gewisse gesetze gelten schon universell,
Nein, und die hier aufgezählten erst recht nicht.
füge anderen kein leid zu
Damit wäre Strafe wohl ausgeschlossen, ebenso wie manche medizinische Behandlung und militärische Auseinandersetzungen.
Streng genommen ist dieses Gebot unerfüllbar, da Situationen denkbar sind, in denen man wahlweise einer Person(engruppe) Leid zufügen muss um eine andere zu schützen.
übe respekt sowie du es dir selber zugedeihen möchtest etc
Gilt auch nicht universell, da es durchaus asymmetrische Hierarchien wie Klerus, Monarchie, Oligarchie, Diktatur usw. gibt, die anderes einfordern.
interpretation der moral mögen subjetiv sein, richtlinien dürften allgemeingültigkeit haben
Allgemeingültigkeit nicht. Das ist bei näherer Betrachtung der verschiedenen politischen Strukturen und Weltreligionen auch nur schwer denkbar. Innerhalb eines vergleichbaren Systems kann man Grundpfeiler definieren, wie sie zB die Menschenrechtscharta der UNO oder die europäische Menschenrechtskonvention darstellen.
natürlich hat der geschädigte nichts von bestrafung des jeweiligen täters, aber ich versuchte eingangs schon zuerklären, daß es um den schutz der gesellschaft geht, umgeht man mit vergebung diesen mechanismus nicht?
Welche unmittelbare Gefahr geht von einem 80jährigen aus, der mit 20 ein Auto gestohlen hat und sich danach in die Gesellschaft reintegriert hat? Wovor muss diese geschützt werden?
in der realität ist doch so, daß sich privilegierte und eliten eher richten,
es entsteht ein ungleichgewicht
begnadigt man den sünder, gibt man ihm die möglichkeit der wiedergutmachung durch schnödes geld, hat das doch eine negative signalwirkung auf andere
ist das im sinne einer funktionieren gesellschaft?
Das also ist des Pudels Kern. Du unterstellst einer "herrschenden Kaste", dass sie gleicher als der Rest ist und es sich richten kann und das willst du dadurch ändern, dass du alle potentiellen Schlupflöcher dicht machst. Damit schießt du aber wohl über das Ziel hinaus. Abgesehen davon unterstellst du dieser Personengruppe ja wiederum, dass sie sich ausserhalb der Gesetze bewegen und sich nicht gebührlich verantworten. Mit einer Änderung der Gesetze bewirkst du dort aber offenkundig nichts.
sie können mit mir gerne über strafrahmen diskutieren, ich persönlicher empfinde es förderlicher wenn jemand sozialstunden statt dummdreisten knastaufenthalt bekommt, so gibt der reusame dem kollektiv etwas zurück und jedem ist gedient
Wiedergutmachung, ja, dafür bin ich in bestimmten Fällen auch und das ist auch Praxis. Das gibt es schon.
"strafe" sollte auch einen pädagogischen zweck erfüllen, verjährung hindert den täter an dieser gesellschaftlichen verpflichtung
Der Satz ist schief. Welche pädagogische Aufgabe soll der Täter durch Erhalt einer Strafe an der Gesellchaft leisten?
Der Täter selbst wird durch Strafe wohl pädagogisch nicht in gewünschter Weise manipuliert. Strafe führt selten zu Einsicht. Ein resozialisierter Täter, dem seine Verantwortung nach einiger Zeit nachgelassen wird, ist wohl eher gut gesinnt als einer, der mangels Verjährung auf ewig das Damoklesschwert der Strafe über sich hat.