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Hi,
ja, wenn sie alterierend fahren, kein Problem. Wenn immer der eine fährt und der andere Zahlt ist es gewerblich.
Irrtum! Du verwechselst Gewinnerzielungsabsicht (die liegt da nicht vor) mit Einkommenserzielungsabsicht!
Damit Du in Österreich (und teils auch in Deutschland und der Schweiz) gewerblich bist, reicht es, dass Du versuchst, ein Einkommen zu lukrieren, auch wenn Du Verluste machst!
Wenn Du also z.B. für Freunde DVDs kopierst, und Du lässt Dir den Leerdatenträger bezahlen oder Dich auf ein Bier einladen, gilt das bereits als gewerbliches Kopieren.
Vergleiche: Wann wird meine Tätigkeit als gewerbsmäßig eingestuft?
Du wirst - das steht da auch - wohl weder mit der Gewerbeaufsicht noch mit der Finanz Probleme bekommen, jedenfalls solange das Taschengeld nicht diverse Zuverdienstgrenzen, SV Regelungen, AMS etc,, übersteigt. Wohl kann es aber sein, dass wenn Du am Weg stürzt, die SV, wenn sie davon Wind bekäme, sagt, Du hättest einen gewerblicher Versicherung oder so abschließen müssen, weil das kein Freizeitunfall war.
Das wird nicht passieren, die werden nicht draufkommen, aber es ist nunmal eine gewerbsmäßige Tätigkeit.
LG Tom
Wieso sollte dies so sein? Zwei Ex-Kollegen von mir sind täglich zusammen von der tschechischen Grenze mit dem Auto nach Wien gependelt. Die haben von Monat zu Monat das Auto gewechselt und die gesamten Spritkosten durch zwei geteilt. Probleme mit der Finanz hatten sie deswegen aber nicht, als der eine bis aufs Höschen kontrolliert worden ist.
ja, wenn sie alterierend fahren, kein Problem. Wenn immer der eine fährt und der andere Zahlt ist es gewerblich.
Du musst halt die echten Spritkosten und keine Fantasiebeträge verlangen.
Irrtum! Du verwechselst Gewinnerzielungsabsicht (die liegt da nicht vor) mit Einkommenserzielungsabsicht!
Damit Du in Österreich (und teils auch in Deutschland und der Schweiz) gewerblich bist, reicht es, dass Du versuchst, ein Einkommen zu lukrieren, auch wenn Du Verluste machst!
Wenn Du also z.B. für Freunde DVDs kopierst, und Du lässt Dir den Leerdatenträger bezahlen oder Dich auf ein Bier einladen, gilt das bereits als gewerbliches Kopieren.
Vergleiche: Wann wird meine Tätigkeit als gewerbsmäßig eingestuft?
Wenn du einmal in der Woche für deine Oma einkaufen gehst (regelmäßig) und sie dir dafür ein Taschengeld bezahlt (du verdienst damit Geld), bist du zwar gewerbsmäßig tätig ....
Du wirst - das steht da auch - wohl weder mit der Gewerbeaufsicht noch mit der Finanz Probleme bekommen, jedenfalls solange das Taschengeld nicht diverse Zuverdienstgrenzen, SV Regelungen, AMS etc,, übersteigt. Wohl kann es aber sein, dass wenn Du am Weg stürzt, die SV, wenn sie davon Wind bekäme, sagt, Du hättest einen gewerblicher Versicherung oder so abschließen müssen, weil das kein Freizeitunfall war.
Das wird nicht passieren, die werden nicht draufkommen, aber es ist nunmal eine gewerbsmäßige Tätigkeit.
LG Tom