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.. Ich habe irgendwie das Gefühl, da fahren die Züge in verschiedene Richtungen: Peter meint die "Gesetzeslage", die seine Meinung unterstützt ( Ich kenne das Gesetz jetzt aber nicht! Vielleicht irrt er sogar darin ) und Andere reden von der "Meinung", die sie vertreten! Das sind aber 2 Paar Schuhe! Ich kann mich auf das "Normative" berufen, aber trotzdem nicht gutheissen oder aber auch umgekehrt, wie Peter es gerade macht, oder "einfach nur etwas meinen". "Recht haben" und "Gesetz" klaffen aber auch öfters auseinander. Und ob der "Betreiber das machen darf,oder nicht": Er macht´s! Dann bleibt dir nur eine Anzeige! MIT all deinen Daten! Würde ich mir aber im "Rotlichtmilieu" ein wenig doch überlegen! Und ob du dich dann "auf das Gesetz berufen kannst" wage ich zu bezweifeln
Lieber Martin4!
Du bist wirklich ein sehr kluger Mensch. Du hast wirklich meine Hochachtung.
Ehrlich gesagt möchte ich mich mit dem "Rotlichtmilieu" auch nicht anlegen sondern aufrichtig und konstruktiv sowie sachlich diskutieren. Ich möchte ja auch meinen Wissensbereich vergrößern.
Meines Erachtens ist eine Videoüberwachung der Kundschaft sowie des Personals in Sexeinrichtungen nicht erlaubt und verboten. (§50a DSG Abs. 5.) Was möchte man sonst noch überwachen? Vielleicht können mir Betreiber hier plausible Gründe nennen.
Soweit ich bis jetzt erkennen konnte ist auch keine einzige Videoüberwachung behördlich genehmigt worden. Dieser Umstand regt mich auch etwas auf weil beim DSG mit zweierlei Maß gemessen wird. Für eine einfache Videoüberwachung eines Mistkübels sowohl an der Liegenschaftsgrenze als auch innerhalb einer Liegenschaft wird eine behördlich Genehmigung erforderlich.
Liebe Grüße
Peter