B
Gast
(Gelöschter Account)
Von sexueller Belästigung bzw. sexuellen Handlungen war nie die Rede, z.B. von einem Steifen. Wennst in Österreich in einem Stadion über den Platz flitzt, ist es unerheblich, ob du nackt warst oder ned. Kriegst dann Strafen wegen Hausfriedensbruch und andere Dinge, aber nackt zu sein ist äußerst selten strafbar. Da kommt die Polizei, sagt jemand hat sie grufn, weil du nackt warst und das sie gstört hat und du sollst dich bitte anziehen. Das tust du und nichts passiert dir. Es gibt auch Leute, die nackt protestieren, für Nacktaufnahmen für irgendwelche FKK-Reportagen nackt in Städten unterwegs sind. Da passiert nix, so lange sich niemand beschwert. Und dann passiert auch nur was, wenn du wirklich an einem wirklich unpassenden Ort störst und dich weigerst, obwohl die Exekutive bereits auf die Beschwerde der Öffentlichkeit reagiert. Kurz gesagt: Wenn jemand am Wienerberg in den üblichen Bereichen nackt rumliegt, rumsteht, was auch immer, passiert gar nichts, obwohl es kein FKK-Bereich ist.Nun, ganz so stimmt das nicht, 1. es kommt an wo man Nackt ist - sonst Verletzung der öffentlichen Ordnung..., 2. wie man Nackt ist - wenn man mit einen Steifen herumläuft und damit andere Leute stört oder es vor Kindern macht, ist das auch verboten und das zurecht!!!! Also schauen das man es dort macht wo a.) es erlaubt ist NAcjt zu sein, oder wenn es niemand stört, das man mit einen steifen herum läuft....
Nackt Leute ausm Busch heraus erschrecken, an Harten haben...das sind dann schon problematischere Fälle, nur hat niemand darüber geredet. Es ging nur um's Nacktsein und nicht um mehr. Gut, es ging auch darum, dass es a Anzeige gibt, wenn ma jemandem a Watschn gibt. Nur weil jemand nackt ist kannst ned Lynchmob spielen.