Dienstleistungen Diverses Videoüberwachung bei Sexeinrichtungen !!!

Eine Videoüberwachung mit zeitnahen Aufnahmen ist in den eigenen Räumen völlig legal, bedarf auch keiner behördlichen Genehmigung.


Liebe MANON1!

Soweit ich weis ist eine Videoüberwachung z.B. eines Personals beim Hofer, Lidl, usw. nicht erlaubt und unzulässig. Auch wenn die Videoüberwachung keiner behördlichen Genehmigung bedarf ist eine Videoüberwachung in Sexeinrichtungen nicht legal weil die Zustimmung jeder einzelnen Kundschaft fehlt.


Liebe Grüße und eine Gute Nacht
Peter
 
Auch wenn die Videoüberwachung keiner behördlichen Genehmigung bedarf ist eine Videoüberwachung in Sexeinrichtungen nicht legal weil die Zustimmung jeder einzelnen Kundschaft fehlt.
Ich kann es Dir gern nochmal aufschreiben, falls Du Probleme mit dem lesen hast.
Videoüberwachung mit zeitnahen Aufnahmen ist legal, bedarf auch keiner behördlichen Genehmigung.
 
Ich kann es Dir gern nochmal aufschreiben, falls Du Probleme mit dem lesen hast.
Videoüberwachung mit zeitnahen Aufnahmen ist legal, bedarf auch keiner behördlichen Genehmigung.


Liebe MANON1!


Du berufst und beziehst Dich auf § 50a DSG Abs. 4 Pkt. 3 aber übersiehst dabei § 50a DSG Abs. 5 sowie § 50a DSG Abs. 3 Pkt. 3.


Liebe Grüße und eine Gute Nacht sowie erfolgreiche Woche
Peter
 
Du berufst und beziehst Dich auf § 50a DSG Abs. 4 Pkt. 3 aber übersiehst dabei § 50a DSG Abs. 5 sowie § 50a DSG Abs. 3 Pkt. 3.
Du bist so lustig, sonst würd Dir ehh keiner mehr antworten.
Bin ich Betreiber oder Du? Hör doch endlich auf mit all Deinem unsinnigen Gekleckse in verschiedenen Threads, Du hast von nichts, aber auch wirklich gar nichts eine Ahnung, ich glaub, Du weisst ohne zu googlen nicht mal, was eine zeitnahe Aufnahme ist.
Du weisst auch nichts über den Ablauf in einer Location, überall verbreitest Lügen, natürlich schaun die Betreiber (ausser LH ) wieviele Gäste dawaren, was soll denn der Unsinn ?
 
Du bist so lustig, sonst würd Dir ehh keiner mehr antworten.
Bin ich Betreiber oder Du? Hör doch endlich auf mit all Deinem unsinnigen Gekleckse in verschiedenen Threads, Du hast von nichts, aber auch wirklich gar nichts eine Ahnung, ich glaub, Du weisst ohne zu googlen nicht mal, was eine zeitnahe Aufnahme ist.
Du weisst auch nichts über den Ablauf in einer Location, überall verbreitest Lügen, natürlich schaun die Betreiber (ausser LH ) wieviele Gäste dawaren, was soll denn der Unsinn ?


Liebe MANON1!


Ehrlich gesagt frage ich mich jetzt schon was das alles soll?

Bitte lese Dir doch mal die Gesetzestexte durch bevor Du so etwas schreibst. Herzlichen und besten Dank.

Sexeinrichtungen können zum höchstpersönlichen Lebensbereich einer Kundschaft zählen. Weiters ist es auch dem Betreiber die Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten untersagt, abgesehen davon ist ja eigentlich die Dame eine Selbständige und bedarf keiner Videoüberwachung. Jeden Betreiber (egal ob LH - Betreiber oder anderen Betreiber) hat es nicht zu interessieren mit wem der Kunde Sex hat. Der Betreiber muss höchstens wissen wie viel Sekt, Bier, Kaffee, ... getrunken worden ist.


Liebe Grüße
Peter
 
@Perter010
Ersuche um einen neuen Thread Deinerseits.
Und laß Dir bitte was einfallen.
Du bist langweilig mittlerweile.
 
Bitte lese Dir doch mal die Gesetzestexte durch
:haha:

Sexeinrichtungen können zum höchstpersönlichen Lebensbereich einer Kundschaft zählen
ich glaub, Du hast sie ned alle.

Jeden Betreiber (egal ob LH - Betreiber oder anderen Betreiber) hat es nicht zu interessieren mit wem der Kunde Sex hat.
eben nicht egal, an dem was Du schreibst merken wir doch alle, das Du keine Ahnung hast. Wie sollten die Mädels denn sonst abrechnen beim Betreiber. :haha: ausser LH.

Der Betreiber muss höchstens wissen wie viel Sekt, Bier, Kaffee, ... getrunken worden ist.
irgendwas verwechselst Du, aber egal, es ist durchaus belustigend, was Du von Dir gibst und wie Du Dich als totaler ...... darstellst.
 
:lehrer: Also mir kommt vor, ihr nehmt die Ängste mancher User nicht ganz ernst. :ironie:
 
Hallo Peter,
wenn du ein Problem mit den Aufnahmen hast, darst einfach nicht hingehen. Jeder sollte und muss es für sich selber wissen und entscheiden, ob er sich einer
solchen "Gefahr" aussetzt.
Du kommst mir wie ein richtiger "Paragraphenreiter" vor und verrennst dich einfach in deinen Postings ins Uferlose.

So long
karalove11
 
Lange genug zugeschaut bei dem Thread. Hier meine 2 Cents..

1. wenn ihr Angst habt bei etwas erwischt zu werden das ihr nicht tun sollte.. dann tut's es halt nicht. Dann gibts nix das die Ehefrau, der Vorstand, die Freundin oder die neugierigen Nachbaren zufällig rausfinden können.
2. Selbst auf der Landstrasse gibts Kameras, jeder Mensch um euch rum hat ein Handy mit Kamera.. findets euch damit ab, je früher desto gut, weil das ist wohl die Zukunft.
3. keiner zwingt euch in diese Häuser mit Kameras zu gehen.. gehts halt woanders hin, setzt's euch eine Kingkong Maske auf, klebts euch einen Bart auf.. wwi
4. zu guter letzte oute ich mich jetzt noch: ich kann leute die mit Paragraphen um sich schmeissen nicht leiden. Ich mach beruflich auch um jeden Juristen einen weiten Bogen.. sorry.

/holy
 
Hallo liebe EF - Freunde!


Manche Leute wollen es nicht verstehen das Videoüberwachung bei Sexeinrichtungen nichts zu suchen haben und einfach geschmacklos sind.
Es gebietet eigentlich schon der Verstand das der Betreiber der selbständigen Dame nicht mit einer Videoüberwachung hinterher spioniert. Ebenso ist es unzulässig das der Betreiber der Kundschaft hinterher spioniert. Wenn der Kunde sich mit einer Dame einlässt kommt ja auch nur ein Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Dame zustande und nicht ein Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Betreiber zustande.

:hmm:Manche Leute wollen einfach den gläsernen Mensch. Vielleicht wollen einige Leute noch eine Videoüberwachung wenn die Dame zur ärztlichen Untersuchung geht oder vielleicht noch eine Videoüberwachung bei der ärztlichen Untersuchung....einfach geschmacklos.:roll:;):nono:

Liebe Grüße von
Peter
 
lieber peter, bitte nicht böse sein aber ich glaub eher du willst es nicht verstehen
das viele leute hier im ef kein problem damit haben wenn zur sicherheit der sw
objekte videoüberwacht werden. wenn ich in ein genehmigtes bordell, egal ob lh
oder nachtclub gehe müsse die damen ein gesundheitsbuch führen, bzw gibt es
sicher genug leute die sich das buch auch zeigen lassen... da brauchst du das
ganze mit einer videoüberwachung beim doctor nicht ins lächerliche ziehen!
ich kenne einige häuser und noch mehr damen und bis jetzt hat noch nie eine
sw damit ein problem gehabt wenn kammeras montiert sind, im gegenteil die
meisten sind sogar froh darüber! was die illegale prostitution betrifft die
sind trotz videoüberwachung auch nicht sicher! oder schaut ein polizei beamter
anders ausschaut wie ein gast, oder glaubt wirklich jemand die kommen in uniform?!
oder lesen keine kontaktanzeiegen oder erotikforum!
 
Lieber Sexmexx!

Da gebe ich Dir schon recht. Vielleicht war die Videoüberwachung beim Arzt überzogen; aber es sollte ja zu Denken geben.

Abgesehen davon sehe ich keinen Sinn in der Videoüberwachung bei Sexeinrichtungen wenn weder der Kunde noch die Mitarbeiterin bzw. Selbständige überwacht werden darf. § 50a Abs. 5 DSG.


Liebe Grüße
Peter
 
lieber peter, bitte nicht böse sein aber ich glaub eher du willst es nicht verstehen
das viele leute hier im ef kein problem damit haben wenn zur sicherheit der sw
objekte videoüberwacht werden. wenn ich in ein genehmigtes bordell, egal ob lh
oder nachtclub gehe müsse die damen ein gesundheitsbuch führen, bzw gibt es
sicher genug leute die sich das buch auch zeigen lassen... da brauchst du das
ganze mit einer videoüberwachung beim doctor nicht ins lächerliche ziehen!
ich kenne einige häuser und noch mehr damen und bis jetzt hat noch nie eine
sw damit ein problem gehabt wenn kammeras montiert sind, im gegenteil die
meisten sind sogar froh darüber! was die illegale prostitution betrifft die
sind trotz videoüberwachung auch nicht sicher! oder schaut ein polizei beamter
anders ausschaut wie ein gast, oder glaubt wirklich jemand die kommen in uniform?!
oder lesen keine kontaktanzeiegen oder erotikforum!
.. Ich habe irgendwie das Gefühl, da fahren die Züge in verschiedene Richtungen: Peter meint die "Gesetzeslage", die seine Meinung unterstützt ( Ich kenne das Gesetz jetzt aber nicht! Vielleicht irrt er sogar darin ) und Andere reden von der "Meinung", die sie vertreten! Das sind aber 2 Paar Schuhe! Ich kann mich auf das "Normative" berufen, aber trotzdem nicht gutheissen oder aber auch umgekehrt, wie Peter es gerade macht, oder "einfach nur etwas meinen". "Recht haben" und "Gesetz" klaffen aber auch öfters auseinander. Und ob der "Betreiber das machen darf,oder nicht": Er macht´s! Dann bleibt dir nur eine Anzeige! MIT all deinen Daten! Würde ich mir aber im "Rotlichtmilieu" ein wenig doch überlegen!:lol: Und ob du dich dann "auf das Gesetz berufen kannst" wage ich zu bezweifeln:lol:
 
meint die "Gesetzeslage", die seine Meinung unterstützt ( Ich kenne das Gesetz jetzt aber nicht! Vielleicht irrt er sogar darin
Ja , Du irrst, es ist völlig legal, Locationen mit Kammeras auszustatten.

wenn weder der Kunde noch die Mitarbeiterin bzw. Selbständige überwacht werden
Nochmals Für Dich, die Location wird überwacht. Sw s sind damit sehr zufrieden.

und nicht ein Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Betreiber zustande.
Aber die Dame hat eines mit dem Betreiber, zur Abrechnung werden mit unter, Aufnahmen verwendet, auch das ist legal.
 
Nochmals Für Dich, die Location wird überwacht. Sw s sind damit sehr zufrieden

Liebe Manon1!

Nochmals; die Videoüberwachung einer solchen Location ist nicht zulässig und legal weil weder die Kundschaft noch das Personal (die SW`s) überwacht werden darf. Nachzulesen unter: §50a DSG Abs. 5.
Was möchte man sonst überwachen?

Aber die Dame hat eines mit dem Betreiber, zur Abrechnung werden mit unter, Aufnahmen verwendet, auch das ist legal.


Liebe Manon1!

Ganz egal wie ein Vertragsverhältnis zwischen den SW`s und dem Betreiber aussieht; es ist auch unerheblich ob dies in einem LH (wo die Damen Tagesmieten / Wochenmieten / ... zu zahlen haben) oder in anderen Sexeinrichtungen stattfindet, ist eine Videoüberwachung des Betreibers betreffend den SW`s illegal und nicht zulässig sowie verboten.

Dies alles ist nachzulesen unter §50a DSG Abs 5.


Liebe Grüße
Peter
 
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