Biete wer braucht eine Wohnung ...

Also ich lebe in einer Stadt mit knapp 50000 Einwohnern, hier gibt es so eine Seitensprungwohnung - sie scheint gut gebucht zu sein, wenn ich für einen bestimmten Zeitraum anfrage, ist sie öfters schon reserviert ..
 
Ihr habt Behördenauflagen bezüglich der Dauer von Zimmervermietungen?
du kannst in AT nicht einfach nach lust und laune vermieten.
zwischen eine wohnung untervermieten, und daraus eine zeitwohnung machen, liegen einige unterschiede ... ersteres kannst du ganz regulär machen (also zB auch wenn du nen ganz anderen tagesjob hast), zweiteres hingegen ist ein ganz anderes kapitel.

und wenn du eine zeitwohnung so anbietest, dass du stundenweise vermietest (also nicht tagesweise), kannst du dir schon mal sicher sein, dass die exekutive dich regelmässig besuchen wird, um nachzusehen, ob da eh keine professionellen ihre dienstleistung anbieten :)

wie gesagt ... das ist bei uns leider absurd geregelt (sonst tätst du die eh wie pilze ausm boden spriessen sehen, es gibt genug leute in AT, die leerstehende wohnungen haben, und sich über so eine zusatzeinkunft freuen würden, aber die probleme mit dauermieten scheuen).

soll nicht heissen, dass es das nicht gibt ... wir haben durchaus einige gute beispiele hier auch, und auch dayuse funktioniert bei uns (sprich hotels können eh, so sie es wollen, stundenweise vermieten).
aber eben ... ich bezweifle, dass der TE vorhat, jetzt auf einmal ein hotelier zu werden :)
 
Hi,

vergiss das in AT ... wir haben hier stockdumme gesetze, die das "simple vermieten einer eigentumswohnung auf zeit" extrem umständlich und sinnfrei machen (über eine firma wie airbnb gehts schon, aber die lassen wiederum keine stundenzimmer für's ficken zu).

die Gesetze sind absolut vernünftig und sinnvoll!

Eine Eigentumswohnung darf man über AirBnB grundsätzlich nicht vermieten. Nicht wegen der Gesetze sondern wegen des Wohnungseigentumsvertrages.

Das selbe gilt nebenbei für Mietwohnungen.

Das sind allerdings Ansprüche, die die Wohnungsbesitzer mit der WEG bzw. mit dem Vermieter auszuhandeln haben.

Grundlage ist hier natürlich, dass die Nachbarn durch das ständige Aus- und Einziehen belästigt werden.

Dabei gilt, wenn sich Vermieter bzw. die Miteigentümer nicht beschweren, passt es.

Bei mir haben sich die Eigentümer der anderen Wohnungen im Haus beschwert, weil meine Mieterin meine Wohnung per AirBnB anbietet, und dauernd Lärm ist, von jungen Touristen.

Da kann man hoffen, dass Sexnutzer da hoffentlich dezenter sind ....

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Dem Gegenüber besteht noch der Anspruch des Staates. Eine Vermietung mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten gilt als Beherbergungsbetrieb, da müssen Betriebsanlagengenehmigungen etc. her, mit Fluchtwegen, speziellen Einrichtungen etc.etc.

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Grundsätzlich ist also das meiste bei AirBnB in Österreich und besonders in Wien sowieso illegal. Wo mein Büro ist wurde der Hauseigentümer angezeigt, weil er mehrere Wohnungen über AirBnB und andere Plattformen an Touristen vermietet hatte. Auch wenn Dir das gehört ist es illegal.

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AirBnB nutzt eine Schwachstelle der Gesetze: Du darfst in Deiner Wohnung ein Zimmer oder einen kleinen Teil der Wohnung untervermieten, und Du darfst andere Leute bei Dir wohnen lassen. Das ist die einzige zulässige Konstruktion, wie man ohne behördliche Genehmigung was vermieten kann.

Bereits beim Wohnungstausch, wo Du also im Urlaub mit jemandem im Urlaubsgebiet die Wohnung für mein paar Wochen tauschst, ist kaum mehr gesetzlich zulässig.

LG Tom
 
Hi,



da bin ich mir nicht sicher, ich hab mal gehört dass soll zugesperrt haben ...

Gibt noch andere aber ohne Homepage.

LG Tom

Ich denke nicht. Es kann aber sein, dass das Orient irgendwie in das Insolvenzverfahren von der Eden Bar verwickelt war.
Gehört ja beides zum Imperium des verstorbenen H-W Schimanko.
 
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