ich jetzt nicht so sehen. Denn auch mit Verjährung und ohne Gerichtsurteil hat die Kirche eine Möglichkeit, welche der Staat beim Friseur usw. nicht hat: sie kann dafür sorgen, dass der betroffene Priester sein Leben lang nicht mehr mit Kindern in Berührung kommt.
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass sie das in ihrem eigenen Interesse auch tut.

Und obwohl mir schon klar ist, dass man an einen Priester höhere Anforderungen stellt, und ohne Zweifel auch stellen sollte, halte ich es dennoch für unsinnig, es immer so darzustellen, als sei der Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen eine Erfindung der Kirche. Man vergisst leicht, dass Missbrauch im Rahmen der Kirche meist auf den Titelseiten der Zeitungen zu finden ist, während der außerhalb der Kirche stattfindende Missbrauch - mangels Interesse - irgendwo ab Seite 7 zu finden ist, wenn überhaupt.

Davon abgesehen bin ich aber auch der Meinung, dass es gerade im Falle des Kindesmissbrauchs angebracht wäre, die Verjährungsfristen deutlich anzuheben. Beim Strafausmaß könnte es übrigens auch nicht schaden.

geb ich dir absolut recht. nur war es in aktuellen fall leider :oops: kein frisör oder bankkaufmann, sondern einer, und dass ist dass schlimmste überhaupt, der eigentlich dass komplette gegenteil verkörpern soll(te). ich outete mich schon öfter als kein freund dieser spezies, was die momentanen ereignisse mir wieder deutlich vor augen halten, ned zu unrecht. und dass ist meiner meinung nach nur die spitze eines weltweiten eisberges. generell ist zusagen, dass es in fällen des kindesmissbrauchs ein deutlich und eklatant empfindlicheres strafausmass geben muss!! sowie uneingeschränkte verjährunhsfristen :daumen:
 
Da bin ich aber froh, dass du nicht unsere Gesetze machst.

:daumen:

Kindesmissbrauch ist natürlich ganz was Schlimmes. Aber auch ein Wegfall der Verjährungsfristen würde das Problem Kindesmissbrauch nicht aus der Welt schaffen. Viel wichtiger wäre es, sich Gedanken zu machen, wie man Kindesmissbrauch verhindert.

Und auch wenn die derzeitigen Fälle überwiegend Einrichtungen der Kirche betreffen, der zuletzt in Deutschland genannte Fall betraf eine nicht kirchliche Eliteschule. Und leider kommt Kindesmissbrauch (im wahrsten Sinne des Wortes) auch in den besten Familien vor.

Zuletzt noch eine Anmerkung zur "political correctness" ..... auch das gehässige Zitieren des Wortes Pfaffe sollte besser unterbleiben. Und nein, ich gehe nicht jeden Sonntag in die Kirche.
 
Nau, würde ich jetzt nicht so sehen. Denn auch mit Verjährung und ohne Gerichtsurteil hat die Kirche eine Möglichkeit, welche der Staat beim Friseur usw. nicht hat: sie kann dafür sorgen, dass der betroffene Priester sein Leben lang nicht mehr mit Kindern in Berührung kommt.

Aber eben auch nur innerhalb der Kirchenradien. Führt zumeist zum Austritt.
 

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