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Gast
(Gelöschter Account)
Das ist wie in Russland oder. Ein Wahnsinn. Unglaublich.
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Sie müssen dir nichts beweisen, sondern das Gegenteil ist der Fall: Sobald ein Polizist dein Verhalten als Anbahnung wahrnimmt, kann er dir eine Strafverfügung ausstellen - und dann musst DU beweisen, dass du dort nur nach dem Weg gefragt hast.Andererseits würde mich interessieren, wenn man sich wirklich zur Wehr setzt und diese 360 Euro anfechtet, wie sie es dir beweisen wollen, dass du NICHT nach dem Weg gefragt hast, um thundernights' Beispiel zu zitieren. Ich bin mir sicher ein guter Jurist fände da einige Schlupflöcher...
Letzte Zeit was los? Paar Mädels noch immer dort? Ich fahre heute abend paar runden ...
ca. 20:20 Vogelweider/Gnigler.... Großaufgebot Polizei+Magistrat.... wird a teure Nacht werden
also ich verstehs echt nicht warum die in sbg so ein theater wegen den sw`s machen ?
ich war um 20:15 auf der VW unterwegs, hab aber weder SW's noch Polizeischlampen gesehen.