Dienstleistungen Diverses Videoüberwachung bei Sexeinrichtungen !!!

Na was sind jetzt die Mädels (Damen, SW´s). Ich will doch wohl meinen Selbständige und hoffentlich selbstbestimmende
ja, und alle, ausser im LH, rechnen ihre Umsätze mit dem Betreiber ab.

2) Wenn der Betreiber die Location per Video überwacht ( egal ob zeitnahe Aufnahme oder gespeicherte Aufnahme) beobachtet der Betreiber auch die Kundschaft und die Damen was aber im Datenschutzgesetz nicht erlaubt und verboten ist.
falsch, ist völlig legal, macht fast jedes zweite Geschäft so, nicht nur Bordelle oder Nachtclubs.

Was hat damit der Betreiber mit solch einer Videoüberwachung bezüglich Abrechnung mit den einzelnen Damen innerhalb des Objektes angefangen wenn mehrere Damen im Objekt tätig sind? Rein gar nichts.
würdest gern wissen, gelle :mrgreen:
 
falsch, ist völlig legal, macht fast jedes zweite Geschäft so, nicht nur Bordelle oder Nachtclubs.


Liebe Manon1!

Deine Aussage ist völlig falsch weil diese Videoüberwachnung nicht gestattet ist. Diese Meldungen hat es immer wieder in Radio und TV gegeben das Hofer -, Lidl -,....-Personal überwacht worden ist was aber untersagt ist.
Vielleicht wollen wir auch noch Videoüberwachungen in Umkleidekabinen machen, oder vielleicht wollen wir auch noch Videoüberwachungen beim Frauenarzt machen damit die Location oder die Assistentin überwacht wird. .. Nein, wirklich nicht.


Liebe Grüße
Peter
 
Deine Aussage ist völlig falsch
träum weiter und alle anderen haben ihre Anlagen hängen, da bleiben sie auch und wenn Du noch so sehr im Kreis springst.

Diese Meldungen hat es immer wieder in Radio und TV gegeben das Hofer -, Lidl -,....-Personal überwacht worden ist was aber untersagt ist.
irgendwas verwechselst Du, aber vielleicht kommst ja noch selbst drauf.

Vielleicht wollen wir auch noch Videoüberwachungen in Umkleidekabinen machen, oder vielleicht wollen wir auch noch Videoüberwachungen beim Frauenarzt machen damit die Location oder die Assistentin überwacht wird
Mach Dich doch bitte nicht noch lächerlicher, als Du ehh schon bist, bitte.
 
Nochmal für Dich extra, die Location wird zeitnah überwacht.

Der Unterschied liegt in Videoüberwachung = Kontrolle zeitnach - dh nur für diesen Augenblick
Videoaufzeichnung = ist gesetzlich genehmigungspflichtig
 
die kameras müssen nur optimal installiert werden ... damit man auch etwas erkennen kann .
 
Videoaufzeichnung = ist gesetzlich genehmigungspflichtig
stimmt auch nicht, also hier nochmal für die Zweifler

8. Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

A. Eine Videoüberwachung ist in bestimmten Fällen von der Meldepflicht überhaupt ausgenommen:

In Fällen der Echtzeitüberwachung (dh Überwachung ohne Aufzeichnung) oder
wenn eine Speicherung (Aufzeichnung) nur auf einem analogen Speichermedium erfolgt (§ 50c Abs. 2 DSG 2000). Im zweiten Fall gilt allerdings auch die Löschungspflicht spätestens nach 72 Stunden (§ 50b Abs. 2 DSG 2000). ;)
 
ich weiß nicht ob es jetzt genau zum Thema passt,aber in prag gabs mal nen puff da wurden per cams die Szenarien live ins net übertragen,jeder raum war ausgestattet mit so dinger,und man konnte auch am zimmer in die anderen räume per Video zusehen.
war 3 mal dort,und es hat echt spass gemacht. lg wommi
 
Lieber Ocram!
Ich weis nicht ob Du berufstätig bist; angenommen Du bist berufstätig - Möchtest Du Dich von Deinem Chef auf Deinem Arbeitsplatz per Video überwachen lassen?

Lieber Peter!
Nun mit meinem Posting habe ich dezent um den heißen Brei herumgeredet - gab vermutlich
deshalb etwas Verwirrung.

Okay - ich übersetzte jetzt ins Derbe: in vielen (vor allem Landpuffs) treibts der Chef
mit seinen Mädels, und deshalb fällt es mir schwer ein Puff als Lokalität zu sehen, in welcher
Gesetze anzuwenden sein sollen, die jeweils unseren jeweiligen subjetiven Werten von Gut
und Böse entsprechen.

Puffs/(Nutt)Damen haben für mich den gleichen Stellenwert wie Botschaften/Botschafter:eigene Gesetze,
eigene Moral - sie müssen mir oft nicht gefallen, meine Zustimmung finden, aber sie sind notwendig
um die interkulturelle Interaktion :quickie:aufrecht zu erhalten
 
ich weiß nicht ob es jetzt genau zum Thema passt,aber in prag gabs mal nen puff da wurden per cams die Szenarien live ins net übertragen,jeder raum war ausgestattet mit so dinger,und man konnte auch am zimmer in die anderen räume per Video zusehen.
war 3 mal dort,und es hat echt spass gemacht. lg wommi


Lieber Womanizer71!

Deine Nachricht passt sehr wohl zu diesem Thema. Ich habe auch schon darüber gesprochen: http://www.erotikforum.at/oberoesterreich.58/videoueberwachung-bei-sexeinrichtungen.515591-seite4.
Muss echt cool gewesen sein. Der Betreiber hat ja nichts verheimlicht. Er hat ja schon auf seiner HP und seinen Objekteingang darauf hingewiesen. Anscheinend war es auch behördlich genehmigt. Die Kundschaft hat für das Vergnügen auch nichts zu bezahlen gehabt. So gesehen eine WinWin Situation für Betreiber und Kundschaft. Ich hoffe nur das die SW`s nicht auf der Strecke liegen geblieben sind und auch einiges verdient haben.


Liebe Grüße
Peter
 
stimmt auch nicht, also hier nochmal für die Zweifler

8. Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

A. Eine Videoüberwachung ist in bestimmten Fällen von der Meldepflicht überhaupt ausgenommen:

In Fällen der Echtzeitüberwachung (dh Überwachung ohne Aufzeichnung) oder
wenn eine Speicherung (Aufzeichnung) nur auf einem analogen Speichermedium erfolgt (§ 50c Abs. 2 DSG 2000). Im zweiten Fall gilt allerdings auch die Löschungspflicht spätestens nach 72 Stunden (§ 50b Abs. 2 DSG 2000). ;)


Liebe Manon1!


Diesmal muss ich Dir zu dieser Erklärung wirklich gratulieren. Sie ist fast ganz richtig. Im Juristendeutsch müsste es heißen: DSG 2000 i.d.g.F.

Nichts desto trotz dürfen auch wenn keine Meldepflicht bzw. Kennzeichungspflicht erforderlich ist keine privaten Rechte, Persönlichkeitsrechte sowie Datenschutzrechte verletzt werden. Wenn Betroffene wegen einer nicht meldepflichtigen Videoüberwachung in einer Sexeinrichtung klagen wird dieser Klage stattgegeben und der Kunde bekommt recht weil es dem Betreiber nicht zu interessieren hat mit wem der Kunde Sex hat.

Dem Betreiber ist es auch nicht erlaubt und gestattet seine Vertragspartner (SW`s) per Video zu überwachen damit der Betreiber eine Abrechnung bzw. Verrechnung mit seinen Vertragspartnern machen kann ganz egal welche Videoart (Echtzeit oder Speicherung) bzw. Videotechnik (analog oder digital) zum Einsatz kommt. Sollte so etwas bekannt werden müsste die Justiz den Betreiber klagen.

Anscheinend hast Du Vertragspartner welche sich mit den Gesetzen nicht auskennen und wissen auch nicht das diese Videoüberwachung verboten ist.



Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Peter!
Nun mit meinem Posting habe ich dezent um den heißen Brei herumgeredet - gab vermutlich
deshalb etwas Verwirrung.

Okay - ich übersetzte jetzt ins Derbe: in vielen (vor allem Landpuffs) treibts der Chef
mit seinen Mädels, und deshalb fällt es mir schwer ein Puff als Lokalität zu sehen, in welcher
Gesetze anzuwenden sein sollen, die jeweils unseren jeweiligen subjetiven Werten von Gut
und Böse entsprechen.

Puffs/(Nutt)Damen haben für mich den gleichen Stellenwert wie Botschaften/Botschafter:eigene Gesetze,
eigene Moral - sie müssen mir oft nicht gefallen, meine Zustimmung finden, aber sie sind notwendig
um die interkulturelle Interaktion :quickie:aufrecht zu erhalten


Lieber Ocram!


Vielen herzlichen Dank für diese wahren Worte. Ich heiße es auch nicht gut wenn der Betreiber es ausnützt und es mit den Damen (SW`s) treibt. Natürlich kann man dann sagen: Die SW braucht ja nicht den Weg einer SW einschlagen sondern etwas lernen (vielleicht studieren,....). Andererseits gibt es auch nicht nur in Sexbereiche Fälle wo es der Chef mit seiner Sekretärin treibt.

Nichts desto trotz hat nicht nur der Betreiber Rechte sondern auch die SW`s und deren Kundschaft. Einen Betreiber hat es ganz einfach nicht zu interessieren mit wem der Kunde Sex hat und auch welchen Sex der Kunde mit der Dame hat kann dem Betreiber egal sein. Die Dame ist ja schließlich eine Selbständige und hoffentlich selbstbestimmte.

Ich habe noch nie davon gehört das es eine Arztgruppenpraxis gibt wo der Betreiber zwecks Abrechnung eine Videoüberwachung betreibt.


Liebe Grüße
Peter
 
@Peter010
Du schreibst echt viel Mist!
Irgendwann ist Dein Misthaufen so groß,
daß man Dein gackern nicht mehr hört,
weil Du am Misthaufen ganz oben bist !

P.S.
Und weiter lebten alle Hennen
und Gockeln in freudigem Dasein
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie ist fast ganz richtig.
nicht nur fast, sie ist aus dem Gesetz herauskopiert :cool: ned mal das siehst Du :haha:

keine privaten Rechte, Persönlichkeitsrechte sowie Datenschutzrechte verletzt werden.
werden ja nicht, lies Dir das Gesetz einfach bis zu Ende durch, soll ich es Dir verlinken ? :mrgreen:

Wenn Betroffene wegen einer nicht meldepflichtigen Videoüberwachung in einer Sexeinrichtung klagen wird dieser Klage stattgegeben
mach doch, mach doch :hurra:

weil es dem Betreiber nicht zu interessieren hat mit wem der Kunde Sex hat.
das interessiert den Betreiber auch ned, hast Du es immernoch nicht begriffen ?

Dem Betreiber ist es auch nicht erlaubt und gestattet
doooooooooooooooooooch :mrgreen:

ganz egal welche Videoart (Echtzeit oder Speicherung) bzw. Videotechnik (analog oder digital) zum Einsatz kommt.
nicht egal, auch das solltest jetzt endlich mal nachgelesen haben.

Sollte so etwas bekannt werden müsste die Justiz den Betreiber klagen.
:hahaha:
 
Einen Betreiber hat es ganz einfach nicht zu interessieren mit wem der Kunde Sex hat
nochmal ? Ok, keinen Betreiber interessiert es, mit wem der Kunde Sex hat.
auch welchen Sex der Kunde mit der Dame hat kann dem Betreiber egal sein.
Du wirst es nie verstehn, oder ?

Die Dame ist ja schließlich eine Selbständige und hoffentlich selbstbestimmte.
Welche mit dem Betreiber, ausser LH, abrechnet, sie ihren Teil, er seinen Teil.

Ich habe noch nie davon gehört das es eine Arztgruppenpraxis gibt wo der Betreiber zwecks Abrechnung eine Videoüberwachung betreibt.
Du meinst die Ärzte, denn die sind die Betreiber in dem Fall.
Blöder Vergleich, aber Du kannst es ja mal mit der SV-Karte im Bordell versuchen.
 
Legal oder illegal,

Ich finds ok wenn jemand aus Sicherheitsgründen etwas bewachen lässt.
Zb: Außenfassade wird beschmiert, parkende Autos von Gästen beschadigt. Ungeladene Gäste. Das mal nur im Außenbereich.

Fotos von den Besuchern zu machen find ich auch noch ok , sofern der Betreiber diese wieder nach ein paar Tagen löscht.
Is ja gut wenn man ein Fahndungsfoto hat wenn schlimme kriminelle Handlungen wie Prostituiertenmord, Brandstiftung usw. vorliegen

Allerdings es fur erpresserische Zwecke zu nutzen wäre allenfalls illegal.

Nebenbei gesagt kannst du überall damit rechnen fotografiert zu werden.

Also Sch...egal
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lieber Womanizer71!

Deine Nachricht passt sehr wohl zu diesem Thema. Ich habe auch schon darüber gesprochen: http://www.erotikforum.at/oberoesterreich.58/videoueberwachung-bei-sexeinrichtungen.515591-seite4.
Muss echt cool gewesen sein. Der Betreiber hat ja nichts verheimlicht. Er hat ja schon auf seiner HP und seinen Objekteingang darauf hingewiesen. Anscheinend war es auch behördlich genehmigt. Die Kundschaft hat für das Vergnügen auch nichts zu bezahlen gehabt. So gesehen eine WinWin Situation für Betreiber und Kundschaft. Ich hoffe nur das die SW`s nicht auf der Strecke liegen geblieben sind und auch einiges verdient haben.


Liebe Grüße
Peter

Und warum glaubst musste der Laden zusperren?
 
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