Kurz kündigte in seiner Rede ein Versammlungsverbot ab Montag an. Spiel- und Sportplätze werden geschlossen. Ab Dienstag dürfen auch Lokale und Restaurants nicht mehr öffnen. Das Haus soll nur noch verlassen werden für Berufsarbeit, die nicht aufzuschieben ist, dringende Besorgungen wie Lebensmittel und um anderen Menschen zu helfen, so Kurz.
Die Beschränkungen im öffentlichen Raum werden laut Bundeskanzleramt ab Montag von der Polizei kontrolliert, im Bedarfsfall drohen auch empfindliche Verwaltungsstrafen. Man kann sich zwar abseits der drei Ausnahmen weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, etwa für Spaziergänge, allerdings nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Dies solle aber nur in dringenden Fällen geschehen.
Strafen bei Zuwiderhandeln
Werden Personen von der Exekutive alleine angetroffen, gibt es laut Auskunft aus dem Kanzleramt keine Maßnahmen. Werden Gruppen angetroffen, werden diese darauf hingewiesen, „dass sie sich auflösen sollen“, hieß es im Kanzleramt. Dies soll auch schon am Sonntag erfolgen.
Ab Montag drohen dann bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Strafen sind auch möglich, wenn man die Platzverbote – etwa für Spielplätze – missachtet: Hier ist mit Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro zu rechnen.