Studios Wer verdient an einem Studio?

Der Vergleich mit einer Kellnerin hinkt total, da eine Kellnerin in den seltensten Fällen selbständige Unternehmerin ist.
 
Der Vergleich mit Kellnerinnen hinkt sehr. Ich bezahle das Mädchen im Studio ja nicht dafür, dass sie mir ein Kondom und ein Glas Wasser bringt. Im Studio erbringt das Mädchen die eigentliche Dienstleistungen und nicht irgerndwelche Hilfstätigkeiten.

Was ich da jetzt immer gegenüber beobachte, schaut mir leider sehr nach Ausbeutung aus. Und das ist mM nach nicht in Ordnung.

So sehr hinkt der Vergleich nicht,denn die Friseurin bezahle ich auch nicht nur dafür das sie mir Schere und Schampoo bringt.
 
...

in einem laufhaus verdient eine begehrte sw ihre wochenmiete
sicherlich in einem tag. ...

in 2 stunden, wenn ich richtig rechne ;)
aber wenn die dienstleistung passt, soll's uns ja recht sein, oder?

dass der vermieter auch was davon haben soll, ist ja eh klar; außerdem kümmert selbiger sich - angeblich - ja bisweilen auch um werbung, internet usw.

wenn die mäd'ls zu wenig verdienen / ausgenutzt werden (oder sich zumindest ausgenutzt fühlen), merkt man das eh z.t. an der service-qualität.
 
Was glaubst warum manche Studios oder ander Etablissments im Moment wie die Kaisersemmeln krachen. Wenn ein Mädel weniger macht muss sie halt weniger ausgeben oder eben aus dem LH ausziehen. Der Studiobetreiber bleibt aber auf den hohen Kosten für Miete, Strom Wasser, Werbung usw. sitzen.
 
Am Studio verdient der Vermieter (hoffentlich einen gerechten Anteil - meistens befürchten wir Kunden, dass der zu viel verdient und fast schon die Rolle eines Zuhälters hat. Hoffentlich sind das Einzelfälle:fragezeichen:)
... und mit dem Vermieter
  • Hausbesorger
  • Installateure
  • Tischler, ...
Am Einkommen der Hure verdienen aber noch viele andere:
  • der Fotograf
  • die Medien (Inserate)
  • Taxifahrer
  • die Industrie (Kondome, Bekleidung, Schminke, Pharmafirmen, ...)
  • Ärzte und Schönheitschirurgen
  • hoffentlich selten (aber leider doch): Drogendealer
und manchmal bekommen vom Lohn einer Hure auch Verwandte, Geschwister, Ehemänner und Zuhälter einen Teil.

und geht finanzamt ganz leer aus :fragezeichen:
habe vergessen da ist das geld schon so gerecht aufgeteilt, dass
keiner mehr steuerpflichtig ist. :mauer::mauer:
 
Strom, Wasser und Gas erscheinen mir nicht wirklich hohe Ausgabenposten für einen Betreiber. Auch die Miete wird wohl erschwinglich sein, da sich die Studios meist nicht gerade in Einkaufsstrassen befinden. Klamotten, Schminke und Co werden die Damen wahrscheinlich selbst berappen.

Der Q7 mit Klagenfurter Kennzeichen ist funkelnagelneu. Am Hungertuch nagt der Betreiber also wohl nicht.

Die Mädels werden wochenweise aus der Slowakei gebracht, wohnen hier und verlassen such das Studio praktisch nie. Weiß jemand, ob den Mädchen in so einem Fall auch ein Beitrag für Kost&Logis abgezweigt werden?
 
und geht finanzamt ganz leer aus :fragezeichen:
habe vergessen da ist das geld schon so gerecht aufgeteilt, dass
keiner mehr steuerpflichtig ist. :mauer::mauer:

Es sind nicht die Umsätze sondern das Einkommen steuerpflichtig (abgesehen von der Ust).

Und alle angeführten Professionisten (Tischler, Fotografen, Installateure, Taxifahrer) versteuern ihren Gewinn, sofern sie steuerehrlich agieren.
 
Es sind nicht die Umsätze sondern das Einkommen steuerpflichtig (abgesehen von der Ust).

Und alle angeführten Professionisten (Tischler, Fotografen, Installateure, Taxifahrer) versteuern ihren Gewinn, sofern sie steuerehrlich agieren.

das war eh nur spaß, bei den professi. ist mir alles klar, aber bei profis bin ich mir nicht ganz sicher. :haha:
 
Der Vergleich mit einer Kellnerin hinkt total, da eine Kellnerin in den seltensten Fällen selbständige Unternehmerin ist.

Nur sagt der Umstand, ob selbstständig oder nicht, wenig über die Verdienstmöglichkeit aus. Der Wirt verdient direkt an der Leistung der Kellnerin, der Studiobesitzer nicht, vermietet ihr halt der SW nur das Zimmer in dem Haus wo sie den ganzen Tag auf Kunden wartet. Wo is jetzt der große Unterschied?
 
Strom, Wasser und Gas erscheinen mir nicht wirklich hohe Ausgabenposten für einen Betreiber. Auch die Miete wird wohl erschwinglich sein, da sich die Studios meist nicht gerade in Einkaufsstrassen befinden. Klamotten, Schminke und Co werden die Damen wahrscheinlich selbst berappen.

Der Q7 mit Klagenfurter Kennzeichen ist funkelnagelneu. Am Hungertuch nagt der Betreiber also wohl nicht.

Die Mädels werden wochenweise aus der Slowakei gebracht, wohnen hier und verlassen such das Studio praktisch nie. Weiß jemand, ob den Mädchen in so einem Fall auch ein Beitrag für Kost&Logis abgezweigt werden?

Was erwartest dir jezt wirklich? Der Betreiber solcher Etablissements, der das vlt. seit 20 Jahren macht, insgesamt 3 davon hat plus Escort Service, und auf der anderen Seite ein 20jährige aus der Slowakei, die seit ein paar Monaten nach Österreich zum arbeiten kommt. Wer wird wohl mehr Geld haben, hm?

Ich möcht jetzt nix schön reden, oder in Abrede stellen dass es Zuhälter gibt. Die entscheidende Frage ist aber, ob die Mädels fair behandelt werden (in finanzieller Hinsicht), ihnen also der vereinbarte Anteil tatsächlich bleibt und wie hoch dieser ist. Wer das dickere Auto fährt ist da zweitrangig. Der Puff-Betreiber verdient immer mehr als die einzelnen Damen, und der Wirt mehr als die einzelnen Kellner.
 
In 2 Stunden, wenn ich richtig rechne ;) ....

Mit dieser Rechnung bist du aber sehr stark am Holzweg :!: :!: :!:

Im Laufhaus Rachel beläuft sich die Wochenmiete auf 490 €, im Kontakthof kostet eine Woche zwischen 270 bis 350 €. Im Goldentime zahlen die Mädchen für eine ganze Woche, 420 € "Eintritt" :!:

Wenn für die Damen diese Summen in 2 Stunden zu verdienen wären, könnten wir Männer, uns das Vergnügen sehr viel schwerer bzw. kaum mehr leisten oder gleich ins Babylon gehen :!:
 
Mit dieser Rechnung bist du aber sehr stark am Holzweg :!: :!: :!:

Im Laufhaus Rachel beläuft sich die Wochenmiete auf 490 €, im Kontakthof kostet eine Woche zwischen 270 bis 350 €. Im Goldentime zahlen die Mädchen für eine ganze Woche, 420 € "Eintritt" :!:

Wenn für die Damen diese Summen in 2 Stunden zu verdienen wären, könnten wir Männer, uns das Vergnügen sehr viel schwerer bzw. kaum mehr leisten oder gleich ins Babylon gehen :!:

Mir hat einmal eine Dame geklagt, dass das Geschäft derzeit schlecht laufe und sie nur einen Kunden pro Tag habe, das reiche gerade für die Miete. Das passt also mit diesen Preisen zusammen.
 
die damen, die ich gerne besuche, nehmen durchschnittlich 150 € je std.
2*150 = 300 ... also passt meine rechnung doch..., oder?
natürlich sprach ich von 2 ARBEITSstunden :lol:

und die damen, die ich gerne besuche, sind offensichtlich nicht die, die nur einen kunden pro tag haben... womit wir wieder bei der servicequalität angekommen sind :!:
in letzter zeit liest man hier im EF ja auch immer öfter von girls, die zeitweise regelrecht "overfuckt" sind, also vermutlich nicht über zu wenig kundschaft klagen können :lol:
 
und die damen, die ich gerne besuche, sind offensichtlich nicht die, die nur einen kunden pro tag haben... womit wir wieder bei der servicequalität angekommen sind :!:

Ich möchte nur ergänzen, dass die betreffende Dame mit wenigen Kunden durchaus gutes Service bietet und guter Kritiken in diesem Forum hat. Was natürlich auch wieder die Frage aufwirft, welche Rolle die Qualität der Location spielt. Die Dame hat jedenfalls bald das Studio gewechselt, im Internet finde ich sie immer wieder an verschiedenen anderen Orten in Österreich. Dies auch zur Information für Filou, der sich Sorgen um "Zwangsausbeutung" macht.
 
blöde frage, in wien stehen viele kleine ebenerdige geschäfte von früher leer. wenn man diese kauft, und an damen zu vernünftigen preisen vermietet, muss man mit problemen mit den anderen betreibern rechnen?
braucht man eine qualifikation um das zu dürfen?

die hobbyhuren, die zu hause arbeiten, die brauchen höffentlich niemanden ihr geld zu geben, ausser der vater bringt sie dazu:mauer:
 
wenn man diese kauft, und an damen zu vernünftigen preisen vermietet, muss man mit problemen mit den anderen betreibern rechnen?

Die Behörden würden mir da größere Sorgen bereiten - Wien ist ja mit Kindergärten udgl relativ dicht besiedelt. Da empfielt es sich, zuerst einmal einen Blick ins Wiener Prostitutionsgesetz zu werfen, betr Schutzzone usw.

braucht man eine qualifikation um das zu dürfen?

Zimmervermietung ist meines Wissens ein freies Gewerbe - Gewerbeschein wohl vonnöten, allerdings kein Befähigungsnachweis.

die hobbyhuren, die zu hause arbeiten, die brauchen höffentlich niemanden ihr geld zu geben

Na ja, nicht wenige werden ihren "Freund", der sie womöglich zu dieser Art von Tätigkeit "motiviert" hat, unterstützen (müssen) :roll:

NJoe
 
die meisten studios liegen an der straße, wie rechnet man die schutzzonen dann aus?
jedes kind kann dort vorbeilaufen.
 
die meisten studios liegen an der straße, wie rechnet man die schutzzonen dann aus?

Lesen bildet:

§ 4
...
(2) ... Weiters ist die Anbahnung der Prostitution an folgenden Örtlichkeiten (Schutzobjekten) und zusätzlich auch in einem Schutzbereich von 150 m Entfernung von diesen Örtlichkeiten verboten:

1. Gebäude und Gebäudeteile, die religiösen Zwecken gewidmet sind;
2. Kindertagesheime;
3. Schulen und Schülerheime;
4. Jugendheime und Jugendzentren;
5. Kinder- und Jugendspielplätze;
6. Heil- und Pflegeanstalten;
7. Friedhöfe.

Der Schutzbereich stellt dabei einen Umkreis mit einem Radius von 150 m Luftlinie dar, dessen Mittelpunkt der nächstliegende Ein- oder Ausgang des Schutzobjektes ist. Von diesem Schutzbereich ausgenommen ist der Fall, dass sich zwischen Schutzobjekt und dem Ort der Anbahnung der Prostitution eine Abgrenzung befindet, die innerhalb des Schutzbereiches keine Verbindungswege und keine Sichtverbindung zum Schutzobjekt aufweist, wie insbesondere eine Bahntrasse oder eine Einfriedungsmauer.

...


Auch von Interesse:

§ 5. (1) Die Ausübung der Prostitution in Wohnungen ist verboten. Dieses Verbot gilt auch für andere Räume eines Gebäudes, wenn sie keinen unmittelbaren und gesonderten Zugang von einer öffentlichen Verkehrsfläche aus aufweisen oder wenn das Gebäude innerhalb des im § 4 Abs. 2 umschriebenen Bereiches liegt.

(2) Das Verbot bezieht sich nicht auf die Unterkunft (Wohnung) derjenigen Person, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt (Hausbesuch).

(3) Vom Verbot nach Abs. 1 sind Gebäude ausgenommen, deren Wohnungen ausschließlich von Personen benützt oder bewohnt werden, welche die Prostitution ausüben, sofern die Gebäude einen unmittelbaren und gesonderten Zugang von der öffentlichen Verkehrsfläche aus aufweisen und sich außerhalb des im § 4 Abs. 2 umschriebenen Bereiches befinden.

...
 
Gut, daß sie an einer strasse liegen... Sonst müßte man ja dorthin wandern.... Na das ging garnicht
 
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