Straßenstrich Strassenstrich - Polizei

@raser-----Anstiftung auf Anbahnhung? :fragezeichen:
Spielen in Stuwer seit Monaten mit "Anzeige nach Hause".[/QUOTE]

was ist anstiftung auf anbahnung???
 
Auch die Friedhöfe sind Schutzobjekte in Wien.
Ja, aber in den Schutzbereichen nach § 4 Wiener ProstG ist nur die Anbahnung der Prostitution verboten, nicht die Ausübung. Die Ausübung der Prostitution ist nur in Räumen von Gebäuden (ausgenommen Hausbesuch) verboten, wenn sie in Schutzbereichen nach § 4 liegen. (§ 5)
Das heißt, wenn die Anbahnung der Prostitution zum Beispiel in der Linzer Straße erfolgt, wo das erlaubt ist, kann die Ausübung auch in einem Auto bei einem Friedhof erfolgen. Hier könnte die Polizei evtl. eine Anstandsverletzung nach dem Landes-Sicherheitsgesetz sehen.
 
Ich meine damit Anstiftung zur Anbahnung der Prostitution.

Auch die Friedhöfe sind Schutzobjekte in Wien.

Na und was glaubst warum die dort stehen.....warten die darauf dass jemand kommt der sie zu einer anbahnung anstiftet.....und wenn sie niemand anstiftet, was ist dann???... dann versuchen die keine anbahnung??...die stehn ja dort mit der vollen absicht geld zu verdienen, die brauchst nimmer anstiften sondern die versuchen ja dich anzubahnen,oder??
und wenn ich mich anbahnen lasse hab noch lange nicht ich angebahnt...also mit so einer anzeige hättens mit mir sehr viel arbeit, glaub mir....wei der brief nachhause ist mir wurscht und meine rechtsschutzversicherung kriegt lustige arbeit!:haha:
 
Na und was glaubst warum die dort stehen.....warten die darauf dass jemand kommt der sie zu einer anbahnung anstiftet.....und wenn sie niemand anstiftet, was ist dann??..................
to privat6
..auch wenn ich deinen ausführungen bezüglich, dass diese vorgehensweise sehr fraglich ist, recht gebe, vermute ich, dass die von PX-pert angesprochenen 21Euro bussgeld bzw anzeige (den tatsächlichen grund hat uns PX-pert ja nicht gesagt), eher in richtung anstandsverletzung oder so geht?

..diese "Anstiftung zur Anbahnung der Prostitution" gibt es nebenbei ja nicht!
Die sozusagen neue masche die mitunter von der exekutive eingesetzt wird, nennt sich "Anstiftung und Beihilfe zu einer Verwaltungsübertretung".
..meines derzeitigen wissen, erfolgt eine diesbezügliche anzeige gegen freier nur dann, bzw wenn überhaupt, wenn von der prostituirten, die anbahnung, oder ausübung der protitution, illegal bzw in verbotener weise erfolgt. Also ein verwaltungsübertetung vorliegt. :cool:
 
erfolgt eine diesbezügliche anzeige gegen freier nur dann, bzw wenn überhaupt, wenn von der prostituirten, die anbahnung, oder ausübung der protitution, illegal bzw in verbotener weise erfolgt. Also ein verwaltungsübertetung vorliegt. :cool:[/QUOTE]

to badwolf....
na und so ist es....ich brauch die weder anbahnen noch zu etwas anstiften....die steht aus dem grund dort um prostitution auszuüben, ob legal oder nicht, ob sie dazu berechtigt ist oder nicht, ob sie in einer verbotszone steht oder nicht, ob sie mich in der kirche anbahnt oder im riesenradl, ihr problem und risiko...sie möchte geld verdienen....und hat letzlich mich angebahnt!
 
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