Das ist aus rechtlicher Sicht unrichtig!
Kein Kunde ist verpflichtet, Privatsheriff zu spielen. Es besteht für ihn
keine Pflicht, private Nachforschungen anzustellen, ob das Lokal, in dem er "massiert" wird, über eine behördliche Genehmigung als Prostitutionslokal verfügt.
Außerdem gibt es kein amtliches und allgemein einsehbares Register der "genehmigten Prostitutionslokale". Da es bei der Sache um bautechnische Angelegenheiten geht, kann der Durchschnittskunde unmöglich als "Experte" eingestuft werden, der ein fachliches Insiderwissen haben müsste. Im Gegenteil: Der Durchschnittskunde ist
bautechnischer Laie und es wird ihm - in aller Regel - der notwendige Sachverstand fehlen, die Lage richtig beurteilen zu können.
Das heißt: Der Durchschnittskunde eines "Massagestudios" ist grundsätzlich aus dem Schneider!
Er kann im Allgemeinen nicht erkennen, ob das Lokal "genehmigt" ist und kann deswegen auch nicht bestraft werden!
Eine Ausnahme besteht nur für besonders offensichtliche Fälle, "wo sogar ein Blinder..."