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Das trifft nur auf LH zu.in den meisten häusern zahlen die mädchen eine fixe tagesmiete, da ist es egal wieviele gäste ein mädchen hatte
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Das trifft nur auf LH zu.in den meisten häusern zahlen die mädchen eine fixe tagesmiete, da ist es egal wieviele gäste ein mädchen hatte
Eine Videoüberwachung mit zeitnahen Aufnahmen ist in den eigenen Räumen völlig legal, bedarf auch keiner behördlichen Genehmigung.
Ich kann es Dir gern nochmal aufschreiben, falls Du Probleme mit dem lesen hast.Auch wenn die Videoüberwachung keiner behördlichen Genehmigung bedarf ist eine Videoüberwachung in Sexeinrichtungen nicht legal weil die Zustimmung jeder einzelnen Kundschaft fehlt.
Ich kann es Dir gern nochmal aufschreiben, falls Du Probleme mit dem lesen hast.
Videoüberwachung mit zeitnahen Aufnahmen ist legal, bedarf auch keiner behördlichen Genehmigung.
Du bist so lustig, sonst würd Dir ehh keiner mehr antworten.Du berufst und beziehst Dich auf § 50a DSG Abs. 4 Pkt. 3 aber übersiehst dabei § 50a DSG Abs. 5 sowie § 50a DSG Abs. 3 Pkt. 3.
Du bist so lustig, sonst würd Dir ehh keiner mehr antworten.
Bin ich Betreiber oder Du? Hör doch endlich auf mit all Deinem unsinnigen Gekleckse in verschiedenen Threads, Du hast von nichts, aber auch wirklich gar nichts eine Ahnung, ich glaub, Du weisst ohne zu googlen nicht mal, was eine zeitnahe Aufnahme ist.
Du weisst auch nichts über den Ablauf in einer Location, überall verbreitest Lügen, natürlich schaun die Betreiber (ausser LH ) wieviele Gäste dawaren, was soll denn der Unsinn ?
Bitte lese Dir doch mal die Gesetzestexte durch
ich glaub, Du hast sie ned alle.Sexeinrichtungen können zum höchstpersönlichen Lebensbereich einer Kundschaft zählen
eben nicht egal, an dem was Du schreibst merken wir doch alle, das Du keine Ahnung hast. Wie sollten die Mädels denn sonst abrechnen beim Betreiber. ausser LH.Jeden Betreiber (egal ob LH - Betreiber oder anderen Betreiber) hat es nicht zu interessieren mit wem der Kunde Sex hat.
irgendwas verwechselst Du, aber egal, es ist durchaus belustigend, was Du von Dir gibst und wie Du Dich als totaler ...... darstellst.Der Betreiber muss höchstens wissen wie viel Sekt, Bier, Kaffee, ... getrunken worden ist.
.. Ich habe irgendwie das Gefühl, da fahren die Züge in verschiedene Richtungen: Peter meint die "Gesetzeslage", die seine Meinung unterstützt ( Ich kenne das Gesetz jetzt aber nicht! Vielleicht irrt er sogar darin ) und Andere reden von der "Meinung", die sie vertreten! Das sind aber 2 Paar Schuhe! Ich kann mich auf das "Normative" berufen, aber trotzdem nicht gutheissen oder aber auch umgekehrt, wie Peter es gerade macht, oder "einfach nur etwas meinen". "Recht haben" und "Gesetz" klaffen aber auch öfters auseinander. Und ob der "Betreiber das machen darf,oder nicht": Er macht´s! Dann bleibt dir nur eine Anzeige! MIT all deinen Daten! Würde ich mir aber im "Rotlichtmilieu" ein wenig doch überlegen! Und ob du dich dann "auf das Gesetz berufen kannst" wage ich zu bezweifelnlieber peter, bitte nicht böse sein aber ich glaub eher du willst es nicht verstehen
das viele leute hier im ef kein problem damit haben wenn zur sicherheit der sw
objekte videoüberwacht werden. wenn ich in ein genehmigtes bordell, egal ob lh
oder nachtclub gehe müsse die damen ein gesundheitsbuch führen, bzw gibt es
sicher genug leute die sich das buch auch zeigen lassen... da brauchst du das
ganze mit einer videoüberwachung beim doctor nicht ins lächerliche ziehen!
ich kenne einige häuser und noch mehr damen und bis jetzt hat noch nie eine
sw damit ein problem gehabt wenn kammeras montiert sind, im gegenteil die
meisten sind sogar froh darüber! was die illegale prostitution betrifft die
sind trotz videoüberwachung auch nicht sicher! oder schaut ein polizei beamter
anders ausschaut wie ein gast, oder glaubt wirklich jemand die kommen in uniform?!
oder lesen keine kontaktanzeiegen oder erotikforum!
Ja , Du irrst, es ist völlig legal, Locationen mit Kammeras auszustatten.meint die "Gesetzeslage", die seine Meinung unterstützt ( Ich kenne das Gesetz jetzt aber nicht! Vielleicht irrt er sogar darin
Nochmals Für Dich, die Location wird überwacht. Sw s sind damit sehr zufrieden.wenn weder der Kunde noch die Mitarbeiterin bzw. Selbständige überwacht werden
Aber die Dame hat eines mit dem Betreiber, zur Abrechnung werden mit unter, Aufnahmen verwendet, auch das ist legal.und nicht ein Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Betreiber zustande.
Nochmals Für Dich, die Location wird überwacht. Sw s sind damit sehr zufrieden
Aber die Dame hat eines mit dem Betreiber, zur Abrechnung werden mit unter, Aufnahmen verwendet, auch das ist legal.