Laufhäuser Wo dürfen eigentlich Kontakthöfe oä eröffnet werden?

Große Erotikshops wurden doch auch zum Teil am Stadtrand (im
22.ten Bezirk zum Beispiel) eröffnet.
Wenn ich dort hinwill, fahr ich dorthin.

Das Golden Time ist am Stadtrand und wie man gesehen hat, sind auch genug hingefahren.
Also wenn mich der Stadtplan nicht belügt, so ist ja wohl die Erlaeer Str. sehr viel näher am Stadtrand als das Goldentime. Insofern widersprichst du dir gewaltig und der Kontakthof wäre anhand deines Postings am richtigen Platz
Und andere haben hier (wie schon vorhin gesagt) geschrieben, dass die Kinder dort weg gehören. Ganz der Meinung bin, Kinder (über das Alter kann man jetzt auch wieder stundenlang diskutieren *g*) haben dort nix verloren!
Die von dir bemängelte Aussage betrifft eindeutign nicht das Verschwinden der Kinder aus der Gegend, sondern dass sich diese direkt im Kontakthof nicht aufhalten sollten

Eine Meinung in allen Ehren, aber die vorgebrachten Argumente zur Untermauerung des Inhaltes sind unlogisch
 
Darf der Steirer einmal ....... ?

Rotefeh! :mrgreen:

Ich werde jetzt einen Vorschlag machen, welcher Dir die Haare zu Berge stehen lassen wird: es laufen doch seit längerer Zeit in Prostituiertenkreisen heisse Debatten darüber, wie man diesen Beruf - den ja offensichtlich so gut wie alle wenn schon nicht explizit gutheissen, so doch tolerieren - etwas mehr gesellschaftsfähiger machen und aus den Abgründen der gesellschaftlichen Randzonen herausholen könnte.

Warum zum Teufel kann man es nicht endlich als ein Faktum ansehen, dass Prostitution in welcher Form auch immer heute einfach zum Leben dazugehört. Warum zum Teufel kann man nicht Kinder von klein auf daran gewöhnen, dass es Prostituierte gibt, dass man nicht hingehen muss, dass es aber auch nicht böse und "pfui" ist, hinzugehen. Warum zum Teufel kann man nicht Kinder von klein auf daran gewöhnen, dass es diese Form der Sexualität eben auch gibt, dass aber der Weg über Liebe und Partnerschaft der schönere ist. Warum zum Teufel kann man nicht Kindern von klein auf beibringen, dass der Beruf einer Prostituierten zwar kein alltäglicher Beruf ist, aber trotzdem achtenswert und respektierbar. Warum zum Teufel kann man nicht den Kindern von klein auf sagen, dass Prostituierte Menschen sind, und kein Abschaum, und dass sie vom Wesen und Charakter trotz ihres Berufes mit so manchem anderen leicht mithalten können.

Und warum zum Teufel können nicht wir Erwachsenen endlich soviel Verständnis und Toleranz für andere Menschen aufbringen, dass wir nicht jene, welche ihre Sexualität mit Prostituierten ausleben, verdammen und damit ins Abseits stellen? Warum zum Teufel sind gerade die moralisch und ethisch so Hochstehenden sich Ihrer Gesinnung so unsicher, dass sie zur Wahrung ihres Gutmenschentums Schutzzonen brauchen? Sind wir denn wirklich nicht in der Lage, unseren Kindern einen vernünftigen Umgang mit allen Spielarten der Sexualität beizubringen?

Das Problem eines Kontakthofes, liebe rotefeh, sind nicht die Prostituierten, welche sich in diesem aufhalten. Das Problem sind auch nicht die Freier, welche dort ihre Lust oder Befriedigung suchen. Das Problem sind auch nicht die Kinder, die ja von Natur aus durchaus bereit wären, jedes Geschöpf auf Gottes Erde zu achten und zu respektieren.

Das Problem sind die selbstgerechten Erwachsenen, die sich ihre eigene Welt schönreden und alles verbannen wollen, was ihnen nicht in den Kram passt. Nach der Methode, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

Diese sturen, selbstgerechten Moralisten, welche Prostitution oftmals nur deshalb in die dunkelsten Ecken verbannen, damit sie dort leichter und unerkannt unterschlupfen können, wenn die selbsternannten Ehrenmänner auch einmal ein menschliches Regen verspüren.

Und das ist das einzig Menschliche an ihnen.


So. Der Steirer hat auch fertig :mad:

Schönen Sonntag noch! :)
 
Ich hoffe wir /ich der Pressesprecher dürfen hier mittun - weil es ein wirklich hießes Thema unserer Spießbürgergesellschaft ist.

Fakten Prostituionsgesetz:

Laut OGH (oberster Gerichtshof) Und UVS (unabhängiger Verwaltungssenat) das sind sozusagen die letzten Instanzen in Behörden und Strafverfahren gilt folgende rechtliche Situtation.


#########quelle Sila Beratungszentrum für Prostituierte######
Neues zur 150 m Zone aus Wien.

Eine Sexarbeiterin wurde angeklagt innerhalb der 150m Schutzbereich die Prostitution ausgeübt zu haben. In der Nähe ihrer Arbeitsstätte befindet sich eine Schule. Allerdings ist der Eingang zur Arbeitsstätte von der Schule aus nicht einzusehen und die Sexarbeiterin wirbt auch nicht vor Ort für ihre Dienstleistungen. Die Kunden finden durch Annoncen im Internet und in Zeitungen zu ihr. In erster Instanz wurde sie wegen Übertretung des Wiener Prostitutionsgesetzes § 4 Abs. 2 schuldig gesprochen. Daraufhin reichte sie Berufung beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien ein. Dieser hat im Juli 2005 entschieden, dass die Verurteilung nicht zulässig ist.

Die Begründung lautete, dass die Werbung von Kunden im vorliegenden Fall ausschließlich per Internet oder Printmedien stattfand und nicht direkt vor der Arbeitsstätte. Dadurch handelte es sich um kein Vergehen gegen das Wiener Prostitutionsgesetz. Der Zweck des 150m Schutzbereichs, nämlich der Schutz von Kindern und Jugendlichen oder religiösen Einrichtungen, wird auch dann gewährt, wenn die Prostitution tatsächlich innerhalb des Schutzbereichs ausgeübt wird.

Wichtig ist aber, dass eine direkte Anbahnung der Prostitution im Schutzbereich klar zu unterlassen ist! Das Ansprechen von Kunden und Werbung ist somit innerhalb der 150m auf jeden Fall verboten.

Die Begründung des Urteils des UVS Wien vom Juli 2005 lautet im Wortlaut :

„Der Sachverhalt wird seitens der Berufungswerberin insofern außer Streit gestellt, als sie an der Anschrift Wien XXX die Prostitution ausübt und ihre Dienste sowohl in Printmedien als auch im Internet anbietet.

In rechtlicher Hinsicht, wird ausgeführt:

* Gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 Wiener Prostitutionsgesetz liegt Anbahnung der Prostitution vor, wenn jemand durch sein Verhalten in der Öffentlichkeit erkennen lässt, Prostitution ausüben zu wollen.

* Gemäß § 4, Abs. 2 Z 3 Wiener Prostitutionsgesetz ist die Anbahnung der Prostitution in Bahnhöfen, Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel verboten. Weiters ist die Anbahnung der Prostitution an Schulen und Schülerheimen (Schutzobjekten) und zusätzlich auch in einem Schutzbereich von 150m Entfernung von diesen Örtlichkeiten verboten. Der Schutzbereich stellt dabei einen Umkreis mit einem Radius von 150 m Luftlinie dar, dessen Mittelpunkt der nächstliegende Ein- oder Ausgang des Schutzobjektes ist. Von diesem Schutzbereich ausgenommen ist der Fall dass sich zwischen Schutzobjekt und dem Ort der Anbahnung der Prostitution eine Abgrenzung befindet, die innerhalb des Schutzbereiches keine Verbindungswege und keine Sichtverbindung zum Schutzobjekt aufweist, wie insbesondere eine Bahntrasse oder eine Einfriedungsmauer.

* Gemäß § 45.Abs. 1 Z 1 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder keine Verwaltungsübertretung bildet.

* Aufgrund des festgestellten Sachverhaltes muss als erwiesen angesehen werden, dass die Berufungswerberin in der Schutzzone des § 4 Wiener Prostitutionsgesetz die Prostitution ausübt, es besteht jedoch kein Hinweis darauf, dass die Berufungswerberin innerhalb des Umkreises von 150 Meter (Schutzbereich)die Prostitution auch anbahnt.

* Fest steht, dass der Schutzzweck der Norm des § 4 Abs. 2 Wiener Prostitutionsgesetz darin liegt, durch die Anbahnung der Prostitution in der Öffentlichkeit innerhalb eines Umkreises von 150 Metern besonders schützenswürdige Personen vom Einfluss der Prostitutionsausübung zu schützen. Damit gemeint sind wohl z.B. Schüler und Schülerinnen sowie Kinder welche angesichts auf der Straße anbahnender Prostituierter einem ungünstigen Einfluss unterworfen sind.

* Als Tatort kommt im Falle der Verletzung einer Schutzzone gemäß § 4 Abs. 2 Wiener Prostitutionsgesetz ausschließlich jener Ort in Betracht, an dem seitens einer Prostituierten die Anbahnungshandlung gesetzt wird. Die bezughabende gesetzliche Bestimmung nimmt keinen Bezug auf jene Örtlichkeit, an der die Prostitution in weiterer Folge tatsächlich ausgeübt wird.


* Aus den genannten Gründen erweist sich die spruchgemäße Tatanlastung schon insofern als falsch, als darin die Verletzung der Schutzzone bereits dadurch angesehen wird, weil die Prostituierte innerhalb dieser Schutzzone die Prostitution tatörtlich ausübt.

* Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien als erkennende Behörde geht auch davon aus, dass durch ein einschlägiges Inserat in Printmedien bzw. durch eine entsprechende Internetseite die Schutzzone nicht verletzt werden kann. Abgesehen davon, dass gemäß § 2 Wiener Prostitutionsgesetz die Anbahnung der Prostitution auf ein Verhalten der Prostituierten abstellt, kann durch ein entsprechendes Anbieten in einem virtuellen Medium die Verletzung des Tatbestandes des § 4 Abs. 2 Wiener Prostitutionsgesetz nicht gesehen werden.

* Mangels tatbestandsmäßigem Verhalten der Berufungswerberin war das erstinstanzliche Straferkenntnis zu beheben und das Strafverfahren spruchgemäß einzustellen.“



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Prostitution ist GEDULDET - sie hat aber keine wirkliche rechtliche Grundlage. - Behörden können die GUMMIParagraphen des sehr schwach definierten Prostitutionsgesetzes nach allen Windrichtungen auslegen und nur durch mühsame VERWALTUNGSRECHTLICHE Wege bis zum UVS ist es möglich der Beamtenwillkür und der willkürlichen Auslegeung einhalt zu gebieten.
Perversität am Rande: Ein Verwaltungsstrafverfahren bei dem man die Einspruchsfrist zb wegen Urlaub etc versäumt ist rechtskräftig und kann nicht mehr oder nur schwer in den Vorherigen Stand zurückversetzt werden. Aus Unwissenheit oder Abwesenheit gibt es somit immer wieder sexworkerinnen die zu Unrecht eine Strafe bekommen, weil der gelbe Zettel mit dem Rsb in einem Postkastl herumliegt, und die Frist abläuft. Wer nicht zum Anwalt geht hat schon verloren - nur der kostet Geld - und so manche ist nicht bereit dies zu bezahlen und nimmt so lieber Unrecht in Kauf als sich zu wehren gegen diesen Verwaltungsakt.

Im Falle des Falles gilt wo kein Kläger da kein Richter. Wenn aber auch nur ein Anrainer anfängt sich mit Behördenbesuchen und anzeigen und und und gegen ein Etablissement (welches auch immer) aufzulehnen fahren Dutzendschaften von Steuergeldempfängern (Beamte) los um unnötig Geld zu verschwenden mit Meßarbeiten, Akten anlegen, Überwachungsüberstunden etc etc. - das ganze Spiel erstreckt sich dann über Jahre 2-4 ca und in dieser Zeit ist den Beamten auch jedes Mittel der Bekämpfung recht - Razzien mit 10 bis zu 50 Mann die in die diversen Lokale gar nicht reinpassen, Drogenrazzien, Steuerfahndungen alles was irgendwie den Geschäftsbetrieb stören kann und soll wird aufgefahren.
DANN KOMMT DER UVS BESCHEID UND ALLES IST RUHIG - ABER DIE GELDER FÜR ANWÄLTE UND DER SCHADEN FÜR ALLE BETROFFENEN SEXWORKER IST GEWALTIG UND WIRD NICHT ZURÜCKERSTATTET (oder nur gering)
Ich kenne KEIN Bordell das nicht im Umkreis von 150 m eine Schutzeinrichtung hat zählen doch auch Haltestellen etc dazu. Nur sagt das gesetz aus und auch die OGH und UVS Urteile gehen in die Richtung, dass die 150m Zoone nur für die Anbahnung in der Öffentlichkeit gilt. Rechtlich muss allerdings jeder Bescheid einer Bezirksbehörde wieder vor den UVS oder OGH mit allen Instanzen gebracht werden. Ein Pauschalurteil ist also im Moment nicht viórhanden und jeder Fall wird einzeln um unser Steuergeld geprüft., toll.....

Doch da gibt es eine kleine Gruppe -die Damen und Herren der "Sitte" also die Polizeiteile die wirklich mit der Prostitution und dem Umfeld mit der zugegebenen Kriminalität die Prostitution auch mit sich bringen kann - vertraut sind, die die realen legal arbeitenden Sexworker auch richtig beraten und nur wenn WIRKLICH Gesetze verletzt werden durchgreifen. Diesen Spezialisten dürft IHR die Kunden es verdanken, dass nicht schon jedes Bordell, jeder Club, jedes Studio geschlossen sind und ihr euch in der Grauzone der Geheimprostitution herumtreiben dürft. Ungeschützt nicht untersucht und der gefahr der ansteckung weil nicht kontrolliert ausgesetzt.

selbst das BM f Frauen hat einen teil seiner webseite diesem Thema gewidmet, leider sind die Angaben in diesem Falle aber nicht ganz richtig, also auch das BM f F hat eigentlich keine Ahnung wie das ProsG wirklich ist. (aufenthaltsbewilligung für EU Bürger????? - nicht mehr aktuell)
Link: BM für Frauen

Wir arbeiten mit vielen anderen Sexworkern seit Monaten mit Sila und anderen Organisationen daran endlich ein Prostitutionsgesetz zu bekommen, dass den Beruf als Beruf behandelt, die Sexworker nicht mehr total ausgrenzt und eine rechtlich und steuerlich faire und klare Situaton schafft.

Tatsache ist dass im Moment Wohnungsgeheimprostitution weit ungefährlicher für Frauen ist als die Arbeit in einer Bar, einem Studio einem Club - ungefährlicher für die Frauen - weil kaum eine Razzia in einer Wohnung OHNE richterlichen Beschluß durchgeführt werden kann - ein Studio ein Club oder eine Bar kann IMMER von den behörden betreten werden kann immer kontrolliert werden, jeder ist zur Ausweisleistung verpflichtet in unserem Land sind diese Gesetze eben so.

Zum Thema Anrainer:
soweit ich das immer Mitbekomme gehen Kunden SEHR diskret zu Prostituierten und sind darauf bedacht nicht aufzufallen. Es ist also totaler Schachsinn zu behaupten Kunden würden die Kinder der Anrainer gefährden. Sind es doch gerade diese Anrainer meist weiblich die dadurch bis auf Ausnahmen (strassenstrich Stuwerviertel) dann auch Ruhe vor Belästigungen haben, eben weil ein Bordell in der Nähe ist - Sexworker und Anbieter versuchen auch nach aussen so dezent wie möglich zu werben - und es wird von vielen Kunden geschätzt wenn es zb Hintereingänge etc gibt.

Wir kratzen hier an der mürbe gewordenen Oberfläche unserer Gesellschaft - sind doch die Institution Ehe und Kirche hier auf dem Prüfstand - denn das monogame Leben dürfte zumindest der Männerwelt genetisch nicht beschieden sein, zumindest wenn die geliebte Frau nach dem ersten Kind zur säugenden Verweigerung in Sachen Sex wird und die erotischen Abenteuer sich auf 15 Minuten Weekendblümchen machschnell Sex reduzieren.

Die Misere ist dass Mann eben egal ob in einer Partnerschaft oder nicht das Bedürfnis hat Sexualität auszuleben. Und das meine Herrschaften ist ein Grundrecht - nach meiner Meinung.

Das bisherige Verweigern eines Dialoges durch die Politik kann und wird nicht mehr lange halten können - sehen wir doch in unseren Gesprächen mit Politikern immer wieder einen gesunden Ansatz dies alles zu lösen. Doch es wird noch viel Wasser die Donau hinunterfließen bis es in unserem Land zu einer guten Regelung für alle Seiten kommt .

to be continued.....
 
Den Titti wird's sicher freuen, das sein Thread so oben gehalten wird und zahlreich diskutiert wird...Bloss mit einem "komischen" Hintergrund...:roll:

Sorry , Fräulein - ist NICHT mein Thread...seit der Trenung (DANKE BENNO !!) nicht mehr !!

Mir ist das VÖLLIG egal , wos sowas hinbauen oder betreiben !

Als nächstes müssen noch alle Puffs vom Gürtel weg - was da erst KINDER vorbeigehen und vorbeifahren ! Dagegen ist der K-Hof ja in einer Menschenleeren Umgebung !!
 
Der Gürtel war schon vor 20 Jahren (oder länger) Rotlichtszene.
Klassenfahrten (speziell aus den Bundesländern) fuhren sogar meistens über den Gürtel, um ja "die Lokale" zu sehen.

Vor 20 Jahren ??

Hast net eine NULL vergessen ??
 
Völlig dacord mit dem S4F Bericht, aber Haltestellen zählen nicht zur 150m Schutzzone, sondern die Anbahnung und Ausübung der Prostitution ist dort generell verboten!

Wir haben mit der Wiener Wirtschaftskammer eine Initative ( http://www.erotikforum.at/forum/showthread.php?t=23236&highlight=wirtschaftskammer )gestartet um eben all diese haarsträubenden Gesetzslagen auf einer breiten Basis zu diskutieren, den Funktionären klar zu machen dass es so nicht weiter gehen kann, um so zu einer für alle Seiten passenden Lösung zu kommen!
 
Also ich bin der Meinung dass der Kontakthof genau dort bleiben sollte *gg*.
Ich finde beide Eingänge eigentlich sehr diskret und kein Anrainer wird durch irgendwelche Leute belästigt. Hätte zumindest noch nichts gehört. Ausserdem sieht man von beiden Seiten nicht wirklich hinein also merkt auch kein Kind etc. was da drinnen vorgeht bzw. wird wie bereits erwähnt niemand belästigt. Und wenn ich an den Gürtel denke: zB.: Unten ist ein Bordell oder eine Peepshow und im 1. Stock schauen und schreien die Kinder aus dem Fenster.........die wohnen ja praktisch mitten drinnen. Dann müsste man fast jedes 2. Bordell in Wien schliessen lassen und das wäre eine Idiotie!!!

Lg
 
Aber man könnte aus Deiner Meinung nun auch schließen, wo "Hintertupfing" wirklich zu finden ist! :confused: :roll:
Also da kann ich helfen wenns Recht ist?
Hintertupfing, Aussprache „hindtadubfing“, ist eine aus dem Bairischen stammende Bezeichnung für einen imaginären kleinen Ort ohne irgendeine Relevanz – in welcher Hinsicht auch immer.

Inzwischen wird die Bezeichnung – auch in der schwäbischen Variante Hintertupfingen – im gesamten deutschen Sprachraum als Platzhaltername für ein „beliebiges Kuhkaff“ verwendet.
Beispiele und Anwendungen

Die Ortsangabe wird in Gesprächen und Diskussionen verwendet, wenn auf die Bedeutungslosigkeit oder Beliebigkeit eines Ortes hingewiesen werden soll.

Bei Mustern für Formulare und Dokumente kann die Bezeichnung etwa in der Form „Erika Mustermann aus Hintertupfing“ verwendet werden.

Ein im Schwarzwald ansässiges Unternehmen der Modellbaubranche hat einen Bahnhofsmodellbausatz der Nenngröße H0 „Hintertupfingen“ benannt.
Nachzusehen bei wikipeda unter Eintrag Hintertupfing

Nun ich denke die Kinder bekommen das sicher nicht mit. Jeder Freier wird wohl angezogen :mrgreen: da reingehen. Meinst net? Und sicher nicht vorher auf der Straße die Ansage machen: "Hey Leuts, ich geh jetzt in den Puff/Kontakthof/was auch immer ficken!"

Merken würde man das schon sofern es sich hier um den Kontakthof im 23. Bezirk auf der Erlaaer Strasse handelt.
Weil so ganz unauffällig is das Gebäude nicht mit den Leuchtreklamen.
Siehe Kontakthof.

@rotefeh
Ich kann deine Bedenken schon verstehen wegen Wohngebiet und Kinder und so aber in der Gegend wo du meinst is es net so arg.
Wenn Ich bedenk wie dicht bebaut die anderen Bezirke sind wo Schulen und sonstige öffentliche Einrichtungen erbaut worden sind und wo nicht mal 1-2 Strassen weiter ein Puff oder ein Studio vorhanden ist.
Was Ich persönlich viel schlimmer find (is ein anderes Thema Ich weiß :roll: ) sind die ganzen Wettbüros die sich so rasant ausbreiten darüber denkt keiner nach.
 
Perversität am Rande: Ein Verwaltungsstrafverfahren bei dem man die Einspruchsfrist zb wegen Urlaub etc versäumt ist rechtskräftig und kann nicht mehr oder nur schwer in den Vorherigen Stand zurückversetzt werden. Aus Unwissenheit oder Abwesenheit gibt es somit immer wieder sexworkerinnen die zu Unrecht eine Strafe bekommen, weil der gelbe Zettel mit dem Rsb in einem Postkastl herumliegt, und die Frist abläuft.

das mit dem herumliegen des rsb im postkastl lieber "pressesprecher" ist gelinde gesagt unfug:mauer:
jeder normale bürger meldet sich bei urlaub, krankenhausauenthalt etc. am zustellpostamt als abwesend und somit gelten rsa und rsb briefe in der zeit als unzustellbar, und somit tritt keine fristversäumnis in kraft!!!;)

Prostitution ist GEDULDET - sie hat aber keine wirkliche rechtliche Grundlage.

ist auch nicht haltbar, zumal-->Prostitution ist in Österreich in Bundes- und Landesgesetzen geregelt und unter bestimmten Bedingungen legal.

Die Einschränkungen der Ausübung von Prostitution sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
somit hat prostitution SEHR WOHL rechtliche grundlagen, die natürlich zu beachten sind.
 
das mit dem herumliegen des rsb im postkastl lieber "pressesprecher" ist gelinde gesagt unfug:mauer:
jeder normale bürger meldet sich bei urlaub, krankenhausauenthalt etc. am zustellpostamt als abwesend und somit gelten rsa und rsb briefe in der zeit als unzustellbar, und somit tritt keine fristversäumnis in kraft!!!;)

Aber NUR wenn du das am Postamt meldest !

Und das tun wirklich die WENIGSTEN !!

Sind die deswegen "abnormal" ??
 
Aber NUR wenn du das am Postamt meldest !

Und das tun wirklich die WENIGSTEN !!

Sind die deswegen "abnormal" ??


tittinger, aber sie dürfen sich net wundern, wenn sie das gericht am arsch hat, wenn sie sich net abmelden, besonders wenn sie rsa oder rsb erwarten.
und um das is es gegangen, net um abnormal oder net. LESEN!
;)
 
Oh mein Gott - du glaubst er mag mich nicht ???
Da muß ich dann ja Trost in den Armen eines netten Wesens suchen !!!
Es ist ein Teufelskreis :daumen:
 
Oh mein Gott - du glaubst er mag mich nicht ???
Da muß ich dann ja Trost in den Armen eines netten Wesens suchen !!!
Es ist ein Teufelskreis :daumen:

Mich macht ja der Name "rotefeh" schon verrückt !

ÖGB...BAWAG...und jetzt das....

Wenn ich es nicht besser wüsste , würde ich meinen , der Bürgermeister ist auf Kriegsfuss gegen den Kontakthof....
 
Also ich bin der Meinung dass der Kontakthof genau dort bleiben sollte *gg*.
Ich finde beide Eingänge eigentlich sehr diskret und kein Anrainer wird durch irgendwelche Leute belästigt. Hätte zumindest noch nichts gehört. Ausserdem sieht man von beiden Seiten nicht wirklich hinein also merkt auch kein Kind etc. was da drinnen vorgeht bzw. wird wie bereits erwähnt niemand belästigt. Und wenn ich an den Gürtel denke: zB.: Unten ist ein Bordell oder eine Peepshow und im 1. Stock schauen und schreien die Kinder aus dem Fenster.........die wohnen ja praktisch mitten drinnen. Dann müsste man fast jedes 2. Bordell in Wien schliessen lassen und das wäre eine Idiotie!!!

Lg

Hallo hotboy,

ich habe auch nicht geschrieben, dass sich irgendwer belästigt gefühlt hat oder ähnliches.
Aber jedes Mal wenn ich daran vorbei fahre (und das öfters), ist die Hoftür weit offen - sodass ganz klar passiert das Kinder dort anscheinend rumtollen.

Da könnte man ja mal ne schnelle Abhilfe schaffen und diese Türe einfach zumachen bzw. ein Schild drauf "Bitte Türe schliessen".

Darf ich dich was fragen?
Würdest du höchstpersönlich mit deiner Frau und deinen Kindern am Gürtel einziehen?

Schau dir, wer dort leider wohnen muss, Leute die wenig Geld haben und sich halt nix anderes leisten können. :(
Viele österreichische Kinder wirst du dort (Gürtel) nicht finden, denk ich.

Grüße
rotefeh
 
Das glaubst Du wohl selber nicht!

Schön die Leute (die man nicht kennt und das Umfeld nicht kennt) wieder in die Schublade zu stecken, gell, dass ist der einfachste Weg - weil da muss man ja nicht (nach)denken.

Naja umsonst kommt nicht der Spruch "viele haben ihr Gehirn in der Hose stecken" *lol* :mrgreen:
 
Liebe rotefeh! :mrgreen: Hast du eigentlich das Posting vom Steira gelesen? Das fand ich echt gut und ich finde man sollte das evtl. mit in die sexuelle Aufklärung der Kinder einfließen lassen.

Und wieso bist du überzeugt davon, dass auf dem Hof im Kontakthof (huch das reimt sich ja! *gg*) Kinder spielen? Nur weil das Tor mal offen war?

Prostitution gehört nun mal zum Leben dazu und die Institutionen/Clubs ebenso. Nicht umsonst heißt es "das älteste Gewerbe der Welt".

In diesem Sinne finde ich man/frau sollte es akzeptieren wo auch immer so ein Club/Kontakthof steht....
 
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