Dienstleistungen Diverses Videoüberwachung bei Sexeinrichtungen !!!

.. Ich habe irgendwie das Gefühl, da fahren die Züge in verschiedene Richtungen: Peter meint die "Gesetzeslage", die seine Meinung unterstützt ( Ich kenne das Gesetz jetzt aber nicht! Vielleicht irrt er sogar darin ) und Andere reden von der "Meinung", die sie vertreten! Das sind aber 2 Paar Schuhe! Ich kann mich auf das "Normative" berufen, aber trotzdem nicht gutheissen oder aber auch umgekehrt, wie Peter es gerade macht, oder "einfach nur etwas meinen". "Recht haben" und "Gesetz" klaffen aber auch öfters auseinander. Und ob der "Betreiber das machen darf,oder nicht": Er macht´s! Dann bleibt dir nur eine Anzeige! MIT all deinen Daten! Würde ich mir aber im "Rotlichtmilieu" ein wenig doch überlegen!:lol: Und ob du dich dann "auf das Gesetz berufen kannst" wage ich zu bezweifeln:lol:


Lieber Martin4!


Du bist wirklich ein sehr kluger Mensch. Du hast wirklich meine Hochachtung.

Ehrlich gesagt möchte ich mich mit dem "Rotlichtmilieu" auch nicht anlegen sondern aufrichtig und konstruktiv sowie sachlich diskutieren. Ich möchte ja auch meinen Wissensbereich vergrößern.
Meines Erachtens ist eine Videoüberwachung der Kundschaft sowie des Personals in Sexeinrichtungen nicht erlaubt und verboten. (§50a DSG Abs. 5.) Was möchte man sonst noch überwachen? Vielleicht können mir Betreiber hier plausible Gründe nennen.

Soweit ich bis jetzt erkennen konnte ist auch keine einzige Videoüberwachung behördlich genehmigt worden. Dieser Umstand regt mich auch etwas auf weil beim DSG mit zweierlei Maß gemessen wird. Für eine einfache Videoüberwachung eines Mistkübels sowohl an der Liegenschaftsgrenze als auch innerhalb einer Liegenschaft wird eine behördlich Genehmigung erforderlich.



Liebe Grüße
Peter
 
genau das ist Dein Problem Peter.

Soweit ich bis jetzt erkennen konnte ist auch keine einzige Videoüberwachung behördlich genehmigt worden.
Eben, weil es bei zeitnahen Aufnahmen nicht notwendig ist.

Vielleicht können mir Betreiber hier plausible Gründe nennen.
All meine Locationen sind Videoüberwacht, wie oft soll man es Dir denn noch schreiben ?
Es ist übrigens für die Abrechnung zw. sw und Betreiber nicht unerheblich wie Du behauptest, ob es ein LH oder eine andere Locaton ist.
 
Nochmal für Dich extra, die Location wird zeitnah überwacht.


Liebe Manon1!


Halten wir uns lieber an die Terminuse welche im DSG angeführt sind. Ist zwar trocken aber rein sachlich.
Eine zeitnahe Videoüberwachung ist im DSG nicht angeführt. Im DSG sind folgende Videoüberwachungsbegriffe angeführt: Überwachung in einer bloßen Echtzeitwiedergabe (Echtzeitüberwachung) bzw. Überwachung welche gespeichert wird.


Liebe Grüße
Peter
 
All meine Locationen sind Videoüberwacht, wie oft soll man es Dir denn noch schreiben ?
Es ist übrigens für die Abrechnung zw. sw und Betreiber nicht unerheblich wie Du behauptest, ob es ein LH oder eine andere Locaton ist.


Liebe Manon1!

Nochmals für Dich: Diese Videoüberwachung welche Du machst ist per DSG illegal und verboten.
Vertraue doch bitte Deinem Personal so kommt sicher eine bessere Stimmung auf.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
Halten wir uns lieber an die Terminuse welche im DSG angeführt sind.
Genau die sind aber bei der zeitnahen Aufnahme nicht gegeben Peter. Übrigens bedeutet zeitnah= Echtzeit .;)Daher hängen die Geräte seit langer Zeit fast überall, sind legal und werden auch bei jeder Kontrolle angeschaut, hast Du es jetzt endlich ?
PS: Herzlbar, die Mädels sind genauso selbstständig wie in anderen Locationen , ausser LH, , sie rechnen mit dem Betreiber ab.
 
Genau die sind aber bei der zeitnahen Aufnahme nicht gegeben Peter. Übrigens bedeutet zeitnah= Echtzeit .;)Daher hängen die Geräte seit langer Zeit fast überall, sind legal und werden auch bei jeder Kontrolle angeschaut, hast Du es jetzt endlich ?
PS: Herzlbar, die Mädels sind genauso selbstständig wie in anderen Locationen , ausser LH, , sie rechnen mit dem Betreiber ab.


Liebe Manon1!

Jetzt bin ich über Deine Aussagen wirklich sehr amüsiert.
Noch ein letztes Mal hier in aller Ruhe (ich kann auch nicht ständig im EF sein):
Entweder kann ich oder Du keine Gesetze lesen; aber ich denke ich kann sehr wohl Gesetze lesen weil ich Tag täglich mich mit Gesetze befasse und mit Gesetze arbeite.
Per DSG ist diese von Dir beschreiben Videoüberwachung verboten und untersagt.
Betreffend Videoüberwachung wirst Du Dich wohl nicht selbst überwachen sondern ein Personal oder andere Vertragspartner (SW´s) haben. Diese SW´s per Video durch den Betreiber zu überwachen ist per DSG verboten und untersagt. Die Videoüberwachung (auch zeitnahme Aufnahmen) zum Zecke der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten ist untersagt. Weiters dürfen SW´s (weil diese Selbständige) sind auch nicht Videoüberwacht werden weil die Sexeinrichtung zum höchtspersönlichen Lebensbereich der SW zählt.
P.S. Du vergisst das soweit mir bekannt die Herzlbar keine Videoüberwachung im inneren des Objekts hat; nur eben eine etwas fragwürdige Außenüberwachung und ich bin mir sicher der Betreiber der Herzlbar vertraut seinen Damen.




Liebe Grüße und schöne Woche
Peter
 
ja, Du kannst welche lesen, hast aber trotzdem keine Ahnung, welche zur Anwendung kommen.

weil ich Tag täglich mich mit Gesetze befasse und mit Gesetze arbeite.
:mrgreen:

wirst Du Dich wohl nicht selbst überwachen
nein, die Location

zum Zecke der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten
st ja hier nicht so, sonst würden die Anlagen längst bei Kontrollen durchgefallen sein Peter.

Weiters dürfen SW´s (weil diese Selbständige) sind auch nicht Videoüberwacht werden
das denn für Unsinn ?

weil die Sexeinrichtung zum höchtspersönlichen Lebensbereich der SW zählt.
Das glaubst ja wohl selbst ned, oder doch ? :shock:

Du vergisst das soweit mir bekannt die Herzlbar keine Videoüberwachung im inneren des Objekts hat
darum ging es auch ned, sondern um Deine unnötige Bemerkung im anderen Thread, das dort die Mädels selbstständig sind, das sind alle sw, trotzdem rechnen sie mit dem Betreiber, ausser LH, das finanzielle ab, sprich, sie erhält ihren Teil, er erhält seinen Teil.

Außenüberwachung
davon sprechen wir übrigens die ganze Zeit.


ich bin mir sicher der Betreiber der Herzlbar vertraut seinen Damen.
Träum weiter Peter, Abrechnung hat nichts mit Vertrauen zu tun.
 
Peter spricht von der DSG,..donauschifffahrtsgesellschaft,..die gibts gar nimmer und was er schreibt und meint ist ungefähr so lauwarm wie das wasser das die daonau abwärts läuft,..quaquaqua,..blablabla,...sinlose wichtigmacherei threadzuschwemmen mit geistigen absurditäten die ottonormalo anundfürsich absolut nicht interessieren,.

dann meint er noch irgendein lh-(aber auch alle anderen)betreiber traut den mädels,..pfff:mauer: muss dann sicher auf gegenseitigkeit beruhen:daumen:

abgesehen davon wenn hier mit gesetzestexten und paragraphen herumgeworfen wird frag ich mich ob da ned einer völlig fehl am platze ist,...oder ist es wirklich nur eine hormonelle reaktion seinerseits wenn der druck zu groß wird,..pfff:fragezeichen:,..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Peter spricht von der DSG,..donauschifffahrtsgesellschaft,..die gibts gar nimmer und was er schreibt und meint ist ungefähr so lauwarm wie das wasser das die daonau abwärts läuft,..quaquaqua,..blablabla,...sinlose wichtigmacherei threadzuschwemmen mit geistigen absurditäten die ottonormalo anundfürsich absolut nicht interessieren,.

dann meint er noch irgendein lh-(aber auch alle anderen)betreiber traut den mädels,..pfff:mauer: muss dann sicher auf gegenseitigkeit beruhen:daumen:

abgesehen davon wenn hier mit gesetzestexten und paragraphen herumgeworfen wird frag ich mich ob da ned einer völlig fehl am platze ist,...oder ist es wirklich nur eine hormonelle reaktion seinerseits wenn der druck zu groß wird,..pfff:fragezeichen:,..


Hallo lieber Kent!


Es ist wirklich schön das es Dich gibt aber ehrlich gesagt wenn Dich der Thread nicht interessiert; Warum gibst Du dann Deinen Senf dazu?

Und noch etwas zur Aufmunterung: anundfürsich = Selbstbefriedigung.

Es steht auch ganz klar im Datenschutzgesetz = DSG das weder in einem Bordell noch in einer bordellähnlichen Einrichtung der Betreiber die Damen durch eine Videoüberwachung kontrollieren darf.

Gesetzestexte sind nüchtern, sachlich und trocken und führen wirklich zu keiner hormonelle Reaktion.


Liebe Grüße
Peter
 
grad wieder vor ein paar Wochen passiert: Kellner/Chef mehr oder weniger In flagranti mit einer
Dame erwischt - Vertrauen ist schön, Kontrolle ist besser:daumen:


Lieber Ocram!


Ich weis nicht ob Du berufstätig bist; angenommen Du bist berufstätig - Möchtest Du Dich von Deinem Chef auf Deinem Arbeitsplatz per Video überwachen lassen?


Liebe Grüße
Peter
 
Ja und wo wird diese Videoüberwachung bereits praktiziert? Dann gehn ma halt dort nimma hin.
 
gute idee ... dann müsste man keine Berichte mehr schreiben wenns sowieso auf video erscheint .
 
Ich weis nicht ob Du berufstätig bist; angenommen Du bist berufstätig - Möchtest Du Dich von Deinem Chef auf Deinem Arbeitsplatz per Video überwachen lassen?

Ich bin so frei und antworte auf die an Ocram gerichtete Frage:

Ja, soll er - wenn er sich zufällig im gleichen Raum aufhält wie ich, und das ev den ganzen Tag -

- kommts aufs gleiche raus
- kann ichs auch nicht verhindern
- ists mir auch wurscht.

Oder glaubst, ich stiehl ihm seine Radiergummis?
 
nein, die Location

darum ging es auch ned, sondern um Deine unnötige Bemerkung im anderen Thread, das dort die Mädels selbstständig sind, das sind alle sw, trotzdem rechnen sie mit dem Betreiber, ausser LH, das finanzielle ab, sprich, sie erhält ihren Teil, er erhält seinen Teil.

davon sprechen wir übrigens die ganze Zeit.

Liebe Manon1!


Was schreibst Du für einen Unsinn.

1) Du solltest Dich mit Objektbezeichnungen besser auskennen. Mit Außenüberwachung ist die Anbringung von Videokameras an der Objektaußenfassade gemeint. Was hat damit der Betreiber mit solch einer Videoüberwachung bezüglich Abrechnung mit den einzelnen Damen innerhalb des Objektes angefangen wenn mehrere Damen im Objekt tätig sind? Rein gar nichts.

2) Wenn der Betreiber die Location per Video überwacht ( egal ob zeitnahe Aufnahme oder gespeicherte Aufnahme) beobachtet der Betreiber auch die Kundschaft und die Damen was aber im Datenschutzgesetz nicht erlaubt und verboten ist.

3) Na was sind jetzt die Mädels (Damen, SW´s). Ich will doch wohl meinen Selbständige und hoffentlich selbstbestimmende. Wenn es unselbständige und/oder nicht selbstbestimmende sind ist § 216 StGB gegeben. Du hast ja auch dankenswerterweise auch selber darüber geschrieben: http://www.erotikforum.at/oberoesterreich.58/neues-laufhaus-im-haselgraben.504303-seite7


Liebe Grüße
Peter
 
So was hats aber schon oft gegeben. Da hat ein Scherzkeks eine Minicam in der Damentoilette installiert und man hat sich dann auf YouTube wiedergefunden.
 
Ich bin so frei und antworte auf die an Ocram gerichtete Frage:

Ja, soll er - wenn er sich zufällig im gleichen Raum aufhält wie ich, und das ev den ganzen Tag -

- kommts aufs gleiche raus
- kann ichs auch nicht verhindern
- ists mir auch wurscht.

Oder glaubst, ich stiehl ihm seine Radiergummis?


Lieber Arizona!

Bitte übersehe nicht die feinen Nuance: Der Chef ist nicht immer gleich zusetzten mit dem Arbeitgeber.


Liebe Grüße
Peter
 
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