uber, airbnb und co.

uber oder taxi

  • uber

    Stimmen: 19 32,2%
  • taxi

    Stimmen: 40 67,8%

  • Umfrageteilnehmer
    59
Hi,

Wieso sollte dies so sein? Zwei Ex-Kollegen von mir sind täglich zusammen von der tschechischen Grenze mit dem Auto nach Wien gependelt. Die haben von Monat zu Monat das Auto gewechselt und die gesamten Spritkosten durch zwei geteilt. Probleme mit der Finanz hatten sie deswegen aber nicht, als der eine bis aufs Höschen kontrolliert worden ist.

ja, wenn sie alterierend fahren, kein Problem. Wenn immer der eine fährt und der andere Zahlt ist es gewerblich.


Du musst halt die echten Spritkosten und keine Fantasiebeträge verlangen.

Irrtum! Du verwechselst Gewinnerzielungsabsicht (die liegt da nicht vor) mit Einkommenserzielungsabsicht!

Damit Du in Österreich (und teils auch in Deutschland und der Schweiz) gewerblich bist, reicht es, dass Du versuchst, ein Einkommen zu lukrieren, auch wenn Du Verluste machst!

Wenn Du also z.B. für Freunde DVDs kopierst, und Du lässt Dir den Leerdatenträger bezahlen oder Dich auf ein Bier einladen, gilt das bereits als gewerbliches Kopieren.

Vergleiche: Wann wird meine Tätigkeit als gewerbsmäßig eingestuft?

Wenn du einmal in der Woche für deine Oma einkaufen gehst (regelmäßig) und sie dir dafür ein Taschengeld bezahlt (du verdienst damit Geld), bist du zwar gewerbsmäßig tätig ....

Du wirst - das steht da auch - wohl weder mit der Gewerbeaufsicht noch mit der Finanz Probleme bekommen, jedenfalls solange das Taschengeld nicht diverse Zuverdienstgrenzen, SV Regelungen, AMS etc,, übersteigt. Wohl kann es aber sein, dass wenn Du am Weg stürzt, die SV, wenn sie davon Wind bekäme, sagt, Du hättest einen gewerblicher Versicherung oder so abschließen müssen, weil das kein Freizeitunfall war.

Das wird nicht passieren, die werden nicht draufkommen, aber es ist nunmal eine gewerbsmäßige Tätigkeit.

LG Tom
 
Es sind aber schon absurde Urteile gefällt worden
In diesen relativ leicht verständlichen Sphären des Rechts nur für Personen, die sich damit nicht auskennen.
ja, wenn sie alterierend fahren, kein Problem. Wenn immer der eine fährt und der andere Zahlt ist es gewerblich.
Weißt du was dein Problem mit dem rechtlichen ist? Du liest etwas, interpretierst es und glaubst danach, auf den heiligen Gral der Rechtsauslegung gekommen zu sein. Vergleichend dazu deine Ansicht, einen Rechtsanspruch auf den Besuch von öffentlich ausgeschriebenen Stammis zu haben (still LOL).

Irrtum! Du verwechselst Gewinnerzielungsabsicht (die liegt da nicht vor) mit Einkommenserzielungsabsicht!

Damit Du in Österreich (und teils auch in Deutschland und der Schweiz) gewerblich bist, reicht es, dass Du versuchst, ein Einkommen zu lukrieren, auch wenn Du Verluste machst!

BMF - Kilometergeld
Was Sie über Fahrgemeinschaften wissen sollten | ÖAMTC

Unter dem Punkt "Kostenteilung" findest du die nötigen Informationen (deren Recherche ca 2 Sekunden gedauert haben, btw). Der Betrag des amtlichen Kilometergelds für Mitfahrer deckt nicht nur die Spritkosten, sondern auch alle anderen üblicherweise anfallenden Kosten, ab. Sofern der Mitfahrer also nicht mehr als fünf Cent pro gefahrenem Kilometer bezahlt (was auch durchaus realistisch für die Mehrkosten durch den Mehrverbrauch ist), gibt es da kein Gewerbe, keine Erwerbsabsicht oder ein anderes Hirngespinst, egal wie man es dreht und wendet.
 
Hi,

Weißt du was dein Problem mit dem rechtlichen ist?

ja, dass ich mich immer noch hinstelle und mit dummen uninformierten Menschen wie Dir diskutiere. War schon vor 20 Jahren im Forum der Richtervereinigung so.


Du liest etwas, interpretierst es und glaubst danach, auf den heiligen Gral der Rechtsauslegung gekommen zu sein. Vergleichend dazu deine Ansicht, einen Rechtsanspruch auf den Besuch von öffentlich ausgeschriebenen Stammis zu haben (still LOL).

Nur weil ich so nett bin und die Kasperln in Ruhe gelassen hab ändert das nichts am Recht.


Unter dem Punkt "Kostenteilung" findest du die nötigen Informationen (deren Recherche ca 2 Sekunden gedauert haben, btw).

Dir ist immer noch nicht klar, wie Gesetze funktionieren! ;)

Die Frage ist halt, warum Du Dich trotzdem berufen fühlst, über Dinge von denen Du keine Ahnung hast zu schrieben?


Der Betrag des amtlichen Kilometergelds für Mitfahrer deckt nicht nur die Spritkosten, sondern auch alle anderen üblicherweise anfallenden Kosten, ab.

Schwachsinn! Aber es ist interessant, dass Du die Funktion des amtlichen Kilometergeldes nicht kennst und nicht denkst. Nur mal als Denkansatz: Eine Mini und ein Ferrari, glaubst echt, dass mit 5 Cent pro Kilometer in beiden Fällen alle anfallenden Kosten aliquot abgegolten sind? :D

Das amtliche Kilometergeld ist ein Betrag, den man steuerfrei als Zusatzeinkommen bei Nutzung privater Fahrzeuge vom Dienstgeber bekommen kann. Amtliches Kilometergeld 2020 in Österreich – Höhe & Voraussetzungen

Mit tatsächlichen Kosten hat das nichts zu tun.

Und der ÖAMTC meint nur, dass man theoretisch nicht als gewerblich gilt, wenn man nicht mehr nimmt, bei einer Fahrgemeinschaft. Wie oft der ÖAMTC irrt zeigen aber die vielen Prozesse, die er verliert.


Sofern der Mitfahrer also nicht mehr als fünf Cent pro gefahrenem Kilometer bezahlt (was auch durchaus realistisch für die Mehrkosten durch den Mehrverbrauch ist), gibt es da kein Gewerbe, keine Erwerbsabsicht oder ein anderes Hirngespinst, egal wie man es dreht und wendet.

Du stellst Dich ja eh selbst bloß, lass mich Dich also nur zum Nachdenken anregen:

Überleg: Du, mit sagen wir 140 Kilo Lebendgewicht, und eine zarte kleine Frau mit 40 Kilo, beide verursacht ihr 5 Cent Mehrverbrauch pro 100km? Ich rege den Konsum folgenden Artikels an: Mehrgewicht und Spritverbrauch - derStandard.at

Daraus:

Unter realitätsnäheren Bedingungen rechnet man mit 0,2 bis 0,35 Liter Mehrverbrauch je 100 kg und 100 km.

Auf nähere Details will ich nicht eingehen, nur, dass man annehmen muss, dass Du 0,2 bis 0,35 Liter mehr pro 100km an Verbrauch verursachst als die 40 Kilo Frau. Derzeit zahlt man pro Liter Diese um die 1,57, und Benzin um die 1,6 Euro. Unter "realitätsnahen Bedingungen" (siehe oben) verursachst Du zwischen 31,4 Cent und 56 Cent Mehrverbrauch als die 40 Kilo Frau!

Deine 5 Cent pro Kilometer sind 5 Euro pro 100 Kilometer. Wie sieht es aus mit "was auch durchaus realistisch für die Mehrkosten durch den Mehrverbrauch ist"?


Als Rechenbeispiel: jemand wohnt in Niederösterreich und nimmt täglich 4 Leute mit, 100 Kilometer nach Wien und wieder zurück. Bei "derzeit fünf Cent pro Kilometer und Mitfahrer" (OEAMTC) macht das 5 Euro pro Fahrtrichtung und Person, bei 4 Leuten also 20 Euro pro Fahrt also 40 Euro pro Tag, 200 Euro pro Woche und etwa 800 Euro im Monat oder etwa 10.000 Euro im Jahr.


Diskutier das doch mal mit einem Finanzbeamten .... :D


LG Tom
 
ja, dass ich mich immer noch hinstelle und mit dummen uninformierten Menschen wie Dir diskutiere. War schon vor 20 Jahren im Forum der Richtervereinigung so.
Ja Bubi, ich weiß schon, der große Meister hat recht, alle anderen nicht. Du würdest vermutlich sogar vor Gericht dem Richter erklären wollen, warum er unrecht hat.

Aber ich störe dich dann nicht weiter beim Recht haben.
 
könnt ma ev in Betracht ziehen, dass auch Gesetze nicht im Vorhinein a hundertprozentige Prognose erlauben, was im Einzelfall nachher rauskommt? Sonst wärn ja etliche Leut arbeitslos.
 
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