Dienstleistungen Diverses Videoüberwachung bei Sexeinrichtungen !!!

Man stelle sich nur folgende Situation vor:
Eine in einer Beziehung (Ehe, Partnerschaft,...) lebende Kundschaft wird in einer Sexeinrichtung überfallen und ausgeraubt. Diese Kundschaft hätte dann sehr großen Erklärungsbedarf bei der Partnerin bzw. Partner. Vermutlich würde aufgrund dieser Situation die Beziehung beendet werden.

sorry, aber du hast soeben ein perfektes beispiel für ausgleichende gerechtigkeit geliefert!

lg peter
 
nicht nur fast, sie ist aus dem Gesetz herauskopiert :cool: ned mal das siehst Du :haha:

werden ja nicht, lies Dir das Gesetz einfach bis zu Ende durch, soll ich es Dir verlinken ? :mrgreen:


Liebe Manon1!


Vielen herzlichen Dank für Deine Nachricht. Ehrlich gesagt habe ich mir auch nichts anderes erwartet von einer sehr selbstbewussten Frau.

1) Wenn man Gesetzte kopiert sollte man schon achten auf die korrekte Kennzeichnung dieser; man lernt ja die korrekte Kennzeichnung bereits in höher bildende Schulen.

2) Wenn man mit Kodifikation arbeitet sollte man schon die Zusammenhänge erkennen und auch keine Gesetzestexte überlesen und außer acht lassen.

Der hier bei Videoüberwachung von Sexeinrichtungen zutreffende Gesetzestext lautet:
Zitat: § 50a Abs. 5 DSG 2000 i.d.g.F Quelle: Jusline Österreich
http://www.jusline.at/50a_Allgemeines_DSG.html

" (5) Mit einer Videoüberwachung nach Abs. 4 dürfen nicht Ereignisse an Orten festgestellt werden, die zum höchstpersönlichen Lebensbereich eines Betroffenen zählen. Weiters ist die Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten untersagt. "


falsch, ist völlig legal, macht fast jedes zweite Geschäft so, nicht nur Bordelle oder Nachtclubs.

Liebe Manon1!

Du verwechselst hier wieder mal Äpfel mit Birnen.
Bordelle oder Nachtclubs können sicher nicht mit Tankstellen, Sexvideoshops, Kaufhäusern, usw. verglichen werden. Bei den letzteren Dreien kann etwas gestohlen werden; also man nimmt es mit ohne zu bezahlen. Bei Bordelle oder Nachtclubs ist diese Möglichkeit aber nicht gegeben; naja vielleicht nimmt man eine Geschlechtskrankheit mit ohne zu bezahlen. Man wird doch wohl kaum Dir deine Vertragspartnerin/nen stehlen.;):roll::mrgreen:


Liebe Grüße
Peter
 
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